Der Prozess am Landgericht Hamburg gegen Christina Block und sechs Mitangeklagte – darunter Delling – nähert sich seiner Schlussphase. Die Leitfrage für diesen Abschnitt des Verfahrens lautet: Welche konkreten Handlungen wirft die Staatsanwaltschaft Delling vor, und wie begründet er seine Unschuld?
Was die Anklage Delling vorwirft
Beihilfe zur Kindesentführung ist der Tatvorwurf, unter dem Gerhard Delling, 67, vor dem Hamburger Landgericht steht. Beihilfe im Sinne des § 27 StGB setzt voraus, dass jemand einem anderen vorsätzlich Hilfe bei dessen vorsätzlicher rechtswidriger Tat leistet – der Gehilfe muss also Kenntnis von der Haupttat und den Willen haben, sie zu fördern.
Nach dem Stand der Anklage soll Delling am 1. Januar 2024 konkret tätig geworden sein: Er soll das Treffen zwischen Christina Block und ihren Kindern in Baden-Württemberg organisiert und die anschließende Rückkehr der Kinder nach Hamburg koordiniert haben. Diesen Vorgang wertet die Staatsanwaltschaft als Tatbeitrag, der ihn in die Entführungshandlung einbindet – vorausgesetzt, er war über den Plan eingeweiht.
Das Gericht hat Delling zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Verurteilung nicht nur wegen Beihilfe, sondern auch wegen Mittäterschaft in Betracht komme. Der Unterschied ist rechtlich erheblich: Mittäterschaft nach § 25 Abs. 2 StGB würde erfordern, dass Delling die Tat als eigene mitgetragen hätte, nicht nur fremdes Handeln gefördert hätte.
Kronzeuge David Barkay – ein Haupttäter, der im Verfahren gegen Christina Block ausgesagt hat – brachte Delling nach Angaben aus dem Verfahren auch mit falschen Kinderpornografie-Vorwürfen gegen Ex-Mann Stephan Hensel in Verbindung. Für diesen Komplex gilt Delling nach dem Stand der Belege nicht als Beschuldigter.
Wie Delling seine Unschuld begründet
In seiner mehrstündigen Einlassung am 30. September 2026 bestritt Delling jeden Tatbeitrag. „Ich war weder beteiligt noch hatte ich eine Ahnung davon", sagte er vor der Kammer. Das Verfahren habe sein Leben „extrem beeinträchtigt"; er hoffe, „dass dieser Albtraum nun endlich zum Ende kommt".
Seine Darstellung: Er habe Christina Block lediglich emotional unterstützt und getröstet – in einer Situation, in der er sie verzweifelt erlebt habe. Er habe nie etwas Unrechtes tun wollen und Gewalt seiner Partnerin gegen die Kinder nie erlebt; die Kinder seien eng mit ihrer Mutter verbunden gewesen. Die Anklage nannte er eine „schreiende Ungerechtigkeit".
Die Verteidigung von Christina Block wertete Dellings Einlassung als Stützung ihrer eigenen Mandantin: Sie habe die Lage einer überforderten Mutter geschildert, die um ihre Kinder kämpfte.
Ob Dellings Schilderung – bloßer emotionaler Beistand, keine Kenntnis vom Entführungsplan – mit den vom Gericht herangezogenen Indizien vereinbar ist, muss die Kammer würdigen. Der Kronzeuge Barkay hat im Verfahren belastende Aussagen gemacht; die Hauptermittlerin der Polizei hält die Schilderungen der Kinder, die in Dänemark vernommen wurden, für glaubhaft.
Verfahrensstand und Hintergrund
Der Prozess begann am 11. Juli 2025. Ursprünglich waren 37 Verhandlungstage angesetzt, die Kammer erweiterte die Termine auf bis zu 71 Tage. Bis Ende Juli 2026 waren nach Angaben aus dem Verfahren mehr als 63 Tage abgehalten worden; der 30. September 2026 fiel in die Schlussphase.
Hintergrund des Verfahrens ist ein eskalierter Sorgerechtsstreit. Stephan Hensel brachte die beiden jüngsten Kinder von Christina Block nach einem Wochenendbesuch im August 2021 nicht nach Hamburg zurück; er nannte damals Gewaltvorwürfe als Grund, die Block bestreitet. In der Silvesternacht 2023/24 wurden die Kinder – damals 13 und 10 Jahre alt – in Dänemark in ein Fahrzeug gezerrt, zunächst nach Süddeutschland, dann nach Hamburg gebracht. Vier Tage nach der Entführung musste ihre Mutter sie auf gerichtliche Anordnung zurückgeben.
Christina Block ist angeklagt, eine israelische Sicherheitsfirma mit der Entführung beauftragt zu haben. Sie bestreitet den Vorwurf. Neben Delling sind fünf weitere Personen angeklagt; ein Mitangeklagter hat die Entführung gestanden. Gegen weitere Beschuldigte ermitteln die Behörden noch. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
Parallel zum laufenden Hauptverfahren hat das Hamburger Landgericht Tonaufnahmen einer Journalistin des Podcasts „Zeit Verbrechen: House of Block" sicherstellen lassen. Die Gespräche – geführt rund zwei Wochen nach der Entführung in einem Safe House in Dänemark mit Mitgliedern der Familie des Vaters – stufte die Kammer als mögliches Beweismittel ein. Der Zeit-Verlag hat gegen den Beschluss Beschwerde eingelegt und spricht von einem Eingriff in die Pressefreiheit; die Aufnahmen wurden versiegelt übergeben, um einer Verwertung vor Abschluss der rechtlichen Prüfung vorzubeugen.
Woran sich der weitere Verlauf zeigt
Wann die Kammer ihr Urteil fällt, ist nach dem Stand der belegten Informationen nicht bekannt. Noch ausstehend waren zuletzt die Vernehmung einer Hauptermittlerin der Polizei und einer Jugendpsychiaterin. Ob und wann Christina Block von ihrem Recht Gebrauch macht, sich abschließend zu äußern, ist ebenfalls offen.
Die Frage, die das Urteil letztlich entscheidet, ist dieselbe, die Delling in seiner Einlassung selbst stellte: Wusste er, was in der Silvesternacht geplant war – und hat er diesen Plan durch seine Handlungen am 1. Januar 2024 gefördert? Die Antwort der Kammer steht aus.
