Bundesbetriebsprüfer sind kein Beamtenapparat, den man mit dem Rasenmäher kürzen kann, ohne etwas zu verlieren. Sie arbeiten gemeinsam mit Länderbehörden, prüfen Großunternehmen und leuchten komplexe Steuergestaltungen aus. Das Ergebnis für das vergangene Jahr steht in der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf die parlamentarische Anfrage der Grünen schwarz auf weiß: 492 besetzte Betriebsprüferstellen, 4,37 Milliarden Euro Mehrergebnis. Pro Stelle macht das knapp neun Millionen Euro.

Diese Zahl trägt die Kritik der Opposition von selbst. „Es ist komplett unsinnig, dass die Bundesregierung ausgerechnet auch dort sparen will, wo sich die Stellen um ein Vielfaches rechnen", sagte Beck. Das ist ein parlamentarischer Satz – und ein richtiger.

Die Gegenposition verdient dabei eine faire Darstellung. Die Bundesregierung steht unter erheblichem Konsolidierungsdruck. Wer überall Ausnahmen schafft – hier wegen der Rendite, dort wegen der Versorgungssicherheit, andernorts wegen der Rüstung –, hat am Ende keine Ausnahmen, sondern gar keine Konsolidierung. Der Abbau von Planstellen ohne vollständige Besetzung ist zudem oft eher Verwaltungsrealität als politisches Programm: Stellen, die vakant sind, fallen leichter weg als Stellen, in denen Menschen sitzen. Das Argument lautet: strukturelle Konsolidierung muss irgendwo ansetzen.

Richtig. Nur: Hier setzt sie nicht an einer strukturellen Ineffizienz an, sondern an einem der wenigen Bereiche, bei dem der Rückfluss belegbar ist.

Was 37 Beschäftigte leisten sollen

Besonders scharf ist der Befund für den Teilbereich Cum-Cum. Diese Konstruktionen – bei denen die eigentlich fällige Kapitalertragsteuer auf Dividenden durch Aktienverleihe rund um den Dividendenstichtag systematisch umgangen wurde – sind rechtlich und buchhalterisch erheblich komplexer als Cum-Ex. Für ihre Aufarbeitung stehen im BZSt nach Becks Angaben 37 Beschäftigte zur Verfügung. Derzeit bearbeitet das Amt sechs Cum-Cum-Verfahren mit einer Rückforderungssumme von rund 46 Millionen Euro.

Dem gegenüber steht der von Wissenschaftlern geschätzte Gesamtschaden von bis zu 28,5 Milliarden Euro – eine Spannweite, die auf Schätzungen und unterschiedlichen Methoden beruht, aber in der Größenordnung unbestritten ist. 46 Millionen Euro Rückforderungen bei bis zu 28,5 Milliarden Euro potenziellem Schaden: Das ist nicht Vorsicht, das ist rechnerische Kapitulation.

Und nun sollen auch die Stellen bei unterstützenden Referaten, die diese 37 Beschäftigten flankieren, nach Becks Darstellung vor der Kürzung stehen. Ein Mehrergebnis von fast neun Millionen Euro pro Stelle – und Kürzung trotzdem. Der Widerspruch ist nicht ideologisch; er ist arithmetisch.

Der blinde Fleck der Sparlogik

Was diesen Fall über ein steuerpolitisches Einzelthema hinaushebt, ist das Muster: Betriebsprüferstellen sinken seit mehr als zehn Jahren kontinuierlich. Ende 2023 waren bundesweit 12.394 Betriebsprüferinnen und -prüfer in den Ländern tätig; 2024 waren es noch 12.359. Die Prüfungsquote lag 2024 bei durchschnittlich 1,6 Prozent aller erfassten Betriebe. Wer von der Statistik nicht erfasst wird, braucht keine Nachzahlung zu fürchten.

Der Bundesrechnungshof hat in der Vergangenheit zudem bemängelt, dass die ausgewiesenen Mehrergebnisse und die tatsächlich eingenommenen Steuerbeträge nicht dasselbe sind – Rechtsbehelfsverfahren, Stundungen und Insolvenzen mindern den realen Zufluss. Das ist ein begründeter Einwand gegen zu optimistische Darstellungen der Rendite. Er ändert aber nichts daran, dass Prüferstellen den Staat mehr einbringen als kosten – er mahnt nur, die Zahlen nicht zu hoch zu hängen.

Die Koalition hat angekündigt, beim Haushalt 2026 Stellen im öffentlichen Dienst abzubauen, mit Ausnahmen für Bereiche der „Sanktionsdurchsetzung und Bekämpfung von Steuerkriminalität". Ob das BZSt unter diese Ausnahme fällt und in welchem Umfang, hat das Finanzministerium in seiner Antwort auf die parlamentarische Anfrage nicht abschließend klargestellt.

Genau hier liegt die berechtigte Frage: Wenn Bundesfinanzminister Lars Klingbeil gleichzeitig Kassenpflicht und härteres Vorgehen gegen Steuerhinterziehung ankündigt, muss er erklären, wie das mit weniger Personal beim BZSt zusammengeht. Nicht als Angriff, sondern als Arithmetik.

Die Antwort darauf ist bis heute ausgeblieben.