Am 53. Verhandlungstag des Block-Prozesses, dem 29. Mai 2026, rückte eine Zeugin in den Mittelpunkt, die in Hamburg unter dem Decknamen „Olga" bekannt war. Die 51-jährige israelische Staatsbürgerin war Mitarbeiterin einer israelischen Sicherheitsfirma, der die Staatsanwaltschaft Hamburg die Ausführung der Entführung zurechnet. Ihre Aussage legte eine Spannung offen, um die sich seitdem ein Teil der Verhandlung dreht: Was genau hat Familienanwalt Andreas Costard dem Team versprochen – und was hat er verschwiegen?
Was die Zeugin dem Gericht erklärte
Die Frau schilderte, Costard habe dem Team erklärt, es werde keine rechtlichen Konsequenzen geben, wenn die Kinder erst einmal zurück in Deutschland seien. Auf dieser Grundlage, so ihre Darstellung, habe das Team gehandelt. Ihr Resümee fiel knapp aus: „Alles war falsch."
Costards Verteidiger Marko Voß setzte danach eine Befragung an, die den Kern seiner Verteidigungslinie sichtbar machte. Er fragte die Zeugin, ob Costard ihr je zugesichert habe, dass es keine Konsequenzen haben werde, den Vater der Kinder zu Boden zu bringen. Ob er versprochen habe, dass es folgenlos bleibe, die Kinder zu fesseln und in den Fußraum eines Autos zu drücken. Ob er etwas dazu gesagt habe, Klebetape um den Kopf eines Kindes zu wickeln. Ob er das Tragen eines Kindes über die Schulter durch einen Wald in der Nacht je erwähnt habe. Auf jede dieser Fragen antwortete die Zeugin: „Nein."
Daraus zog Voß seinen Schluss: Wenn diese konkreten Handlungen nie Gegenstand der Absprachen gewesen seien, habe sein Mandant nicht falsch beraten können. Das Entführungsteam habe Dinge getan, über die es mit Costard nie gesprochen habe – wer dann wen falsch beraten habe, stehe damit aus Sicht der Verteidigung zur Debatte.
Anklage und Verfahrensstand
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen Andreas Costard lautet auf gemeinschaftliche schwere Entziehung Minderjähriger in Tateinheit mit gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung sowie gemeinschaftlicher Freiheitsberaubung. Costard selbst hat in der Hauptverhandlung bisher geschwiegen; die Anklage wirft ihm vor, gemeinsam mit Christina Block den Auftrag zur Entführung erteilt zu haben. Der 64-Jährige ist Aufsichtsratsvorsitzender der Elysée Hotel AG Hamburg und soll das israelische Team im dazugehörigen Grand Elysée unentgeltlich untergebracht haben.
Hauptangeklagte sind neben Costard die Unternehmerin Christina Block (53) und ein 36-jähriger Israeli, der als einziger der sieben Angeklagten eine Tatbeteiligung eingeräumt hat. Vier weitere Angeklagte – darunter Blocks Lebensgefährte, der frühere Sportmoderator Gerhard Delling – stehen wegen Beihilfe vor Gericht. Sechs der sieben Angeklagten bestreiten, etwas Unrechtes getan zu haben.
Dem Verfahren liegt der Vorfall aus der Silvesternacht 2023/24 zugrunde: Mehrere Männer sollen dem Vater der Kinder und seinen Kindern in Süddänemark aufgelauert haben; die damals zehn und dreizehn Jahre alten Kinder wurden vom dänischen Wohnort des Vaters nach Deutschland gebracht. Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg erhob im April 2025 Anklage; die Hauptverhandlung am Landgericht Hamburg wurde am 11. Juli 2025 eröffnet.
Wo das Verfahren nach dem 53. Verhandlungstag steht
Nach Angaben vom Juli 2026 sind 63 Verhandlungstage absolviert. Die Kernfrage – wer den Auftrag zur Entführung erteilt hat und mit welchem genauen Wissen – blieb bis dahin offen. Dutzende Zeugen wurden gehört, Verteidigung und Nebenklage stellten nach Angaben aus dem Juli 2026 unzählige Anträge; der Vorwurf widersprüchlicher Aussagen wurde von verschiedenen Seiten erhoben.
Für das weitere Verfahren war nach dem Stand vom Juli 2026 zunächst ein forensisch-jugendpsychiatrisches Sachverständigengutachten zu erwarten, das die Folgen der Entführung für die seelische Entwicklung der Kinder einordnen soll. Im August 2026 waren zudem sechs Verhandlungstage für die Befragung der Hauptermittlerin der Hamburger Polizei eingeplant. Die Kammer hat insgesamt rund 100 Prozesstage bis Jahresende angesetzt; ob sie vollständig benötigt werden, war nicht festgelegt. Ein Urteil liegt nicht vor. Für alle sieben Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
