Die Jugendschutzkammer am Landgericht Hamburg verhandelt seit dem 11. Juli 2025 die mutmaßliche Beauftragung einer Kindesentführung. Am 25. Juni 2026 rückte die Beweiswürdigungsfrage ins Zentrum: Wie belastbar sind die Aussagen der damals zehn und dreizehn Jahre alten Kinder?
Was am 25. Juni 2026 verhandelt wurde
Die Verteidigung befragte an diesem Tag die Hauptermittlerin, um die Grundlage der polizeilichen Einschätzung zu prüfen. Die Ermittlerin stufte die Aussagen der Kinder als glaubhaft ein. Die Kinder hatten nach Angaben aus dem Verfahren übereinstimmend gegenüber Ermittlungsbehörden, Therapeuten und Familiengerichten erklärt, beim Vater in Dänemark leben zu wollen und nicht zur Mutter zurückkehren zu wollen.
Die Verteidigung von Christina Block stellt diese Einschätzung in Abrede. Sie vermutet eine Beeinflussung der Kinder durch den Vater und hatte im Verfahren bereits die Aussetzung des Prozesses beantragt – mit dem Argument, die Verteidigung habe keinen ausreichenden Zugang zu Vernehmungsprotokollen, um die Glaubhaftigkeitsprüfung nachvollziehen zu können. Das Gericht hatte daraufhin im Herbst 2025 fünf Termine aufgehoben und eine Unterbrechung bis Dezember 2025 angeordnet.
Nach § 241a Abs. 1 der Strafprozessordnung leitet bei minderjährigen Zeugen allein der vorsitzende Richter die Vernehmung; andere Verfahrensbeteiligte können Fragen über den Vorsitzenden einbringen oder mit Genehmigung direkt befragen, sofern das dem Kindeswohl nicht schadet. Für die Hauptverhandlung sah das Gericht in Hamburg vor, die Hauptermittlerin zu den Vernehmungsumständen zu befragen – ein indirekter Weg, die kindlichen Schilderungen in das Verfahren einzuführen, ohne die Kinder erneut dem Prozessbetrieb auszusetzen.
Die sieben Angeklagten und die Vorwürfe
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat sieben Personen angeklagt. Christina Block, 53 Jahre alt und Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette Block House, und ihr langjähriger Familienanwalt Andreas Costard, 64, sind die Hauptangeklagten. Der Vorwurf: Sie sollen der israelischen Sicherheitsfirma Cyber Cupola den Auftrag erteilt haben, die Kinder aus dem dänischen Ort Gråsten zu entführen, wo der Vater Stephan Hensel mit ihnen lebte.
Vier weitere Angeklagte stehen wegen Beihilfe vor Gericht – darunter Gerhard Delling, langjähriger Lebensgefährte von Christina Block und früherer Sportmoderator, ein deutscher Sicherheitsunternehmer sowie ein Ehepaar. Block und Costard bestreiten die Vorwürfe. Delling bestreitet ebenfalls, etwas Unrechtes getan zu haben. Ein 36-jähriger israelischer Mitangeklagter hat seine Beteiligung an der Entführung eingeräumt; er erklärte im Verfahren, er habe geglaubt, an einer Rettungsaktion teilzunehmen, und bezeichnete den Konflikt der Eltern als eine Art „Blutfehde". Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
Den Hintergrund bildet ein jahrelanger Sorgerechtsstreit: Der Vater hatte die Kinder nach einem Besuchswochenende im August 2021 nicht wie vereinbart zurückgegeben. Bereits im November 2022 soll es einen gescheiterten Entführungsversuch gegeben haben; in der Silvesternacht 2023/24 gelang die Entführung. Die Kinder wurden nach Deutschland gebracht, wo sie ihre Mutter trafen.
Beweise, die das Gericht gehört hat
Zu den materiellen Belegen, die das Verfahren bisher ergeben hat, gehören Tonaufnahmen eines stillen Alarmknopfs, den einer der Söhne bei sich trug: Sie dokumentierten Schreie, Wimmern und Männerstimmen in der Tatnacht. Der Organisator der Entführung – einer der israelischen Angeklagten – sagte aus, 220.000 Euro von Christina Block erhalten zu haben, und belastete sie damit schwer. Diese Aussage ist eine Einzelquelle; sie wird von Block bestritten.
Ein weiterer Strang der Ermittlungen betrifft das Hamburger Sicherheitsunternehmen „System 360" um den ehemaligen LKA-Mann Thorsten Mehles und den früheren BND-Präsidenten August Hanning. Die Staatsanwaltschaft ließ von Mai bis November 2025 einen verdeckten Ermittler in das Unternehmen einschleusen. Hanning ist kein Angeklagter im laufenden Prozess; die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn gesondert wegen Verdachts der Beteiligung an dem mutmaßlich gescheiterten Entführungsversuch von 2022 sowie weiterer Straftaten. Die Einschleusungsoperation erzeugte einen Rechtsstreit über ihre Zulässigkeit.
Eine „Zeit"-Journalistin, die über den Fall berichtete, musste auf Anordnung des Landgerichts Hamburg Interviewaufnahmen an das LKA herausgeben, weil das Gericht sie als mögliches Beweismittel einstufte. Der Verlag legte Beschwerde ein. Die Aufnahmen waren im Rahmen von Podcast-Recherchen entstanden; wie das Gericht sie letztlich gewichtet, ist aus den öffentlich zugänglichen Verfahrensberichten nicht erkennbar. Die Beschlagnahme wurde in der Fachwelt als Eingriff in den journalistischen Quellenschutz diskutiert.
Was nach dem 25. Juni 2026 folgte
Nach dem Stand vom Juli 2026 – dem letzten belegten Überblick über den Prozessverlauf – hatte die Kammer rund 100 Prozesstage bis Jahresende 2026 eingeplant. Für August 2026 waren sechs weitere Verhandlungstage zur Befragung der Hauptermittlerin reserviert; der 25. Juni war demnach nicht der letzte Termin dieser Art, sondern ein früher Verhandlungstag im Rahmen dieses Beweisblocks. Mit Spannung erwartet wurde das Gutachten einer forensisch-jugendpsychiatrischen Sachverständigen zu den seelischen Folgen der Entführung für die Kinder.
Die zentrale Frage des Verfahrens – wer den Auftrag zur Entführung erteilt hat – ist nach mehr als 63 Verhandlungstagen nicht geklärt. Sechs der sieben Angeklagten weisen die Vorwürfe zurück. Die Antwort hängt wesentlich daran, wie die Kammer die einander widersprechenden Aussagen der Angeklagten und Zeugen gewichtet: die Schilderungen des Entführungsorganisators gegen das Bestreiten von Block und Costard, die Einschätzung der Ermittlerin gegen die Einwände der Verteidigung. Ob die bis Jahresende angesetzten Prozesstage ausreichen, ließ das Gericht ausdrücklich offen.
