Wie haben sich die Reformansätze zur Altersabsicherung gewandelt, und passt das Kinderdepot in diese Linie? Die Antwort vorweg: Die gesetzliche Rente bleibt das Fundament. Die Reformen ergänzen sie um eine kapitalgedeckte Säule, die bei Kindern beginnt und in den Empfehlungen der Kommission als Kapitalrente wiederkehrt. Ob sie trägt, entscheiden die Renditen der kommenden Jahrzehnte, nicht das Gesetz.

Wie sich das Verhältnis verschoben hat

Einem Altersrentner standen 1962 in Westdeutschland rund sechs Beitragszahler gegenüber. Heute sind es rund zwei. Seit 1992 ist die Zahl der Beitragszahler um 23,4 Prozent gestiegen, die Zahl der Altersrentner um 58,3 Prozent. Für 2030 wird ein Verhältnis von 1,5 Beitragszahlern je Rentner erwartet. Die Zeitreihen sind gemessene Werte; die Zahl für 2030 ist eine Schätzung.

Zwei Begriffe ordnen die Debatte. Im Umlageverfahren finanzieren die heutigen Beitragszahler die heutigen Renten. Kapitaldeckung heißt, dass Beiträge angespart und am Kapitalmarkt angelegt werden, bis sie ausgezahlt werden. Ein Fachaufsatz im Wirtschaftsdienst hält fest, dass die Wirkung kapitalgedeckter Elemente vor allem von ihrer institutionellen Einbettung abhängt; er thematisiert zugleich die öffentliche Skepsis gegenüber diesem Weg.

Die Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen vorgelegt. Sie hält am Umlageverfahren fest und will es nachsteuern: Die Regelaltersgrenze soll nach 2031 an die Lebenserwartung gekoppelt werden, der demografische Nachhaltigkeitsfaktor soll die jährliche Rentensteigerung wieder bremsen, und die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren soll wegfallen. Neu hinzu kommt eine gesetzliche Kapitalrente. Bislang nicht Pflichtversicherte wie Selbstständige und Politiker sollen einbezogen werden.

Der Wandel zeigt sich damit weniger als Bruch denn als Ergänzung. Altersgrenze, Rentenanpassung und Anspruchsvoraussetzungen bleiben Stellschrauben der umlagefinanzierten Rente. Daneben wächst eine Kapitalsäule.

Was die Frühstartrente regelt

Anspruch haben Kinder vom vollendeten sechsten bis zum 18. Lebensjahr mit erstem Wohnsitz in Deutschland. Den Anfang macht der Geburtsjahrgang 2020; für ihn greift die Zahlung rückwirkend zum 1. Januar 2027. Ab 2027 kommt jährlich der Jahrgang der im Kalenderjahr Sechsjährigen hinzu. Wer 2026 schon sieben oder älter ist, geht leer aus. Ältere Minderjährige können einen Vertrag abschließen, erhalten aber keine staatliche Förderung.

Der Ablauf ist einfach gebaut. Eltern eröffnen bei einem Anbieter ein Depot auf den Namen des Kindes, der Staat zahlt zehn Euro im Monat ein. Der Zuschuss fließt laut Bundesregierung automatisch und ohne weiteren Antrag über den Anbieter. Nach Medienberichten erfolgt die Auszahlung vierteljährlich und rückwirkend direkt an den Anbieter. Die Berechtigung prüft die Verwaltung digital durch einen Abgleich mit dem Bundeszentralamt für Steuern, anhand der Steuer-Identifikationsnummer. Ob dieser digitale Weg im Vollzug trägt, zeigt sich erst mit den ersten Auszahlungen.

Eltern, Großeltern und andere Förderer können bis zu 6.840 Euro im Jahr dazuzahlen, also 570 Euro im Monat. Die Erträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei. Ausgezahlt wird grundsätzlich nicht vor dem 65. Geburtstag. Bei Standardverträgen liegt der Kostendeckel bei einem Prozent pro Jahr; bis zur Volljährigkeit fallen keine Abschluss- und Vertriebskosten an.

Wer kein Depot eröffnet, verliert die Förderung nicht. Der Bund sammelt die zehn Euro in einem Sondervermögen, das die Deutsche Bundesbank verwaltet. Nach einer Änderung im Finanzausschuss fließt dieses Geld ausschließlich in breit gestreute globale Aktien oder Aktienfonds. Eine Rendite ist nicht garantiert, Verluste gleicht der Bund nicht aus. Das Sondervermögen soll zum 1. Januar 2028 errichtet werden.

Für 2027 werden die Förderkosten mit 198 Millionen Euro angegeben, bis 2030 sollen sie auf 411 Millionen Euro steigen. Rechnerisch entspricht die erste Summe der Förderung von 1,65 Millionen Kindern für ein ganzes Jahr. Über die Zeit bis zur Volljährigkeit summiert sich der Zuschuss je Kind auf 1.440 Euro.

Wo der Streit liegt

CDU/CSU und SPD haben das Gesetz beschlossen, Grüne und Linke haben dagegen gestimmt, die AfD hat sich enthalten. Die Koalition begründet den Schritt damit, Kinder früh an den Kapitalmarkt und den Zinseszins heranzuführen und ihnen unabhängig vom Elternhaus ein Startkapital zu geben. Der Kern dieses Arguments ist der Zeithorizont: Ein Depot, das im Alter von sechs Jahren beginnt, hat bis zum Renteneintritt Jahrzehnte Zeit zu wachsen.

Die Bundesregierung rechnet vor: Aus den 1.440 Euro Förderung entsteht bis zur Volljährigkeit ein Depotwert von rund 2.200 Euro. Ohne weitere Einzahlung könnten bis zum Renteneintritt rund 53.000 Euro daraus werden. Diese Rechnung unterstellt eine durchschnittliche Wertsteigerung von nominal sieben Prozent pro Jahr. Sie ist eine Annahme über den Markt, keine Zusage. Legen Eltern monatlich 50 Euro dazu, kann das Depot nach derselben Rechnung über 300.000 Euro erreichen.

Die Gegenposition setzt bei der Verteilung an. Grüne und Linke sehen nach Medienberichten mehr soziale Ungleichheit. Den Zuschuss könne jedes Kind bekommen, die Zuzahlungen aber nur Eltern, die es sich leisten können. Die Linke sieht darin keinen Beitrag zur Chancengleichheit und hält es für falsch, Eltern oder Kinder in den Kapitalmarkt zu drängen. Dahinter steht der alte Streit zwischen Umlage und Kapitaldeckung: Das Umlageverfahren verteilt Risiken auf die Versichertengemeinschaft, die Kapitaldeckung legt sie beim Einzelnen ab.

Wie stark die Zuzahlungen der Eltern die Verteilung verschieben, ist eine offene empirische Frage. Das Gesetz liefert dazu keine Daten. Belastbare Erfahrungswerte entstehen erst mit den ersten Verträgen.

Was als Nächstes ansteht

Als Nächstes muss der Bundesrat zustimmen. Das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Ob der Bundesrat ohne Einspruch zustimmt, ist offen. Ob und in welcher Form die übrigen Empfehlungen der Kommission umgesetzt werden, steht ebenfalls noch aus.

Woran sich der Verlauf ablesen lässt, zeigen drei Größen: die Zahl der tatsächlich abgeschlossenen Verträge, die Renditen des Sondervermögens ab 2028 und die gesetzliche Ausgestaltung der Kapitalrente, die die Kommission bislang nur umrissen hat.

Die staatliche Förderung beträgt bis zur Volljährigkeit 1.440 Euro je Kind. Alles, was darüber hinausgeht, ist eine Annahme über den Markt.