Das Sondierungspapier stützt die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände auf Artikel 15 des Grundgesetzes. Dieser Artikel erlaubt, Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel durch Gesetz in Gemeineigentum zu überführen, und verlangt, dass dasselbe Gesetz Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Der Eingriff geschieht also nicht durch Verwaltungsakt, sondern durch ein Parlamentsgesetz, das den Eigentümerwechsel anordnet und den Preis festlegt.
Der Mechanismus ist schlichter, als der Begriff klingt. Konzerne mit mehr als 10.000 Wohnungen in Berlin behalten 10.000 davon. Alles darüber geht in kommunalen Besitz über. So sollen rund 160.000 Wohnungen der Marktlogik entzogen werden. Nach Angaben der Linken könnten fünf Unternehmen betroffen sein: Vonovia, Adler, Heimstaden, Covivio und die DVI Gruppe.
Zwei Gruppen bleiben außen vor. Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Akteure sind ausgenommen, ebenso Wohnungen, die nach dem 1. Januar 2021 gebaut wurden oder noch gebaut werden. Der Stichtag ist damit der eigentliche Bestandsschutz: Wer nach ihm baut, fällt nicht in den Zugriff.
Bis dahin ist die Vergesellschaftung ein Vorhaben. Ein Gesetz soll Mitte 2028 vorgelegt werden und frühestens Mitte 2029 in Kraft treten. Vom Papier bis zum möglichen Inkrafttreten liegen damit knapp drei Jahre.
Was die Entschädigung kosten soll
Die Entschädigung soll höchstens 16 Milliarden Euro betragen. Ob diese Summe finanzierbar ist, hängt am Konsolidierungspfad bis 2031. Parallel streben die Parteien an, jährlich mindestens 400 Millionen Euro mehr durch Steuer- und Gebührenerhöhungen einzunehmen. Die Linke fordert zusätzlich eine Anhebung der Grunderwerbsteuer.
Rechnet man die 400 Millionen Euro im Jahr gegen die 16 Milliarden Euro, ergeben sich 40 Jahre. Diese Rechnung ist keine Aussage des Papiers, sondern eine Größenordnung: Allein aus diesen Mehreinnahmen gedeckt, wäre die Entschädigung erst in vierzig Jahren bezahlt. Ob das Gesetz 2028 einen Finanzierungsweg nennt, ist deshalb die eigentliche Frage.
Ob die Vergesellschaftung neue Wohnungen schafft
Die stärkste Gegenposition kommt vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung. Eine DIW-Veröffentlichung vom Januar 2026 zur Vergesellschaftung der Berliner Wohnungsunternehmen trägt schon im Titel die These, sie belaste den Haushalt und schaffe keine zusätzliche Wohnung. Der Einwand trifft den Kern: Ein Eigentümerwechsel ändert, wem eine Wohnung gehört, nicht die Zahl der Wohnungen.
Das Papier nennt als Ziel, die Mietentwicklung zu dämpfen und bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Es stellt die Vergesellschaftung deshalb neben ein Neubauprogramm mit 100.000 Baugenehmigungen bis 2031. Der eine Teil verschiebt Eigentum, der andere soll Wohnungen hinzufügen. Ob die Mieten sinken oder nur stabil bleiben, lässt sich erst prüfen, wenn beide Teile Wirkung entfalten.
Wer entscheidet, und in welcher Reihenfolge
Das Papier ist die Grundlage für Koalitionsverhandlungen, nicht selbst ein Koalitionsvertrag. Bei der Wahl am 20. September 2026 wurde die Linke mit 25,7 Prozent stärkste Kraft, vor der CDU mit 18,8 Prozent, der AfD mit 16,3 Prozent, den Grünen mit 14,3 Prozent und der SPD mit 12,1 Prozent, ihrem historisch schlechtesten Ergebnis. Die bisherige CDU/SPD-Koalition verlor ihre Mehrheit. Zusammen kommen Linke, Grüne und SPD auf 52,1 Prozent.
Bevor Verhandlungen beginnen, müssen die Parteigremien zustimmen. Die Grünen haben am Montag, den 17. Oktober 2026, einen kleinen Parteitag einberufen. Beim SPD-Landesvorstand wird die Entscheidung auf Grundlage des Papiers ebenfalls am Montag, den 17. Oktober 2026, erwartet. Die Linke entscheidet auf einem Parteitag am 31. Oktober 2026. Stimmen alle drei Parteien zu, könnten die Koalitionsverhandlungen Anfang November beginnen.
Was als Nächstes ansteht
Am 31. Oktober 2026 tagt der Parteitag der Linken über die Koalitionsverhandlungen. Das Gesetz zur Vergesellschaftung folgt erst mit dem Entwurf Mitte 2028. Entscheidend ist dann, ob er eine Entschädigungssumme und einen Finanzierungsweg nennt. Nur dann lässt sich die Gegenrechnung von 40 Jahren prüfen. Fehlt beides, bleibt die Vergesellschaftung eine Zusage ohne Preis.
