Was am 8. Juli 2026 vor Gericht geschah

Jonathan C. – in der Berichterstattung auch als „blonder Riese" bezeichnet, 35 Jahre alt, schwedisch-israelischer Herkunft – sprach vor dem Hamburger Landgericht auf Englisch. Sein Deutsch sei nach eigener Auskunft nur rudimentär, obwohl er zehn Jahre in Hamburg gelebt hatte.

Er schilderte, wie er kurz nach Weihnachten 2023 im Fünf-Sterne-Hotel Grand Elysée zu einem Gespräch eingeladen worden sei, das er mit einem „Bewerbungsgespräch" verglich. Der Kontakt zu David Barkay, dem mutmaßlichen Chef der israelischen Sicherheitsfirma, sei über einen Bekannten zustande gekommen. Barkay habe ihm erklärt, es gehe darum, zwei Kinder einer sehr reichen Familie aus den Händen eines Vaters zurückzuholen, der nach dieser Darstellung pädophil und gewalttätig sei und die Kinder in Dänemark festhalte.

Für seine Teilnahme wurden C. nach seiner Aussage 10.000 Euro angeboten. Er habe helfen wollen. Im Podcast „Der Fall Block" hatte er bereits im Frühjahr erklärt, ihm sei zuvor mitgeteilt worden, die Aktion sei rechtmäßig – eine Darstellung, die er vor Gericht wiederholte.

Die Begegnung mit Christina Block kurz vor der Aktion beschrieb er als bewegend: „Es gab keinen Zweifel, dass diese Frau leidet. Auch ich habe angefangen zu weinen." Die Verteidigung Blocks bestreitet, dass ein solches Treffen stattfand.

Welche Rolle ihm die Anklage zuschreibt – und was er bestreitet

Laut Anklage wurden die beiden jüngsten Kinder von Christina Block in der Silvesternacht 2023/24 in Gråsten (Dänemark) von mehreren Männern gewaltsam aus dem Umfeld ihres Vaters herausgeholt und nach Deutschland gebracht. Ohrringe der jüngeren Tochter wurden in einem Schuppen nahe des mutmaßlichen Fluchtwegs an der deutsch-dänischen Grenze gefunden und dem Mädchen zugeordnet.

Jonathan C. war nach Angaben anderer mutmaßlicher Entführer erst kurzfristig in das Team geholt worden – weil er gut Deutsch sprach und mit den Kindern kommunizieren sollte. Er selbst betonte, er sei nicht Teil der Kern-Gruppe gewesen.

Einen zentralen Vorwurf bestritt er vor Gericht ausdrücklich: Er habe den Kindesvater Stephan Hensel nicht geschlagen und nicht getreten. Damit widersprach er dem Mitangeklagten Tal S., der von einem „deutschen Typ" gesprochen hatte, der brutal auf Hensel eingeschlagen habe. C. sagte, er sei nicht diese Person.

Zur Glaubwürdigkeit beider Darstellungen äußert sich das Gericht im laufenden Verfahren nicht; das ist Aufgabe der Beweiswürdigung.

Wie C. in den Prozess gelangte – das sichere Geleit

Ursprünglich stufte die Staatsanwaltschaft Hamburg die Rolle von Jonathan C. als nicht bedeutend genug ein, um ihn als Angeklagten ins Verfahren zu nehmen. Eine Videovernehmung als Zeuge war geplant. Das änderte sich: Das Ermittlungsgericht gewährte C. auf seinen eigenen Antrag hin sicheres Geleit für die Dauer seiner Zeugenaussage. Sicheres Geleit bedeutet nach der Strafprozessordnung Befreiung von der Untersuchungshaft – ein Instrument, das es einer Person ermöglicht, vor einem deutschen Gericht auszusagen, ohne bei Betreten deutschen Bodens verhaftet zu werden.

Die Staatsanwaltschaft hatte diesen Antrag nicht gestellt, weil sie die gesetzlichen Voraussetzungen nicht als erfüllt ansah. Das Ermittlungsgericht sah das anders und gab dem Antrag von C. statt. Drei weitere Männer und eine Frau aus Israel hatten zuvor bereits sicheres Geleit erhalten; auch sie müssen laut Staatsanwaltschaft zu einem späteren Zeitpunkt mit einer Anklage rechnen.

Für Jonathan C. gilt dasselbe: Sein Status als Zeuge in diesem Verfahren schließt eine spätere Anklage nicht aus.

Was die Angeklagte Christina Block erklärt

Die 52-jährige Christina Block – Tochter des Block-House-Gründers Eugen Block – ist angeklagt, einer israelischen Sicherheitsfirma den Auftrag gegeben zu haben, ihre Kinder vom Wohnort des Ex-Mannes in Dänemark zu entführen. Sie bestreitet das. Ihre Verteidigung macht geltend, die Sicherheitsfirma habe auf eigene Faust gehandelt.

Der Prozess begann am 11. Juli 2025 mit insgesamt sieben Angeklagten. Bereits am zweiten Verhandlungstag war er unterbrochen worden: Die Vorsitzende Richterin setzte mehrere Folgetermine ab, weil offene Fragen zur Beteiligung der minderjährigen Kinder als Nebenkläger zu klären waren. Das Hamburger Oberlandesgericht hatte entschieden, dass der damals elfjährige Sohn zunächst nicht als Nebenkläger auftreten könne – unter anderem, weil der Vater Stephan Hensel zugleich selbst als Nebenkläger im Verfahren auftritt und gegen ihn seinerseits ein Verfahren wegen Entziehung Minderjähriger läuft.

Was nach dem 8. Juli 2026 bekannt ist

Die Zeugenaussage von Jonathan C. am 8. Juli 2026 war Teil einer laufenden Beweisaufnahme; ein abgeschlossenes Urteil lag zu diesem Zeitpunkt nicht vor. Ob Teile der Vernehmung unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt wurden, war nach Medienberichten vom selben Tag im Gespräch. Ein aktueller amtlicher Verfahrensstand aus Gericht oder Staatsanwaltschaft Hamburg, der über diesen Stand hinausgeht, liegt in den ausgewerteten Quellen nicht vor.

Was das Verfahren bislang zeigt: Ein Strafprozess, in dem Angeklagte und Zeugen wechselseitig voneinander abweichende Sachverhalte schildern, braucht Zeit für die Beweiswürdigung. Wer was in jener Silvesternacht getan hat, entscheidet das Gericht – nicht die Zeugenaussagen allein.