Der Cum-Ex-Skandal bezeichnet ein System, bei dem Finanzakteure Aktien rund um den Dividendenstichtag so zwischen verschiedenen Beteiligten verschoben haben, dass Kapitalertragsteuer, die nur einmal oder gar nicht gezahlt worden war, mehrfach vom Staat erstattet wurde. Der Bundesgerichtshof bestätigte 2021, dass diese Praxis strafbar ist. Bislang saßen dafür ausschließlich Banker, Steueranwälte und Aktienhändler auf der Anklagebank. Der Fall Daniela P. verschiebt den Blick: Nun steht zum ersten Mal eine Person vor Gericht, die auf Seiten des Staates stand.
Was dem Gericht genügte – und dem anderen nicht
Das Landgericht Bonn hatte die Anklage im März 2026 abgelehnt. Aus Sicht der Bonner Richter lag „keine ausreichende Wahrscheinlichkeit" vor, dass Daniela P. sich strafbar gemacht habe. Die Staatsanwaltschaft Köln legte Beschwerde ein.
Das OLG Köln räumte in seinem Beschluss vom 10. August 2026 selbst ein, dass einzelnen Handlungen der Finanzbeamtin bei isolierter Betrachtung nur geringes Gewicht zukomme. Entscheidend sei aber die Zusammenschau: Die einzelnen Verdachtsmomente verstärkten sich gegenseitig und fügten sich zu einem Gesamtbild. Für die Eröffnung eines Hauptverfahrens genügt nach deutschem Strafprozessrecht ein hinreichender Tatverdacht – das ist eine niedrigere Schwelle als ein Schuldspruch. Was Daniela P. konkret vorgeworfen wird: Sie soll ihrer Dienstbehörde unvollständige und teils falsche Informationen geliefert haben, um zu verhindern, dass die Warburg-Bank zur Rückzahlung verpflichtet wird. Ab 2016 stand im Raum, dass die Bank zu Unrecht erlangte Gelder zurückgeben muss. Die Anklage lautet auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung; ein Urteil steht aus.
Daniela P. gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil als unschuldig.
Warburg-Bank, Hamburg und die 50 Millionen, die verjährten
Die MM Warburg Bank ist seit Jahren der Kern des Hamburger Cum-Ex-Komplexes. In den Jahren um 2016 prüfte die Hamburger Finanzverwaltung, ob die Bank unrechtmäßig erlangte Steuererstattungen zurückzahlen müsse. Rund 50 Millionen Euro wurden damals nicht zurückgefordert – die Forderung verjährte. Dieser Vorgang hat den Hamburger Senat und den damaligen Ersten Bürgermeister Olaf Scholz jahrelang politisch verfolgt. Scholz hatte den Bankchef Christian Olearius mehrmals getroffen; an den Inhalt dieser Gespräche habe er keine Erinnerung, erklärte Scholz in einem Untersuchungsausschuss.
Die Frage, ob politische Einflussnahme dazu beigetragen hat, dass Rückforderungen unterblieben oder verzögert wurden, war Gegenstand des Hamburger Untersuchungsausschusses. Ob und in welchem Umfang politischer Druck auf die Verwaltung eingewirkt hat, ist auf Basis der öffentlich zugänglichen Verfahrensunterlagen nicht abschließend belegt. Die Bürgerbewegung Finanzwende, eine zivilgesellschaftliche Organisation, die sich für eine schärfere Regulierung der Finanzmärkte einsetzt, kritisierte, dass Scholz sich hinter Erinnerungslücken verschanze und forderte mehr Transparenz bei der Aufarbeitung. Finanzwende ist dabei eine Organisation mit politischem Ziel, keine neutrale Beobachterin; ihre Einschätzung ist eine Position, kein Befund.
Das nun zugelassene Verfahren gegen Daniela P. ist von dieser politischen Ebene zunächst zu trennen: Die Anklage richtet sich gegen eine Beamtin, nicht gegen Politiker.
Ein Mammutverfahren, eine Staatsanwältin
Parallel zur Anklagezulassung im Fall Daniela P. hat die Hamburger Staatsanwaltschaft Ende September 2026 erstmals selbst ein Cum-Ex-Ermittlungsverfahren von der Kölner Staatsanwaltschaft übernommen. Dieses Verfahren richtet sich gegen 26 Beschuldigte und betrifft Vorgänge rund um die HSH Nordbank. Die Akte umfasst 14 Umzugskartons und 600 Millionen Dateien.
Für dieses Mammutverfahren setzt die Hamburger Staatsanwaltschaft nach einer Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft derzeit eine einzige Staatsanwältin ein – mit einem Vollzeitäquivalent. Perspektivisch soll ein zweiter Dezernent hinzukommen; ein Wirtschaftsreferent und eine Ermittlungsgruppe des Finanzamts Hamburg sollen unterstützen, IT-Forensik besorgt ein externer Sachverständiger. Eine besondere Ermittlungsgruppe ist laut Senat nicht geplant.
Die Kölner Staatsanwaltschaft gilt seit Jahren als die treibende Kraft bei der Aufarbeitung von Cum-Ex-Fällen. Die Hamburger Behörde hätte nach Einschätzung von Kritikern schon früher tätig werden können – dass sie es nicht tat, stieß auf Widerspruch. Wie das Mammutverfahren personell bewältigt werden soll, ist eine offene institutionelle Frage.
Was dieser Verfahrensstand zeigt
Das Hauptverfahren gegen Daniela P. beginnt erst; ein Urteilsdatum ist nicht bekannt. Die Eröffnung des Verfahrens bedeutet nicht, dass die Vorwürfe bewiesen sind – sie bedeutet, dass ein Gericht den Verdacht für ausreichend substantiiert hält, um ihn öffentlich zu verhandeln.
Für die Aufarbeitung des Cum-Ex-Komplexes insgesamt markiert der Fall dennoch eine neue Phase: Nicht mehr nur private Akteure, sondern erstmals auch eine Person, die als Teil des Staates handelte, muss sich vor Gericht erklären. Ob das eine Ausnahme bleibt oder der Beginn einer weitergehenden Strafverfolgung staatlicher Beteiligter, hängt vom Verlauf dieses Verfahrens ab – und davon, welche Schlüsse die Staatsanwaltschaften daraus ziehen. Das Urteil der 15. großen Strafkammer des Landgerichts Bonn wird die nächste Messlatte setzen.
