Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.
Zehn Euro im Monat, 1.440 Euro über zwölf Jahre: So klein ist der Betrag, den der Bundestag am 16. Oktober 2026 für jedes förderberechtigte Kind beschlossen hat.
Anspruch haben Kinder und Jugendliche vom vollendeten sechsten bis zum 18. Lebensjahr mit erstem Wohnsitz in Deutschland. Das Programm beginnt mit dem Geburtsjahrgang 2020; für ihn greift die Zahlung rückwirkend zum 1. Januar 2026. Ab 2027 rückt jedes Jahr der Jahrgang nach, der im Kalenderjahr sechs wird. Wer früher geboren ist, bekommt keine staatliche Förderung, darf aber einen Vertrag abschließen.
Das Gesetz nennt als Ziel einen Vermögensaufbau unabhängig vom Elternhaus. Dieselbe Konstruktion erlaubt Eltern und Großeltern, bis zu 6.840 Euro im Jahr einzuzahlen – der Staat gibt 120.
Beschlossen ist das Gesetz im Bundestag, in Kraft ist es noch nicht. Der Bundesrat muss zustimmen. Er hatte in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf Nachbesserungen verlangt, insbesondere bei der steuerlichen Begünstigung von Eigenbeiträgen auf einen zweiten Vertrag (Drucksache 21/8296). Das genaue Inkrafttreten ist offen; nach Medienberichten soll es zum 1. Januar 2027 gelten.
Die Abstimmung trennte die Fraktionen: CDU/CSU und SPD stimmten zu, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten dagegen, die AfD enthielt sich. Die Koalition sieht in der Frühstartrente den Einstieg in die kapitalgedeckte Altersvorsorge für Kinder. Die Linke bestreitet, dass das Gesetz einen Beitrag zur Chancengleichheit leistet, und findet, ein Staat dürfe niemanden zum Gang an den Kapitalmarkt zwingen. Die Grünen befürchten nach Medienberichten mehr soziale Ungleichheit.
Die Rechnung hinter den zehn Euro
Bezahlt wird die Förderung vom Bund. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 21/7864) veranschlagt die Förderkosten für 2027 mit 198 Millionen Euro und für 2030 mit 411 Millionen Euro. Daneben stehen Mehrausgaben für das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA): 9.694 Tausend Euro für 2027, 7.924 Tausend Euro für 2028, 6.924 Tausend Euro für 2029 und 4.924 Tausend Euro für 2030.
Die Verwaltung ist der kleinere Posten – und eben darum der, den man leicht übersieht. Eine Gesamtrechnung müsste zeigen, ob sie in den 198 Millionen Euro steckt oder daneben steht. Sie müsste zeigen, wie sich beide Reihen bis 2030 zueinander verhalten und aus welcher Haushaltsstelle das Geld kommt.
Das Gesetz regelt auch, wie das Geld arbeitet, und hier hat der Finanzausschuss nachgeschärft. Das Geld ist ausschließlich in breit gestreute globale Aktien oder Aktienfonds anzulegen. Zugestanden: Bei den Gebühren ist das Gesetz gründlich. Für den aus der Förderung und ihren Erträgen gebildeten Teil des Depots dürfen Anbieter bis zum Beginn der Auszahlung keine Abschluss- und Vertriebskosten erheben, und das Standarddepot hat einen Kostendeckel von einem Prozent im Jahr. Ausgezahlt wird grundsätzlich nicht vor dem 65. Lebensjahr. Schließen Eltern keinen Vertrag ab, legt der Bund die Zahlung in einem Sondervermögen an, das die Deutsche Bundesbank verwaltet. Die veranschlagten Zahlen enden 2030, die Förderung für den Jahrgang 2020 läuft dagegen bis zur Volljährigkeit.
Dazu kommt die Modellrechnung des Finanzministeriums. Aus der Förderung allein wächst das Depot demnach bis zur Volljährigkeit auf rund 2.200 Euro; bis zum 65. Lebensjahr könnten daraus rund 53.000 Euro werden, ohne eigene Einzahlungen. Die Rechnung stützt sich auf zurückliegende Renditen. Garantiert ist davon nichts: Eine bestimmte Rendite wird nicht zugesagt, und der Bund gleicht Verluste nicht aus.
Der stärkste Einwand gegen eine Gesamtrechnung
Der Einwand ist stark. Wer früh anfängt, gibt dem Zinseszins Zeit, und darin sieht das Finanzministerium den Vorteil des frühen Starts. Die Kosten stehen im Gesetzentwurf, die Verwaltung ist ein Bruchteil der Förderung, und das Gesetz will die Finanzkompetenz stärken. Wer jetzt eine zweite Rechnung verlangt, verzögert ein Gesetz, dessen Förderung für den Jahrgang 2020 schon rückwirkend gilt, und bringt keinen Euro mehr aufs Depot.
Der Einwand hat einen Kern, der trägt: Eine Rechnung ändert keine Zeile am Gesetz und hält den Start nicht auf. Er verwechselt aber Größe mit Klarheit. Zwei Reihen nebeneinander sind noch keine Summe. Wer wissen will, was das Programm bis 2030 insgesamt kostet, muss die Reihen selbst zusammenführen und dabei annehmen, ob die Verwaltung schon in den 198 Millionen Euro steckt. Dass der Posten klein ist, ändert an dieser Annahme nichts.
Stellen Sie sich einen Vorschlag vor, der ein Startkapital mit Stichtag verspräche und die Gesamtsumme erst nach der Abstimmung nachreichte. Ein Ausschuss würde ihn zurückschicken – nicht aus Misstrauen gegen die Idee, sondern gegen die Reihenfolge.
Maßstab ist hier die Demokratie. Wer über Staatsgeld entscheidet, sollte den Gesamtpreis kennen, bevor er zustimmt, nicht erst, wenn die Förderung läuft. Die Chancengleichheit, mit der das Vorhaben wirbt, misst sich an Zahlen: Wer 2019 geboren ist, steht außerhalb der Förderung. Ob der Rest der Jahrgänge den Unterschied macht, zeigt nur eine Rechnung, keine Ankündigung.
Der Prüfstein ist binär. Ist bis zum 23. Oktober 2026 eine Unterrichtung oder Drucksache des Bundestages veröffentlicht, die Förderkosten und Verwaltungskosten bei BZSt und ZfA je Jahr bis 2030 in einer Summe ausweist und die Haushaltsstelle nennt, ist der Zug erfüllt. Fehlt eines dieser drei Elemente, ist er verfehlt.
Zehn Euro im Monat sind schnell beschlossen. Die Rechnung dahinter braucht eine Anforderung und eine Tabelle. Beides sollte auf dem Tisch liegen, bevor der Bundesrat entscheidet.
