Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD steht seit dem 9. April 2025 auf Seite 90: Häusliche Gewalt sei eine Kindeswohlgefährdung und „daher zulasten des Gewalttäters im Sorge- und Umgangsrecht maßgeblich zu berücksichtigen“. Am 8. Mai 2026 stimmten die Fraktionen von CDU/CSU und SPD gegen einen Entschließungsantrag der Grünen, der die Bundesregierung aufforderte, „einen Gesetzentwurf vorzulegen mit dem Ziel, dass Partnerschaftsgewalt in Sorge- und Umgangsverfahren zwingend berücksichtigt wird“. Zwischen diesen beiden Daten liegt das, was die Drucksachen der 21. Wahlperiode zum Gewaltschutz nach der Trennung hergeben. Die Reihenfolge folgt der Fraktionsgröße.

CDU/CSU: Fußfessel beschlossen, Umgangsrecht angekündigt

Das Wahlprogramm „Politikwechsel für Deutschland“ nennt den Gewaltschutz zweimal. Auf Seite 37: ein Sicherheitskonzept, die Stärkung der Frauenhäuser, die Fußfessel, „damit Gewalttäter gegen Frauen Abstand zu ihren ehemaligen Partnerinnen halten“, und für das Umgangsrecht der Satz, ein Elternteil, das dem Kind Gewalt antut, müsse von der Betreuung ausgeschlossen werden. Auf Seite 62 geht das Programm weiter: „Aus Gründen des Kindeswohls werden wir bei Partnerschaftsgewalt das Sorge- und Umgangsrecht des gewalttätigen Elternteils ausschließen.“ Die Wörter Gewalthilfegesetz, Istanbul-Konvention und Femizid kommen im Programm nicht vor.

Die Geste: Günter Krings nannte das Fußfessel-Gesetz am 8. Mai 2026 im Plenum einen „Meilenstein für den Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher Gewalt“ und kündigte an, „in einem nächsten Schritt der Gesetzgebung“ werde sich Gewalt des Vaters gegen die Mutter unmittelbar auf das Sorge- und Umgangsrecht auswirken.

Die Spur: Für den Regierungsentwurf zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung stimmte die Fraktion am 8. Mai 2026; im Rechtsausschuss hatte sie zwei Tage zuvor die Regel gestrichen, nach der die Überwachung nicht gegen den erklärten Willen der geschützten Person angeordnet werden darf. Den Antrag der Linken für eine Gesamtstrategie und den Entschließungsantrag der Grünen lehnte sie ab. Im Januar 2025, in der vorigen Wahlperiode, hatten 101 Abgeordnete der Union dem Gewalthilfegesetz zugestimmt, 95 gaben keine Stimme ab. Der Ausschluss des Umgangs bei Gewalt gegen den anderen Elternteil steht im Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz vom 11. Mai 2026; einen Kabinettsbeschluss dazu weist das Ministerium bis zum 16. Oktober 2026 nicht aus.

AfD: Wechselmodell im Programm, Fußfessel im Plenum

Das Programm „Zeit für Deutschland“ behandelt Trennungen auf den Seiten 153 und 154 unter „Trennungsfolgen mindern“: verpflichtende Mediation vor Familiengerichtsverfahren, das Wechselmodell als Regelfall, wenn die Eltern sich einig sind und im gleichen Schulbezirk wohnen, Sanktionen bei Umgangsverweigerung. Dazu der Satz: „Unbewiesene Behauptungen dürfen nicht zu einem Kontaktabbruch führen, der dann Tatsachen für eine Entfremdung schafft.“ Frauenhäuser, Gewaltschutzgesetz, Fußfessel, Istanbul-Konvention und Femizid stehen nicht im Programm.

Die Geste: Rainer Galla nannte die Fußfessel am 8. Mai 2026 „ein geeignetes und notwendiges Mittel“, die gerichtlich angeordnete Täterarbeit halte er „persönlich für abwegig“; den Anstieg der Fallzahlen seit etwas mehr als zehn Jahren führte er auf Täter zurück, die „eine ganz andere Sozialisation durchlaufen“ hätten. Kerstin Przygodda bezeichnete die Istanbul-Konvention am 4. Dezember 2025 als „Mittel zur Durchsetzung der Gleichstellungs- und Transideologie“ und nannte den Begriff Femizid am 20. März 2026 in einer Pressemitteilung einen „Tarnbegriff“.

Die Spur: Die Fraktion stimmte dem Fußfessel-Gesetz zu und lehnte die Anträge von Linken und Grünen ab. Beim Gewalthilfegesetz enthielten sich am 31. Januar 2025 alle 28 abstimmenden AfD-Abgeordneten. Ihr eigener Antrag vom 17. März 2026 verlangt, „im Namen der Familienehre“ versuchte und vollendete Tötungsdelikte seit 2005 zu erfassen und in der Kriminalstatistik auszuweisen; er liegt seit dem 19. März 2026 im Innenausschuss; die Federführung des Familienausschusses, die die AfD beantragt hatte, lehnten die übrigen Fraktionen ab.

SPD: Das Programm steht im Koalitionsvertrag – bis auf das Familienrecht

Das Regierungsprogramm nennt auf Seite 44 Femizide „extreme Formen der Gewalt gegen Frauen“, verspricht die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention, eine Verschärfung des Gewaltschutzgesetzes mit Fußfesseln, verpflichtenden Anti-Gewalt-Trainings, Aufenthaltsverboten und Hausarresten, einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung – und: „Häusliche Gewalt und Partnerschaftsgewalt sind auch im Sorge- und Umgangsverfahren zu berücksichtigen.“

Die Geste: Carmen Wegge sprach am 8. Mai 2026 von einem „Systemwechsel“, der „längst überfällig“ sei, und kündigte an, die SPD setze sich dafür ein, „dass ein Femizid auch als das bestraft wird, was er ist: Mord“. Bundesministerin der Justiz Stefanie Hubig sagte in derselben Debatte: „Mit zwei Bausteinen ist kein Haus gebaut.“

Die Spur: Fußfessel und Täterarbeit sind Gesetz, verkündet am 9. Juli 2026, in Kraft ab dem 1. Juli 2027, der Strafrahmen für Verstöße gegen Schutzanordnungen steigt von zwei auf drei Jahre. Das Kabinett beschloss am 7. Oktober 2026 den Entwurf des Justizministeriums zum familiengerichtlichen Verfahren: Wahlgerichtsstand zum Schutz des Aufenthaltsorts, kein Hinwirken auf Einvernehmen bei Gewaltverhältnissen, belegbare Kenntnisse der Richter zu Dynamiken häuslicher Gewalt. Das Umgangsrecht selbst ist Referentenentwurf geblieben. Der im Koalitionsvertrag auf Seite 103 angekündigte Nationale Aktionsplan: Die Bundesregierung konnte am 4. November 2025 zu „Zeitplan, zur Verfügung stehenden Mitteln, konkreten Zielen und Beteiligung der Zivilgesellschaft“ keine Aussage machen; im Juni 2026 hieß es, die Weiterentwicklung werde im Familienministerium geprüft.

Grüne: Für die Fußfessel, gegen die Regierung

Das Regierungsprogramm „Zusammen wachsen“ fordert auf den Seiten 118 und 119 einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung mit Bundesbeteiligung an kostenfreien Frauenhäusern, den Einsatz der Fußfessel bei Annäherungsverboten, die Istanbul-Konvention mit „verbesserter Datenerhebung“ gegen Femizide und den Satz: „Nach einer Trennung muss Partnerschaftsgewalt in Sorge- und Umgangsverfahren verpflichtend berücksichtigt werden.“

Die Geste: Lena Gumnior sagte am 8. Mai 2026, die Fußfessel sei „ein Anfang, aber sicherlich kein Meilenstein“; Deutschland habe „eine Sicherheitskrise“.

Die Spur: Die Fraktion stimmte dem Fußfessel-Gesetz zu, ihr Änderungsantrag zum Mietrecht und ihr Entschließungsantrag scheiterten an CDU/CSU, SPD und AfD. Der Entschließungsantrag vom 6. Mai 2026 verlangte unter anderem bundesweit einheitliche Kriterien zur Erfassung von Femiziden in der Kriminalstatistik, Fortbildung für Richter und Verfahrensbeistände, die personelle Stärkung der Familiengerichte und den Gesetzentwurf zum Umgangsrecht. Ein eigener Antrag zur Istanbul-Konvention vom 11. November 2025 mit sechzehn Forderungen, darunter „alle rechtlichen Lücken im Familienrecht zu schließen“, wurde am 4. Dezember 2025 in die Ausschüsse überwiesen. Für den Antrag der Linken stimmte die Fraktion.

Linke: Vorrang des Schutzes gefordert, bei der Fußfessel enthalten

Das Wahlprogramm verlangt auf Seite 16, „im Sorge- und Umgangsrecht“ den Gewaltschutz zu verankern, und auf Seite 47 eine Klarstellung, „dass der Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Kinder Vorrang hat vor der Regelung des Umgangs“; Frauenhäuser sollen „bedarfsgerecht, einzelfallunabhängig und verlässlich finanziert“ und Schutz und Beratung „kostenfrei, anonym, pauschal und barrierefrei“ sein. Die Fußfessel kommt im Programm nicht vor.

Die Geste: Aaron Valent nannte das Gesetz am 8. Mai 2026 „autoritäre Symbolpolitik“ und die Anordnung gegen den Willen der Betroffenen „Bevormundung“.

Die Spur: Die Fraktion enthielt sich beim Fußfessel-Gesetz. Ihr Antrag vom 29. Januar 2026 verlangte eine Gesamtstrategie: ein dauerhaftes Bundesförderprogramm für Frauenhäuser, eine einheitliche Definition und Statistik von Femiziden, eine verpflichtende Fortbildung für Richter im Gerichtsverfassungsgesetz, die Prüfung spezialisierter Gerichte, einen Gesetzentwurf, nach dem die Regelvermutung des § 1626 Absatz 3 BGB bei häuslicher Gewalt nicht gilt, und eine Evaluierung alle zwei Jahre. Der Bundestag lehnte ihn am 8. Mai 2026 ab. Beim Gewalthilfegesetz stimmten im Januar 2025 alle 13 abstimmenden Abgeordneten der damaligen Gruppe mit Ja.

Was das Raster zeigt

Vier Programme und der Koalitionsvertrag tragen denselben Satz in verschiedener Fassung: Gewalt gegen den anderen Elternteil gehört ins Umgangsrecht. Gesetz ist davon nichts. Die Regierungsfraktionen verweisen auf den Referentenentwurf vom Mai, die Opposition hat ihn zweimal per Antrag eingefordert und ist zweimal unterlegen. Bei der Statistik läuft es umgekehrt: Grüne und Linke verlangen eine Femizid-Zählung, die AfD eine Ehrenmord-Zählung, die Koalition verweist auf eine Arbeitsgruppe der Innenminister. Am 1. Juli 2027 tritt die Fußfessel in Kraft. Der nächste Termin, an dem sich ablesen lässt, ob das Umgangsrecht folgt, ist der Tag, an dem der Referentenentwurf vom 11. Mai 2026 im Kabinett liegt.