Beschlossen ist davon nichts.
Wer 45 Beitragsjahre zusammenhat, kann seit 2014 abschlagsfrei vor dem regulären Rentenalter in Rente gehen, die sogenannte Rente mit 63. Die Rentenkommission empfiehlt, diese Möglichkeit abzuschaffen. Madsen setzt dem einen Kompromiss entgegen: Wer die Jahre hat und trotzdem weiterarbeitet, soll dafür Geld bekommen. Der Vorschlag muss eine einfache Frage beantworten, die jeder Beschäftigte stellt: Was habe ich davon, wenn ich weitermache – in Euro, für wie lange und ab wann?
Wie der Zuschuss den Nettolohn verändert
Das Kieler Positionspapier sieht vor, dass der Bund in den letzten 24 Monaten eines Erwerbslebens einen festen, nicht prozentual berechneten Betrag direkt in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Damit soll der Arbeitnehmeranteil am Rentenbeitrag ganz oder teilweise entfallen und als zusätzliches Nettoeinkommen ausgezahlt werden.
Der Arbeitnehmeranteil ist der Teil des Rentenbeitrags, den Beschäftigte aus ihrem Bruttolohn zahlen. Den Arbeitgeberanteil zahlt der Betrieb; er bliebe im Modell unverändert in der Rentenkasse. Der Mechanismus verschiebt also eine Zahlung: Der Beschäftigte zahlt weniger ein, der Bund gleicht den Ausfall aus, der Arbeitgeber bleibt außen vor. Auf dem Lohnzettel erscheint das als höheres Netto. Für den Betrieb selbst entsteht durch das Modell keine zusätzliche Abgabe, die Auszahlung kommt aus dem Bundeshaushalt.
Die Staffelung bestimmt, wer am meisten gewinnt. Bei niedrigen Einkommen soll der eigene Beitrag vollständig wegfallen, bei höheren nur anteilig. Relativ zum Lohn ist die Entlastung damit am Ende der Skala am größten. In einer von drei Varianten bliebe das Zusatzeinkommen zudem komplett steuerfrei.
Befristet wäre die Förderung auf zwei Jahre. Da stets nur zwei Jahrgänge gleichzeitig gefördert würden, blieben die Ausgaben nach Madsens Argument langfristig planbar.
Was den Bund kostet – und was die Rente kürzt
Bis zu 1,89 Milliarden Euro im Jahr würde das Modell nach der Rechnung des Papiers den Bundeshaushalt kosten. Madsen stellt dem eine Gegenrechnung gegenüber: Die Summe entspreche rund einem Fünftel dessen, was der Staat durch die Abschaffung der Frühverrentung langfristig einsparen würde. Die Rentenkommission will die Frühverrentung abschaffen; das Kieler Modell gibt damit einen Teil der erhofften Einsparung wieder aus. Die Einsparung selbst ist eine Schätzung des Papiers, keine Haushaltszahl.
Ein Bundeszuschuss zur Rentenversicherung ist eine Zahlung aus dem Bundeshaushalt, also aus Steuermitteln. Er steht damit in Konkurrenz zu anderen Ausgaben des Bundes. Genau deshalb ist die Kostenfrage keine reine Frage der Rentenkasse, sondern eine des Haushalts.
Die Ausgangslage ist angespannt. Der Bundesrechnungshof warnt vor wachsenden Kosten der Rentenversicherung für den Bund. Nach den Angaben dieser Warnung liegt der Anteil der Steuereinnahmen, der an die Rentenversicherung fließt, heute bei rund 29 Prozent. Bei geltender Rechtslage könnte er bis 2040 auf 36,7 Prozent steigen, mit dem geplanten Reformpaket auf fast 46 Prozent. Ein zusätzlicher Zuschuss käme also auf einen Haushalt, der bereits wächst.
Der höhere Nettolohn hat eine Gegenseite. Die spätere Monatsrente sänke nach der Rechnung des Vorschlags um höchstens 44 Euro. Für Betroffene heißt das: mehr Geld in den letzten zwei Berufsjahren, weniger Rente danach. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, wie lang die Rente dauert und wie viel der Einzelne in den Jahren davor verdient.
Wer widerspricht und mit welchem Argument
Die stärkste Fassung der Gegenseite kommt von Wirtschaftsverbänden und Ökonomen. Sie drängen darauf, die Frühverrentung zu beenden, um Fachkräfte im Arbeitsmarkt zu halten. Ihr Argument ist eine Rechnung mit Arbeitskraft: Wer mit 63 geht, fehlt den Betrieben in einer Lage, in der sie ohnehin Personal suchen. Auch Bayerns Wirtschaftsverbände drängen nach Berichten auf Anreize für einen längeren Verbleib im Job; ein Zuschlag käme ihnen entgegen, die Abschaffung allein nicht. Genau dort setzt Madsens Modell an. Es soll das Weiterarbeiten belohnen, ohne die Frühverrentung ausdrücklich zu streichen, und ist insofern ein Kompromiss.
Die Gegenstimme kommt von den Gewerkschaften. Sie lehnen die Abschaffung ab und halten sie für ungerecht gegenüber langjährig Versicherten, besonders in körperlich harten Berufen. Ihr Begriff dafür ist Vertrauensschutz: Wer seine Lebensplanung auf eine Regel gestützt hat, soll sie nicht verlieren, nachdem er die Beiträge bereits gezahlt hat. Auch Bundesländer warnen vor einem Vertrauensverlust bei Beschäftigten, die nach 45 Jahren mit der bisherigen Regel gerechnet haben.
Einschätzung: Der Kompromiss beantwortet den Vertrauenseinwand nur zur Hälfte. Er schafft eine Wahl, aber keine echte. Ein Zuschlag für die letzten zwei Jahre macht das Weitermachen attraktiver, entscheidet aber nicht darüber, ob jemand es körperlich kann. Auf dem Bau oder in der Pflege fehlt nach 45 Jahren selten das Geld, sondern die Kraft. Für diese Gruppe ist der Zuschlag nach der Logik des Modells wenig wert.
Madsens stärkstes Argument ist die Verbindung der beiden Seiten: Der Bund soll die Einsparung aus der Frühverrentung zu einem Teil in Anreize für Weiterarbeit übersetzen. Ob das Rechnen aufgeht, entscheidet die Gegenrechnung, und die liegt bislang nur als Schätzung vor.
Was als Nächstes ansteht
Am Stand vom 16. Oktober 2026 gilt die Rechtslage unverändert: Wer 45 Beitragsjahre vorweist, kann weiterhin vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Der Zuschlag ändert daran nichts, solange er nicht beschlossen ist.
Entschieden wird im Bund. Zuständig ist das Ressort Arbeit und Soziales unter Bundesministerin Bärbel Bas (SPD). Das Kieler Papier ist ein Diskussionsbeitrag für die Verhandlungen dort, kein Gesetzentwurf.
Den Ausgang erkennt man an drei Punkten. Erstens: ob ein Gesetzentwurf den Zuschuss beziffert und die Staffel festlegt. Zweitens: ob der Bund den Betrag im Haushalt einstellt. Drittens: ob die Abschaffung der abschlagsfreien Frühverrentung beschlossen wird. Dann wäre der Zuschlag ein Ersatz für eine Leistung, die es nicht mehr gibt, und seine Kosten stünden gegen die Einsparung. Bleibt die Frühverrentung, steht der Zuschlag neben einer Regel, die weiter Menschen früh gehen lässt.
Der Bund bezahlt Weiterarbeit also, bevor sie irgendjemand beschlossen hat.
