Am 28. Juli 2026 gab ein ehemaliger Angehöriger des Kommandos Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr vor dem Oberlandesgericht Frankfurt zu Protokoll, den Bundestag ausgekundschaftet zu haben. Die Aussage fiel in einem Reichsbürgerprozess, der sich mit Umsturzplänen befasst. Der Angeklagte nannte dabei Thomas T. und die inzwischen verstorbene Astrologin Hildegard L. als die Hauptverantwortlichen für diese Pläne. Dass er dabei mit Todesfällen gerechnet habe, bestritt er nach Medienberichten.
Was der Vorwurf des Auskundschaftens rechtlich bedeutet
Wer im Auftrag einer Gruppe staatliche Einrichtungen für einen gewaltsamen Umsturz erkundet, bewegt sich im Bereich der Staatsschutzdelikte des Strafgesetzbuches. Einschlägig sind dort vor allem die §§ 81 bis 83 StGB (Hoch- und Landesverrat) sowie § 129a StGB (Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung). § 81 StGB – Hochverrat gegen den Bund – erfasst, wer mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik oder ihre verfassungsmäßige Ordnung zu ändern versucht; die Strafandrohung reicht bis zur lebenslangen Freiheitsstrafe. Ob und welche Paragraphen die Anklagebehörde gegen den Angeklagten konkret geltend macht, ist aus den öffentlich zugänglichen Verfahrensinformationen nicht zu entnehmen.
Zuständig für solche Staatsschutzsachen ist nach deutschem Prozessrecht das jeweilige Oberlandesgericht – hier das OLG Frankfurt als das für Hessen zuständige Gericht. Damit liegt das Verfahren bei einer der Kammern, die regulär mit besonderer Schutzstufe arbeiten.
Wer Reichsbürger sind – und warum die Bewegung für Behörden relevant ist
Reichsbürger bestreiten die Legitimität und Souveränität der Bundesrepublik Deutschland und gehen davon aus, dass das Deutsche Reich in seinen Grenzen von 1937 oder 1939 fortbesteht. Diese Überzeugung mündet in der Praxis häufig in der Verweigerung von Steuern und Abgaben, der Ausstellung selbst gefertigter Dokumente und dem Aufbau eigener „Regierungsstrukturen". Die Bewegung ist ideologisch heterogen, weist aber personelle und inhaltliche Schnittmengen mit dem Rechtsextremismus auf.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz zählte 2019 rund 19.000 Anhänger der Reichsbürger und sogenannte Selbstverwalter; etwa fünf Prozent davon wurden dem Rechtsextremismus zugeordnet. Als Zäsur im Umgang der Behörden gilt der Oktober 2016, als ein Reichsbürger in Georgensgmünd einen Polizisten erschoss – der erste tödliche Angriff aus dieser Szene auf Sicherheitskräfte in der Bundesrepublik. Seitdem stufen Verfassungsschutz und Polizei die Gewaltbereitschaft innerhalb der Bewegung als ernstzunehmend ein.
Ausspähen staatlicher Einrichtungen als Muster
Der Vorwurf, den Bundestag gezielt ausgekundschaftet zu haben, verweist auf ein Muster, das in mehreren Verfahren gegen mutmaßliche Reichsbürger und verwandte Gruppen eine Rolle spielt: die operative Vorbereitung staatlicher Gebäude für eine vermeintliche „Machtübernahme". Das setzt voraus, dass die Planenden Zugang, Sicherheitsstrukturen und Abläufe kennen wollen – Informationen, die im Kontext eines Umsturzvorhabens strafbewehrt beschafft werden.
Die Aussage, dass ein ehemaliger KSK-Soldat in diesem Zusammenhang ausgesagt hat, ist für das Verfahren aus zwei Gründen bemerkenswert: Erstens verfügen KSK-Angehörige über eine militärische Ausbildung, die bei der Gefahrenbewertung durch das Gericht eine Rolle spielen kann. Zweitens hat der Angeklagte den Bundestag nach eigener Aussage tatsächlich ausgekundschaftet – er bestreitet nur, mit Todesopfern gerechnet zu haben. Die strafrechtliche Würdigung dieser Einlassung ist Sache des Gerichts; das Urteil liegt noch nicht vor.
Wie sich der Fall in die PMK-Statistik einordnet
Politisch motivierte Kriminalität aus dem Phänomenbereich rechts ist laut Bundeskriminalamt der fallzahlenstärkste Bereich der PMK insgesamt. Im Jahr 2025 wurden nach Angaben des Bundesinnenministeriums und des BKA 85.837 politisch motivierte Straftaten registriert – mehr als doppelt so viele wie vor zehn Jahren. Die Zahl der Gewalttaten stieg auf 4.156. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bezeichnete den Rechtsextremismus dabei als die aktuell größte Gefahr.
Diese Statistik zählt angezeigte Straftaten, keine Verurteilungen – ein Unterschied, der bei der Lektüre solcher Zahlen relevant ist. Ob ein konkretes Verfahren in dieser Statistik geführt wird und unter welcher Kategorie, hängt von der Einordnung durch die Ermittlungsbehörden zum Zeitpunkt der Erfassung ab.
Der Prozess am OLG Frankfurt läuft. Ein Urteil war zum Stand der Recherche nicht bekannt.
