Wer 45 Beitragsjahre hat, kann bislang ohne Abschlag in Rente gehen. Die Alterssicherungskommission will diese Möglichkeit abschaffen. Auch mit Abschlägen soll ein Renteneintritt vor dem 64. Lebensjahr nicht mehr möglich sein. Abschlagsfrei heißt: Der Rentenbetrag wird nicht gekürzt, obwohl früher gegangen wird. Ein Abschlag soll die längere Zahldauer ausgleichen. Die Kommission legt 33 Empfehlungen vor, zu denen eine Kapitalrente gehört und die Wiedereinführung des Nachhaltigkeitsfaktors ab 2031, der die jährliche Rentensteigerung bremsen soll. Die Frage lautet: Welche Partei will die Regel behalten, welche streicht sie – und wann stimmt der Bundestag darüber ab?
Am 14. Oktober 2026 wurde Alexander Schweitzer (SPD) im Bundestag als Bundesminister für Arbeit und Soziales vereidigt. Seine Vorgängerin Bärbel Bas (SPD) hatte am 12. Oktober ihren Rücktritt erklärt. Schweitzer will die Vorlage eines Gesetzentwurfs von einer Einigung in der Koalition abhängig machen. Am Dienstag sagte er, die Vorschläge lägen nun auf dem Tisch und müssten „inhaltlich weiter diskutiert werden“. Er nimmt am Mittwoch erstmals an einer Kabinettssitzung teil.
Wer die Regel nutzt, sind Versicherte mit 45 Beitragsjahren. Wer den früheren Ruhestand bezahlt, ist der Punkt, an dem der Streit ansetzt.
CDU/CSU
Die Unionsfraktion stellt sich hinter die Vorschläge der Alterssicherungskommission in vollem Umfang. Grundsätzliche Änderungen lehnt sie ab, ausdrücklich auch die Beibehaltung der Rente mit 63. Daneben steht im Koalitionsvertrag die Einführung eines Altersvorsorgedepots zum 1. Januar 2027.
Die Union macht Tempo. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sagte am 13. Oktober: „Die Vorschläge haben wir am 22. Juni bekommen … Das ist mir schon zu lange.“ Er erwartet von Schweitzer, die Gesetzentwürfe „so schnell wie möglich“ ins Kabinett zu bringen. Die CSU verlangt einen Entwurf noch im Oktober. Ihr Fraktionschef im bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, sagte: „Die Erwartungshaltung der Union ist klar: Die Reformen müssen jetzt rasch umgesetzt werden.“
Die stärkste Begründung der Union liegt in der Paketlogik. Merz betont, es handle sich um ein Gesamtpaket, das nicht zerlegt werden dürfe. Die Unionsfraktion nennt die Reform einen Kompromiss zwischen den Generationen. Wer einzelne Punkte herauslöst, gefährdet nach dieser Lesart die Balance des Ganzen.
Die Union ist Teil der Regierung. Ihre Spur besteht bislang aus Forderungen an den Koalitionspartner, dessen Ressort den Entwurf schreiben soll.
AfD
Die AfD betont die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren und lehnt eine Erhöhung des Rentenalters ab.
Als Oppositionsfraktion ist sie nicht für den Gesetzentwurf zuständig. Eine Abstimmung über die Streichung gibt es nicht, weil es keinen Entwurf gibt.
SPD
Die SPD-Fraktion verlangt, die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nur mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren umzusetzen. Die Partei spricht von Gerechtigkeit für Menschen, die viele Jahre hart gearbeitet haben. Die Kapitalvorsorge soll die gesetzliche Rente nach Auffassung der SPD ergänzen, nicht ersetzen. Vor einem Kabinettsbeschluss will sie Fraktionen und Länder einbeziehen.
Schweitzer will „zügig, aber gründlich“ arbeiten. Mit Merz habe er bereits gesprochen, sagte er. Einen Entwurf hat sein Ministerium bis zum 13. Oktober nicht vorgelegt. Bislang wollte Schweitzer an der abschlagsfreien Rente festhalten. Nun soll er eine Reform umsetzen, die er vor kurzem noch kritisiert hat.
Das ist der Kern dieses Abschnitts: Fraktion und Minister derselben Partei liegen auseinander. Die Fraktion verlangt eine Frist für die Abschaffung. Der Minister will die Regel behalten.
Grüne
Bündnis 90/Die Grünen wollen das Renteneintrittsalter von 67 Jahren beibehalten. Sie befürworten eine staatliche Kapitaldeckung unter dem Namen „Staatlicher Bürgerfonds“. Die Kommission will dagegen das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung anpassen.
Die Grünen sind Oppositionsfraktion. Ein Entwurf, zu dem sie Stellung nehmen könnten, liegt nicht vor.
Die Linke
Die Linke lehnt eine Erhöhung des Rentenalters ab. Sie fordert eine abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte und eine Solidarrente.
Auch sie steht in der Opposition. Ein Entwurf, an dem sich ihr Abstimmungsverhalten prüfen ließe, fehlt.
Wort gegen Spur
Die Bundesregierung nannte am 2. Juli als Ziel, die Rentenreform bis Ende 2026 im Bundestag zu verabschieden. Am 13. Oktober sprach Merz nur noch davon, die Reform in diesem Jahr mit Fraktionen und Ländern abzustimmen und danach im Kabinett zu beschließen. Berichtet wird inzwischen ein Termin im Frühjahr 2027. Die Ziele haben sich also verschoben.
Ein Regierungsentwurf braucht zuerst einen Kabinettsbeschluss. Erst danach bringt die Bundesregierung ihn in den Bundestag ein, dort folgen Lesungen und Beratungen in den Ausschüssen. Der Termin im Kabinett ist deshalb der Schlüssel zu allen späteren Daten.
Die Kapitalrente soll nach dem Kommissionsvorschlag das Rentenniveau stabilisieren. Die Union setzt dafür vor allem auf Kapitalmarkterträge statt auf höhere Beiträge. Auch hier klafft eine Lücke zwischen Wort und Umsetzung: Nach Medienberichten, die sich auf das Arbeitsministerium berufen, ist noch nicht geklärt, welche Behörde sie beaufsichtigen soll.
Für Schweitzers Vorgehen spricht die Reihenfolge: erst die Einigung in der Koalition, dann der Entwurf. Dagegen steht der Zeitdruck, den der Kanzler aufbaut. Daran wird der Minister gemessen werden.
Die stärkste Gegenposition zur Streichung trägt die SPD mit dem Argument der Lebensleistung. Dagegen hält der Freiburger Ökonom Bernd Raffelhüschen, der das Forschungszentrum Generationenverträge leitet. Die Abschläge lägen normalerweise bei 0,4 oder 0,5 Prozent. „0,0 oder 0,3 Prozent, wie bei uns, ist versicherungsmathematisch Unfug.“ Seine Rechnung: Wer die Regel nutzt, bekommt früher volle Rente, und den Vorteil gegenüber einem regulären Abschlag finanzieren die übrigen Beitragszahler. Eine Einsparung an anderer Stelle im Rentensystem hält er nicht für eine Lösung. An Schweitzer richtet er den Satz: „Seine eigene Position aus der Vergangenheit muss Schweitzer auf jeden Fall erst mal vergessen.“
Im Raster ist die Lage eindeutig und zugleich offen. Die Union will streichen. Die Opposition kann die Regel nicht allein verändern. Die SPD liegt zwischen Fraktion und Ministerium auseinander. Was ein Beitragszahler davon hat, entscheidet sich an einem Tag, der noch nicht feststeht: dem Tag, an dem ein Gesetzentwurf im Kabinett liegt.
