Bis zum 31. Oktober 2027 darf die Bundeswehr in zwei Auslandseinsätzen weiter Soldatinnen und Soldaten einsetzen. Das Parlament hat am 15. Oktober 2026 beide Mandate verlängert, die die Bundesregierung beantragt hatte. An den Obergrenzen ändert sich damit nichts.
Ein Mandat ist der Beschluss des Bundestages, der Auftrag, Obergrenze und Laufzeit eines Einsatzes festlegt. Die Zahl im Mandat ist eine Höchstgrenze und keine Truppenstärke: Wie viele Soldatinnen und Soldaten tatsächlich im Einsatz sind, steht darin nicht.
Das Verfahren läuft in drei Schritten. Die Bundesregierung stellt den Antrag, die zuständigen Ausschüsse bereiten die Entscheidung vor, und das Plenum stimmt ab. Bei UNMISS lag dem Plenum eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses vor. Beide Mandate laufen bis zum selben Tag, dem 31. Oktober 2027.
Was das Mandat für das Rote Meer festlegt
Aspides ist eine Operation der Europäischen Union und nach ihrem Auftrag defensiv angelegt: Sie soll die Freiheit der Schifffahrt im Roten Meer und im Golf von Aden wahren. Die Huthi-Miliz greift seit November 2023 die Schifffahrt an. Die Angriffe konzentrieren sich auf das südliche Rote Meer und die Meerenge Bab al-Mandab, durch die der Weg zum Suezkanal führt.
Deutschland beteiligt sich seit Februar 2024 an der Mission. Die Marine stellt nach dem Mandat höchstens 350 Soldatinnen und Soldaten. Das Mandat umfasst Stabspersonal sowie die Möglichkeit, seegehende Einheiten und Einsatzflüge zur Seeraumüberwachung einzusetzen. Als Aufgaben der Streitkräfte nennt die Beschreibung die Begleitung von Schiffen und die Erstellung von Lagebildern.
Bundesminister des Auswärtigen Johann Wadephul (CDU) warb für die Fortsetzung. Die Angriffe auf zivile Handelsschiffe gefährdeten globale Handelswege von großer Bedeutung für Europa und Deutschland. „Das zeigt, wie wichtig die militärische Präsenz der Europäischen Union in diesem maritimen Raum ist“, sagte er. Die Bundesregierung hatte die Fortsetzung der Marinebeteiligung schon am 12. Oktober 2026 angekündigt.
Die Begründung der Regierung stützt sich auf die Route selbst. Das Rote Meer ist die kürzeste Verbindung zwischen Asien und Europa; vor Beginn der Angriffe lief über sie ein Volumen von 15 Prozent des weltweiten maritimen Handels. Die Angriffe erzwingen Ausweichrouten und längere Frachtzeiten. Die Mehrkosten, so die Argumentation, geben Reedereien und Unternehmen letztlich an die Endverbraucher weiter. Der Einsatz wird damit an der Route gemessen und nicht an der Truppenstärke.
Der Bundestag nennt in seiner Entscheidung neben der maritimen Sicherheit auch die transatlantische Lastenteilung als Grund für die Mission. Wer das Mandat ablehnt, muss an dieser Begründung ansetzen: am Maßstab der 15 Prozent, an der Frage, ob eine Marinepräsenz die Angriffe tatsächlich eindämmt, oder an der Lastenteilung selbst. Ein Einwand, der nur die Zahl der Soldaten bestreitet, träfe die Begründung nicht.
Was das Mandat im Südsudan festlegt
UNMISS ist eine Blauhelm-Mission der Vereinten Nationen. Der Südsudan ist seit seiner Unabhängigkeit 2011 von Machtkämpfen und Gewalt geprägt. Seit 2025 hat sich die Lage erneut deutlich verschärft.
Die Bundeswehr stellt dafür bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten, unverändert zur bisherigen Obergrenze. Sie übernehmen Führungsaufgaben und helfen bei technischer Ausrüstung und Ausbildung truppenstellender Nationen, also jener Länder, die eigene Soldaten in die Mission entsenden. Die Mission selbst hat nach dem Mandat vier Aufgaben: den Schutz von Zivilpersonen, die Beobachtung der Menschenrechtslage, die Absicherung humanitärer Hilfe und die Unterstützung des Friedensabkommens.
Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert das Mandat auf rund 900.000 Euro bis Ende Oktober 2027. Der größere Teil fällt erst im Jahr 2027 an: etwa 0,8 Millionen Euro, gegenüber etwa 0,1 Millionen Euro für 2026. Es handelt sich um eine Schätzung, keine feste Haushaltsposition.
Die Befürworter verweisen auf die Mandatsziele Zivilschutz und Friedensprozess. Die Gegenposition müsste zeigen, dass diese Ziele ohne die deutsche Beteiligung nicht erreicht würden, oder dass der Beitrag im Verhältnis zu den Kosten zu gering ist. Das Mandat liefert dafür keinen Maßstab, und die Kosten allein sagen noch nichts über den Nutzen.
Wie der Bundestag abgestimmt hat
Für Aspides stimmten 421 Abgeordnete mit Ja, 66 mit Nein, 90 enthielten sich. Bei UNMISS gab es 496 Ja-Stimmen, 73 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen.
Nach Fraktionen aufgeschlüsselt stimmten bei UNMISS die Union mit 196 Ja-Stimmen, die SPD mit 107 und Bündnis 90/Die Grünen mit 81 für die Verlängerung. Die AfD votierte mit 109 Ja-Stimmen, 21 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen gemischt. Die Linke stimmte mit 52 von 64 Mitgliedern dagegen.
Die Zustimmung bei UNMISS stützte sich damit auf Union, SPD und Bündnis 90/Die Grünen und reichte bis in die AfD-Fraktion hinein. Der Widerspruch bündelt sich bei Die Linke, während die AfD sich selbst uneinig zeigt. Eine einheitliche Gegenfront gibt es im Abstimmungsbild nicht.
Was als Nächstes ansteht
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Reservistendienst neu regeln soll. Der Bundestag hat ihn am 15. Oktober 2026 in erster Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen. Die Reserve umfasst Männer und Frauen, die die Bundeswehr im Bedarfsfall heranziehen kann. Der Entwurf sieht die Möglichkeit vor, Reservisten verpflichtend heranzuziehen.
Nach der ersten Lesung folgt die Beratung in den Ausschüssen; erst danach kommt der abschließende Beschluss im Plenum. Die Entscheidung über den Entwurf ist damit noch nicht gefallen.
Die beiden Mandate laufen bis zum 31. Oktober 2027. Danach braucht jede weitere Beteiligung wieder einen Beschluss des Bundestages. Ob die Obergrenzen ausgeschöpft werden, sagt keiner der beiden Beschlüsse. Woran man das erkennt, steht im Mandat nicht: an der tatsächlichen Truppenstärke, nicht an der Obergrenze.
