Sein Berufungsverfahren vor dem Landgericht München I kam am 14. Juli 2026 in die entscheidende Phase.
Das Berufungsverfahren vor dem Landgericht München I war am 14. Juli 2026 noch nicht abgeschlossen. Das Urteil wurde am 30. Juli 2026 gesprochen; ob es seitdem rechtskräftig ist, ist aus den vorliegenden Quellen nicht belegt.
Wie die Manipulation funktionierte
Karl-Heinz Zacher führte die Emmeramsmühle in München-Oberföhring 23 Jahre lang. Das Lokal mit Biergarten hatte in der Stadt einen festen Namen. Im Frühjahr 2023 gab Zacher das Lokal auf – er nannte gestiegene Energiepreise und eine verdoppelte Pacht als Gründe. Die Staatsanwaltschaft München I ermittelte bereits seit 2020 gegen ihn.
Die Betriebsprüferin des Finanzamts, die am 14. Juli 2026 im Berufungsverfahren vor dem Landgericht München I aussagte, beschrieb das Ausmaß der Unregelmäßigkeiten scharf: „massive Kassenmanipulationen", die Angaben zu Einnahmen seien teilweise um 33 Prozent verkürzt worden, allein beim Getränkeumsatz. Die Buchhaltung sei „nachträglich verändert" worden – seit 2013 teils mit großem zeitlichen Abstand. Das sei „schon sehr auffällig gewesen". An einzelnen Tagen seien 40 Prozent der gebuchten Artikel „herunterreduziert worden".
Das Werkzeug dafür war eine Software im Kassensystem. Kellner sollen reihenweise Bestellungen storniert haben, nachdem sie aufgenommen worden waren. Dadurch schrumpfte der offiziell erfasste Umsatz – und damit die Bemessungsgrundlage für Körperschafts-, Umsatz- und Gewerbesteuer. Der Zeitraum, den die Anklage erfasst, läuft von 2012 bis 2015; die jährliche Steuerverkürzung soll jeweils bis zu rund 300.000 Euro betragen haben, in der Summe 1.059.370 Euro.
Warum der BGH-Grundsatz die Strafe nach oben drückt
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Rechtsprechung klargestellt, dass eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung bei Steuerhinterziehung von mehr als einer Million Euro in der Regel geboten ist. Zacher liegt mit dem gegen ihn festgestellten Betrag knapp über dieser Schwelle.
Das Amtsgericht München verurteilte ihn am 14. Januar 2025 zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft – ohne Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und elf Monate gefordert. Zacher blieb nach dem Urteil auf freiem Fuß; er legte Berufung ein.
Im Berufungsverfahren ist Zacher geständig. Sein Ziel: eine mildere Strafe, möglichst Bewährung. Sein Anwalt Richard Beyer hatte bereits im Verfahren vor dem Amtsgericht die Schätzungen des Finanzamts angegriffen – die Höhe der hinterzogenen Summe sei fehlerhaft berechnet. Zacher habe zudem alles gegeben, was er hatte: Sein laufendes Gehalt werde gepfändet, rund 200.000 Euro an Rentenansprüchen musste er abtreten. Das Gericht hatte im erstinstanzlichen Urteil die Einziehung der vollständigen Schadenssumme angeordnet; Zacher muss dem Finanzamt damit mehr als eine Million Euro erstatten. Sein Grundstück wurde versteigert, der Erlös von rund 900.000 Euro fließt in die Insolvenzmasse.
Ein Werkzeug, zwei bekannte Namen
Die Betriebsprüferin verglich das eingesetzte Manipulations-Tool ausdrücklich mit dem Vorgehen des verurteilten Münchner Sternekochs Alfons Schuhbeck. Schuhbeck wurde 2022 vom Landgericht München I wegen Steuerhinterziehung verurteilt – auch in seinem Fall war ein Kassensystem manipuliert worden, um Umsätze zu verschleiern.
Beide Fälle zeigen ein ähnliches Muster: Das Kassensystem gilt in der Gastronomie als erste Manipulationsschicht. Sogenannte Zapper-Software oder nachträgliche Eingriffe in Buchungsmasken ermöglichen es, Umsätze zu korrigieren, bevor sie als Grundlage für die Steuerberechnung festgeschrieben werden. Für die Steuerfahndung ist diese Schnittstelle inzwischen ein Standardprüfpunkt – weshalb das Bayerische Finanzministerium seit Jahren auf Kassenprüfungen durch spezialisierte Betriebsprüfer setzt. Der Bundesminister der Finanzen Lars Klingbeil betonte im ZDF die Notwendigkeit der Bekämpfung von Steuerhinterziehung, auch in der Gastronomie, und plante die Einführung einer Pflicht zur elektronischen Zahlungsoption. Florian Köbler von der Steuergewerkschaft appellierte an Kunden, verstärkt digitale Zahlungen zu nutzen und Belege zu fordern, um Spuren zu hinterlassen.
Was als Nächstes entschied
Das Berufungsurteil wurde am 30. Juli 2026 gesprochen. Das Landgericht München I hat dabei die Haftstrafe des Amtsgerichts gemildert. Das Gericht kann Schuldeinsicht und Schadensminderung mildernd berücksichtigen – das war hier der Fall.
