Der Anlass war innenpolitischer Druck: Die CDU hatte bei den Landtagswahlen im September 2026 in Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Sachsen-Anhalt schwere Verluste erlitten – in Mecklenburg-Vorpommern verpasste sie nach Medienberichten erstmals den Einzug in einen Landtag überhaupt. Auf Bundesebene liegt die Union in Umfragen nach Medienangaben bei unter 20 Prozent, gegenüber 28,5 Prozent bei der Bundestagswahl Anfang 2025. Das Präsidium beschloss nach seiner Klausur eine Erklärung mit dem Titel „Was jetzt passieren muss". Die Stromsteuersenkung für alle ist eine der darin bezeichneten Maßnahmen.
Was Merz angekündigt hat
Nach Medienberichten sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nach der Präsidiumsklausur, Haushaltsspielräume sollten für eine Stromsteuersenkung auf das europäische Mindestmaß genutzt werden. Das sei „auch ursprünglich so zugesagt" gewesen. Merz nannte dies ausdrücklich eine Frage der Glaubwürdigkeit: Die Koalition habe die Maßnahme zwar vereinbart, sie bislang aber nur für Teile der Wirtschaft vollzogen – das habe „eine Glaubwürdigkeitslücke" erzeugt.
Der aktuelle Stromsteuersatz beträgt 2,05 Cent je Kilowattstunde; er gilt seit 2003 unverändert. Das europäische Mindestmaß für Haushalte liegt bei 0,1 Cent je Kilowattstunde, für Betriebe bei 0,05 Cent. Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft gilt dieser Mindestsatz bereits: Am 13. November 2025 beschloss der Bundestag die entsprechende Regelung; in Kraft getreten ist sie zum 1. Januar 2026. Rund 600.000 Unternehmen beantragen die Entlastung beim zuständigen Hauptzollamt.
Was Merz ankündigte, ist die Ausweitung auf alle Verbraucher – also auf Privathaushalte und die übrigen Unternehmen, die bislang den vollen Satz zahlen.
Welchen Unterschied das für Haushalte machen würde
Nach einer Modellrechnung des Vergleichsportals Verivox würde die Absenkung private Haushalte insgesamt um rund drei Milliarden Euro pro Jahr entlasten; die Stromrechnung sänke im Schnitt um etwa sieben Prozent. Konkret: Ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden könnte nach unterschiedlichen Berechnungen zwischen rund 68 und 93 Euro im Jahr sparen.
Zum Vergleich: Die Einnahmen aus der Stromsteuer beliefen sich 2024 auf rund 5,2 Milliarden Euro. Eine Schätzung des Bundesfinanzministeriums aus dem Juli 2025 bezifferte die jährlichen Mindereinnahmen durch eine Ausweitung auf alle Verbraucher auf rund 5,4 Milliarden Euro. Eine aktualisierte Schätzung liegt nach Medienberichten nicht vor.
Wie Merz die Finanzierung begründet – und warum Klingbeil widerspricht
Merz verweist auf Wachstumseffekte: Die Bundesregierung hat ihre Wachstumserwartung für 2026 von 0,5 auf 1,3 Prozent angehoben. Ein Prozent Wirtschaftswachstum bringe rechnerisch rund zehn Milliarden Euro mehr Steuereinnahmen, davon etwa fünf Milliarden beim Bund – das seien die Spielräume, aus denen die Stromsteuersenkung finanziert werden solle.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hält dem nach Medienberichten entgegen, er könne nicht bestätigen, dass sich eine dauerhafte Stromsteuersenkung auf dieser Basis verlässlich gegenfinanzieren lasse. Klingbeil lehnt das Ziel einer Entlastung nicht grundsätzlich ab, setzt aber einen anderen Maßstab: Wachstumserwartungen können sich verändern; eine dauerhafte gesetzliche Steuersenkung verpflichtet den Haushalt auch in Jahren, in denen das Wachstum hinter den Prognosen bleibt.
Die Spannung dieser Kontroverse liegt im Haushaltssystem selbst: Einmalige Zuschüsse – wie der Bundeszuschuss zu den Netzentgelten von 6,5 Milliarden Euro für 2026 und 5,525 Milliarden Euro jährlich für 2027 bis 2029 – lassen sich Jahr für Jahr neu beschließen und anpassen. Eine Absenkung des Steuersatzes durch Gesetz hingegen gilt, bis sie wieder geändert wird; sie bindet künftige Haushalte unabhängig davon, ob die Steuereinnahmen tatsächlich steigen.
Wo das Verfahren steht
Ein Referentenentwurf oder Kabinettsbeschluss liegt nach aktuellem Stand nicht vor; einen verbindlichen Termin für das Inkrafttreten hat die Bundesregierung nicht genannt. Das Stromsteuergesetz müsste für eine Ausweitung auf alle Verbraucher geändert werden; das Verfahren durchläuft Kabinett, Bundestag und Bundesrat.
Zwei Oppositionsfraktionen haben eigene Entwürfe vorgelegt: Bündnis 90/Die Grünen brachten im April 2026 einen Gesetzentwurf zur Senkung der Stromsteuer ein, die AfD-Bundestagsfraktion im Juni 2026 einen Entwurf zur flächendeckenden Absenkung der Energie- und Stromsteuersätze auf das europarechtlich zulässige Minimum. Beide Entwürfe liegen im Bundestag, haben aber keine Koalitionsmehrheit hinter sich.
Wann die Koalition einen eigenen Entwurf vorlegt, hängt davon ab, ob sich CDU/CSU und SPD auf eine Gegenfinanzierung einigen – genau das ist der Stand des Streits. Erkennbar wird die Richtung spätestens bei der nächsten Haushaltsberatung oder wenn ein Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium bekannt wird.