Das Dritte Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes trat zum 1. Januar 2026 in Kraft. Es verankert dauerhaft, was für die Jahre 2024 und 2025 zunächst befristet gegolten hatte: Der Stromsteuersatz für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie für die Land- und Forstwirtschaft beträgt seither 0,05 Cent pro Kilowattstunde – also 0,50 Euro pro Megawattstunde. Der allgemeine Steuersatz, den private Haushalte und alle übrigen Verbraucher zahlen, beläuft sich unverändert auf 2,05 Cent pro Kilowattstunde.

Die Entlastung erfolgt nicht automatisch. Begünstigte Betriebe müssen sie beim zuständigen Hauptzollamt beantragen; Voraussetzung ist in der Regel ein Jahresverbrauch von mindestens 12.500 Kilowattstunden und ein Entlastungsbetrag von über 250 Euro. Die Antragsfrist endet jeweils am 31. Dezember des Folgejahres – für den Verbrauch des Jahres 2025 also am 31. Dezember 2026. Für den Bundeshaushalt schlagen die Mindereinnahmen mit rund drei Milliarden Euro jährlich zu Buche.

Für private Haushalte sind zwei andere Maßnahmen in Kraft, die 2026 Wirkung entfalten: Der Bund stellt 6,5 Milliarden Euro bereit, um die Übertragungsnetzentgelte zu senken – für einen Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden entspricht das nach amtlicher Schätzung einer Ersparnis von rund 100 Euro im Jahr. Außerdem fiel zum 1. Januar 2026 die Gasspeicherumlage weg; für einen Haushalt mit einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden im Jahr ergibt das nach amtlichen Angaben eine Entlastung von rund 58 Euro.

Die Ankündigung vom 12. Oktober 2026

Bundeskanzler Friedrich Merz hat am 12. Oktober 2026 nach einer Klausur des CDU-Präsidiums angekündigt, die Stromsteuer für alle Verbraucherinnen und Verbraucher – also auch für private Haushalte – auf das europäische Mindestmaß absenken zu wollen. Das EU-Mindestmaß für nicht-gewerbliche Nutzung liegt bei 0,1 Cent pro Kilowattstunde; eine Senkung von 2,05 auf diesen Wert würde eine Differenz von 1,95 Cent pro Kilowattstunde bedeuten. Für einen Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch käme das nach Berechnungen des ADAC einer Ersparnis von rund 81 Euro im Jahr gleich.

Als Finanzierungsgrundlage verwies Merz auf höher erwartetes Wirtschaftswachstum: Ein Prozent Wachstum generiere rund zehn Milliarden Euro mehr Steuereinnahmen, davon etwa fünf Milliarden beim Bund. Das Bundesfinanzministerium schätzt die jährlichen Kosten einer Senkung um zwei Cent pro Kilowattstunde für alle Verbraucher auf rund 5,4 Milliarden Euro.

Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt sprach sich am selben Tag für eine rasche Umsetzung auch für Privathaushalte aus.

Der Streit über die Finanzierung

Noch am 12. Oktober 2026 äußerte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil Zweifel an der Bezahlbarkeit. Er erklärte, er könne zum damaligen Zeitpunkt nicht bestätigen, dass sich eine dauerhafte Stromsteuersenkung für alle Verbraucher aus den von Merz genannten Wachstumsspielräumen verlässlich finanzieren lasse. Eine amtliche Bestätigung, dass die Wachstumsannahme als Gegenfinanzierungsgrundlage von der Koalition gemeinsam getragen wird, liegt nicht vor.

Ob und wann ein Gesetzentwurf zur Änderung des Stromsteuergesetzes ausgearbeitet, in das Kabinett eingebracht und dem Bundestag zugeleitet wird, ist offen. Offen ist damit auch, ab welchem Datum private Haushalte von einer Absenkung des Steuersatzes profitieren würden.