Die Stromsteuer ist ein Kind der Jahrtausendwende. Die rot-grüne Bundesregierung führte sie 1999 im Zuge der ökologischen Steuerreform ein – mit dem erklärten Doppelziel, Energieverbrauch zu verteuern und gleichzeitig die Lohnnebenkosten zu senken: Die Einnahmen flossen in die Rentenversicherung. Der Einstiegssatz lag bei 1,02 Cent pro Kilowattstunde; bis 2003 stieg er in Jahresschritten auf 2,05 Cent. Dort steht er noch heute.
Die EU-Energiesteuerrichtlinie von 2003 (Richtlinie 2003/96/EG) gab gleichzeitig einen europäischen Rahmen vor. Für Strom zur betrieblichen Nutzung legte sie einen Mindestbetrag von 0,50 Euro pro Megawattstunde fest – also 0,05 Cent pro Kilowattstunde. Der deutsche Regelsatz liegt seither etwa vierzigmal höher als dieses europäische Minimum.
Schon von Anfang an sah das Stromsteuergesetz Entlastungen für energieintensive Betriebe vor. Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft konnten auf Antrag beim zuständigen Hauptzollamt eine Erstattung erhalten – allerdings nur, wenn der Jahresverbrauch mindestens 12.500 Kilowattstunden beträgt, und nach Abzug eines Sockelbetrags von 250 Euro. Die Zuordnung zum produzierenden Gewerbe richtet sich nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige.
Der Aufstieg und Fall der EEG-Umlage
Wer die staatlich veranlassten Preisbestandteile über zwei Jahrzehnte verfolgt, sieht nicht die Stromsteuer als treibende Kraft, sondern die EEG-Umlage. Eingeführt mit dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz im Jahr 2000, zunächst kaum wahrnehmbar, kletterte sie bis 2021 auf 6,50 Cent pro Kilowattstunde – mehr als dreimal so viel wie die Stromsteuer selbst. Sie finanzierte die garantierten Einspeisevergütungen für Solaranlagen, Windräder und Biomasse und wurde von allen Stromverbrauchern außer energieintensiven Ausnahmebetrieben gezahlt.
2022 zerlegte die Energiepreiskrise diesen Mechanismus innerhalb weniger Monate. Als die Großhandelspreise explodierten und die Differenz zwischen Einspeisevergütung und Marktpreis schrumpfte oder sogar negativ wurde, war die Umlage nicht mehr zu rechtfertigen. Zum 1. Juli 2022 schaffte die damalige Bundesregierung sie ab; der Bund übernahm die Finanzierung der Energiewende seither aus dem allgemeinen Haushalt. Für einen Durchschnittshaushalt mit 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch bedeutete das eine Ersparnis von rund 228 Euro pro Jahr – auf dem Papier. Tatsächlich fraßen gleichzeitig gestiegene Beschaffungspreise und anziehende Netzentgelte den Effekt weitgehend auf.
Der Haushaltsstrompreis hatte zwischen 2000 und dem Höchststand 2023 um weit mehr als 100 Prozent zugelegt. Seit dem ersten Halbjahr 2026 liegt er bei 37,97 Cent pro Kilowattstunde – nach einem kurzen Rückgang 2024 wieder leicht erhöht. Die Struktur dieses Preises: Beschaffung und Vertrieb, Netzentgelte, staatliche Abgaben und Umlagen. Jeder dieser Posten hat eine andere Geschichte.
Die Entlastungsarchitektur von 2026
Das Kabinett Merz hat 2025 und 2026 mehrere Entlastungsmaßnahmen gebündelt. Im Zentrum steht der Bundeszuschuss zu den Netzentgelten: 6,5 Milliarden Euro für das Jahr 2026, mit dem Ziel, die Übertragungsnetzkosten zu dämpfen. Laut amtlichen Angaben der Bundesregierung sanken die Netzentgelte dadurch bundesweit im Schnitt von 6,65 auf 2,86 Cent pro Kilowattstunde – ein Rückgang von 57 Prozent. Für einen Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch ergibt das nach der Modellrechnung der Bundesregierung eine Entlastung von etwa 100 Euro im Jahr. Die Gasspeicherumlage wurde gleichzeitig abgeschafft.
Der strukturell bedeutsamere Schritt betrifft Unternehmen: Das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 verstetigt die Absenkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft. Seit dem 1. Januar 2026 zahlen diese Betriebe dauerhaft 0,05 Cent pro Kilowattstunde statt 2,05 Cent – eine Entlastung von 2,00 Euro pro Megawattstunde. Für 2026 plant der Bund dadurch Mindereinnahmen von 1,5 Milliarden Euro, ab 2027 jährlich rund 3 Milliarden Euro. Über 600.000 Unternehmen sind anspruchsberechtigt.
Die Rechnung, dass diese Senkung ein Schritt hin zu Wettbewerbsfähigkeit sei, ist nicht unbestritten. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag schätzt, dass nur rund 15 Prozent der Unternehmen direkt von der Stromsteuersenkung profitieren – der Rest fällt nicht unter die Kategorie produzierendes Gewerbe.
Was Haushalte noch nicht bekommen haben
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD war eine Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß für alle Verbraucher vereinbart. Diese Zusage ist für private Haushalte bis heute nicht eingelöst.
Die Streitfrage, die am 12. Oktober 2026 nach einer CDU-Präsidiumsklausur aufbrach, dreht sich um die Gegenfinanzierung. Nach Medienberichten kündigte Bundeskanzler Friedrich Merz an, die Steuer auf das EU-Mindestmaß für alle Verbraucher absenken zu wollen; als Finanzierungsquelle nannte er Wachstumsspielräume. Ein Prozent Wirtschaftswachstum bringe etwa zehn Milliarden Euro mehr Steuereinnahmen, davon fünf Milliarden beim Bund – damit ließe sich eine Senkung um rund zwei Cent pro Kilowattstunde finanzieren, die das Bundesfinanzministerium nach Medienberichten auf 5,4 Milliarden Euro jährlich schätzt.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil erklärte noch am selben Tag, er könne nicht bestätigen, dass sich eine dauerhafte Stromsteuersenkung für alle Verbraucher aus diesen Wachstumsannahmen verlässlich finanzieren lasse. Die Wachstumszahl ist die eine Seite; eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung beziffert, dass Steuersenkungen sich nur zu etwa 25 Prozent selbst tragen – die übrigen 75 Prozent müssen anderweitig aufgebracht oder durch Ausgabenkürzungen kompensiert werden.
Dass der Koalitionskonflikt nicht neu ist: Der Bundesrat hatte bereits wiederholt auf eine Absenkung für alle Letztverbraucher gedrängt. Die Energieminister der Länder haben nach Medienberichten eine gemeinsame Erklärung beschlossen, der sich Bayerns Energieministerium nicht angeschlossen hat. Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt sprach sich am 12. Oktober 2026 nach Medienberichten für eine rasche Umsetzung aus.
Ob ein Gesetzentwurf zur Änderung des Stromsteuergesetzes bereits ausgearbeitet oder in das parlamentarische Verfahren eingebracht wurde, ist zum Stand 12. Oktober 2026 nicht bekannt. Für Haushalte mit 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch würde eine vollständige Weitergabe einer Absenkung um zwei Cent rund 81 Euro im Jahr bedeuten, hat das Institut der deutschen Wirtschaft vorgerechnet.
Was als Nächstes entscheidet
Woran lässt sich in den kommenden Wochen ablesen, ob die Ankündigung von Merz trägt? Erstens: ob ein konkreter Gesetzentwurf ins Kabinett eingebracht wird – mit Datum, Inkrafttreten und Gegenfinanzierungszeile. Zweitens: ob Bundesfinanzminister Klingbeil diesen Entwurf mitzeichnet. Die Differenz zwischen der Ankündigung vom 12. Oktober 2026 und einem parlamentarisch abgesicherten Beschluss ist noch offen.
Die Strukturfrage dahinter bleibt: Die Stromsteuer selbst hat sich seit 2003 nicht verändert. Was sich verändert hat, ist das Preisgebäude ringsum – durch Umlagen, die stiegen und verschwanden, durch Netzentgelte, die der Staat mal stützt und mal nicht, und durch eine Entlastungslogik, die bislang klar zwischen produzierender Wirtschaft auf der einen Seite und Haushalten auf der anderen unterscheidet. Ob diese Trennlinie 2027 noch gilt, entscheidet sich im Haushalt.
