In der Silvesternacht 2023/24 schaute Klara mit ihrem Bruder, ihrem Vater Stephan Hensel und dessen Lebensgefährtin Astrid Have am Hafen einer dänischen Kleinstadt das Feuerwerk an. Kurz vor Mitternacht griffen maskierte Männer an. Laut Klaras Schilderung in einem Podcast hörte sie ihren Vater schreien – lauter als je zuvor. Dann wurden die Kinder in ein Auto gezerrt. Wenige Tage später tauchten beide in Hamburg bei ihrer Mutter auf.

Die Anklage und ihre Vorwürfe

Die Staatsanwaltschaft Hamburg erhob im April 2025 Anklage gegen Christina Block und sechs weitere Personen. Den Hauptangeklagten – Block, dem Familienanwalt Andreas Costard (64) und einem 36-jährigen israelischen Staatsbürger – wird vorgeworfen, einer israelischen Sicherheitsfirma den Auftrag zur Entführung der damals 13-jährigen Tochter und des damals 10-jährigen Sohnes erteilt zu haben. Die Kinder lebten seit August 2021 bei ihrem Vater in Gråsten, Süddänemark; ein dänisches Gericht hatte dem Vater das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen. Vier weitere Angeklagte, darunter Blocks Lebensgefährter Gerhard Delling, stehen wegen Beihilfe vor Gericht.

Den strafrechtlichen Kern bildet § 235 StGB – die Entziehung Minderjähriger. Der Tatbestand setzt voraus, dass eine Person einen Minderjährigen dem Sorgeberechtigten durch List, Drohung oder Gewalt entzieht oder vorenthält. In seiner schweren Form – die hier angewendete – greift die Norm, wenn die Tat durch eine Gruppe oder unter Anwendung von Gewalt begangen wird. Für die Zurechnung an Block als mutmaßliche Auftraggeberin kommt es darauf an, ob sie den Entschluss zur Entführung gefasst und die Ausführung veranlasst hat – oder ob die Sicherheitsfirma, wie die Verteidigung behauptet, eigenmächtig handelte.

Was die Zeugen sagten – und was strittig bleibt

Klaras Aussage, die sie dem Gericht hinter verschlossenen Türen und später öffentlich in einem Podcast schilderte, ist für das Verfahren von Bedeutung: Sie beschreibt die Nacht aus der Perspektive eines damals 13-jährigen Kindes, das die Gewalt gegen den Vater miterlebt hat. Das Landgericht hat Tonaufnahmen von Interviews einer Journalistin mit den Kindern als mögliches Beweismittel eingestuft und deren Übergabe an das LKA angeordnet; die zugehörige Wochenzeitung hat dagegen Beschwerde eingelegt.

Der Chef der israelischen Sicherheitsfirma, David Bakai, hat ausgesagt, Christina Block und ihr Anwalt hätten von der Entführung gewusst und ihn dazu gedrängt. Der einzige geständige Angeklagte – der israelische Staatsbürger Tal S. – hat seine Beteiligung eingeräumt und sich entschuldigt, gibt aber an, er habe geglaubt, an einer Rettungsaktion teilzunehmen.

Für die Verteidigung ist die Sachlage eine andere. Blocks Anwalt Ingo Bott bestreitet, dass seine Mandantin den Auftrag erteilt habe; als zentrale These verfolgt die Verteidigung, die Sicherheitsfirma habe eigenmächtig gehandelt. Beim Treffen vom 2. Januar 2024 – zwei Tage nach der Entführung – schilderte ein Anwalt der Block-Familie als Zeuge, keiner der Anwesenden habe gewusst, was geschehen sei; die Information sei „vom Himmel gefallen". An dem Treffen nahmen laut Zeugenaussage unter anderem Eugen Block, der Gründer der Steakhaus-Kette Block House und Großvater der Kinder, sowie der angeklagte Anwalt Andreas Costard teil. Eugen Block ist kein Angeklagter. Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt hakte nach: Ein mitangeklagter Sicherheitsunternehmer habe bei der Polizei angegeben, beim Treffen sei auch Gewalt gegen den Vater zur Sprache gekommen. Der Zeuge sagte, er könne sich daran nicht erinnern.

Anwalt Sascha Böttner, der einen Mitangeklagten vertritt, bezeichnete die Verteidigungsstrategie von Block öffentlich als „brandgefährlich" und warnte vor einer drohenden „Katastrophe" – er hält eine Verurteilung angesichts der Beweislage für nahezu unausweichlich. Blocks Verteidiger sehen dagegen hunderte eingeführte Dokumente als entlastend an.

Verfahrensstand am 29. September 2026

Am 77. Verhandlungstag lud das Gericht Zeugen zu den persönlichen und beruflichen Verhältnissen einzelner Angeklagter. Am Folgetag kündigte das Landgericht die Einleitung der Endphase an: Beweisanträge sollen nun fristgebunden gestellt werden, bevor die Plädoyers beginnen. Bis zum 5. Oktober 2026 wurden insgesamt 80 Verhandlungstage abgehalten; das Gericht hat bis Ende 2026 rund 100 Prozesstage angesetzt.

Der Prozess war mehrfach unterbrochen worden: Ein Termin im Januar 2026 fiel wegen Krankheit aus, mehrere Termine im März 2026 wegen der Abwesenheit israelischer Zeugen aufgrund des Krieges im Nahen Osten. Noch ausstehend sind das Gutachten einer forensisch-jugendpsychiatrischen Sachverständigen zu den seelischen Folgen der Entführung für die Kinder sowie die Vernehmung der Hauptermittlerin der Hamburger Polizei.

Gesondert laufen nach Medienberichten Ermittlungen gegen drei Personen aus Süddeutschland, die im Zusammenhang mit dem Kauf eines Wohnmobils für die mutmaßlichen Entführer stehen; diese Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft wiederaufgenommen.