Die Unternehmerin Christina Block, Mitgesellschafterin der Block Holding und älteste Tochter von Firmengründer Eugen Block, steht seit dem 11. Juli 2025 vor dem Hamburger Landgericht. Die Anklage wirft ihr vor, die israelische Sicherheitsfirma Cyber Cupola damit beauftragt zu haben, ihre damals 13-jährige Tochter und den zehnjährigen Sohn in der Silvesternacht 2023/24 vom Wohnort ihres Vaters Stephan Hensel im südlichen Dänemark nach Deutschland zu bringen. Block bestreitet die Vorwürfe. Mit ihr auf der Anklagebank sitzen sechs weitere Personen: Familienanwalt Andreas Costard als zweiter Hauptangeklagter, Blocks Lebensgefährte Gerhard Delling, ein deutscher Sicherheitsunternehmer sowie ein Ehepaar – alle wegen Beihilfe angeklagt – und ein 37-jähriger Israeli, der als Einziger die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft eingeräumt hat. Er betonte dabei, er habe geglaubt, an einer Rettungsaktion teilzunehmen. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Was das Gericht bislang festgestellt hat

Belegt ist: Die Kinder wurden in der Nacht zum 1. Januar 2024 aus Dänemark nach Deutschland gebracht. Vier Tage später ordnete das Oberlandesgericht an, sie zum Vater zurückzubringen. Wer den Auftrag zur Aktion erteilte – Christina Block, Costard, oder eine dritte Person –, ist nach 63 Verhandlungstagen weiterhin Gegenstand der Beweisaufnahme. Dutzende Zeugen wurden gehört; sechs der sieben Angeklagten weisen die Vorwürfe zurück. Eine Gerichtssprecherin erklärte Mitte Juli 2026, wann ein Urteil zu erwarten sei, könne man nicht seriös beantworten; die gerichtsseitige Beweisaufnahme steuere ihrem Ende entgegen, aber neue Anträge der Verteidigung seien jederzeit möglich. Bis Jahresende sind vorsorglich Termine angesetzt.

Das Verfahren hat weitere Ermittlungsstränge ausgelöst. Bei Durchsuchungen im Zusammenhang mit den Block-Ermittlungen im September 2025 stieß die Staatsanwaltschaft Hamburg bei August Hanning, dem früheren Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, auf Material, das zu Spionagevorwürfen gegen ihn führte. Der Generalbundesanwalt in Karlsruhe bestätigte, der Vorgang sei Anfang Mai 2026 der Bundesanwaltschaft zur Übernahme vorgelegt worden. Hanning ist kein Angeklagter im Block-Prozess; er machte als Zeuge von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch. Sein Verteidiger wies die Vorwürfe als falsch zurück. Parallel nahm die Staatsanwaltschaft Hamburg Ermittlungen gegen einen Mann aus der Region Pforzheim und zwei Familienangehörige wieder auf, die an der Unterbringung der mutmaßlichen Täter beteiligt gewesen sein sollen; diese Ermittlungen waren 2025 zunächst eingestellt worden.

Warum die Steakhaus-Kette keinen Boykott erlebt

Block House wurde 1968 von Eugen Block gegründet und betreibt heute mehr als 50 Standorte in Deutschland und Europa. Christina Block ist seit 2011 Mitgesellschafterin der Block Holding. Dass das Unternehmen und die Angeklagte namentlich dieselbe Marke tragen, ist unübersehbar – wirtschaftliche Folgen sind trotzdem bislang ausgeblieben.

Ole Kelm, Experte für politischen Konsum an der Heinrich-Heine-Universität, erklärt den Befund: In sozialen Netzwerken gebe es keine Mobilisierung gegen Block House, keine Boykottaufrufe von Influencern oder NGOs. Viele Gäste sähen keinen Grund, ihre Gewohnheit zu ändern, weil kein öffentliches Bedürfnis nach einem Boykott entstanden sei. Boykotte, die nachweisbar wirtschaftliche Wirkung entfalten, hängen regelmäßig von genau dieser Mobilisierung ab: einer klaren Zuschreibung von Verantwortung, einer handlungsfähigen Gruppe, die koordiniert auftritt, und einem Aufruf, der sich in den Netzwerken verbreitet. All das fehlt hier.

Das Bild ist bei Müllermilch anders gelagert, aber der Mechanismus ist verwandt. Theo Müller, der Produzent der gleichnamigen Milchprodukte, hat seine Sympathie für die AfD und seine Freundschaft zu deren Spitzenvertreterin öffentlich gemacht und den Wahlsieg der Partei als „Glücksfall" bezeichnet. Das ist eine politische Äußerung des Inhabers, keine Straftat – und sie hat eine andere Qualität als ein laufendes Strafverfahren. Einer Umfrage zufolge haben 66 Prozent der Befragten in den vergangenen zwölf Monaten Produkte aus politischen, ethischen oder ökologischen Gründen gemieden oder bewusst gekauft, Lebensmittel und Getränke mit dem höchsten Anteil. Belastbare Zahlen zu konkreten Umsatzrückgängen bei Müllermilch infolge dieser Äußerungen liegen nicht vor.

Was Skandale auslösen müssen, damit Kunden reagieren

Der Block-Fall zeigt das Grundmuster: Ein Unternehmerfamilien-Skandal erreicht die Konsumebene nicht automatisch. Drei Bedingungen scheinen notwendig zu sein. Erstens muss die Verbindung zwischen Inhaber und Marke für Konsumenten klar und einfach herstellbar sein. Zweitens braucht es eine Mobilisierungsinstanz – eine NGO, eine Influencer-Kampagne, eine Medienerzählung, die aus dem Strafverfahren eine Kaufentscheidungsfrage macht. Drittens muss das vorgeworfene Verhalten in einer Weise wahrgenommen werden, die Konsumenten als für sie relevant empfinden.

Im Fall Block House fehlt die zweite Bedingung. Das Verfahren ist komplex, die Zuschreibung von Verantwortung ist im laufenden Prozess ausdrücklich offen, und das Landgericht Hamburg hat keinen Schuldspruch gesprochen. Solange das so bleibt, fehlt der moralisch eindeutige Ankerpunkt, den ein Boykott braucht. Der Kontrast: Unternehmensboykotte, die wirtschaftlich spürbar wurden – etwa nach Datenschutzverstößen oder dokumentierten Arbeitsbedingungen –, hatten eines gemeinsam: Das vorgeworfene Verhalten war nicht bestritten, sondern belegt.

Ob sich das ändert, wenn das Hamburger Landgericht zu einem Urteil kommt, ist eine offene Frage. Woran man es erkennen würde: Boykottaufrufe, die sich nach einem Spruch öffentlich organisieren, oder umgekehrt eine öffentliche Verteidigung der Marke durch ihre Stammkundschaft. Beides ist bislang ausgeblieben.