Vor einem Hamburger Restaurant: „Cash only", sagt der Mann hinter der Theke. Schon seit 25 Jahren keine Kartenzahlung. Florian Köbler, Vorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft, stand dabei und nannte es, was es ist: „Dem Betrug werden die Scheunentore aufgemacht."
Die Lücke zwischen Gesetz und Wirklichkeit
Das Gesetz klingt scharf. Seit Januar 2020 schreibt die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) vor, dass jede elektronische Registrierkasse eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung trägt – TSE, zertifiziert vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Seit Januar 2025 müssen alle Systeme beim Finanzamt über ELSTER gemeldet sein. Seit Januar 2026 gilt diese Pflicht endgültig und umfassend. Wer dagegen verstößt, riskiert Bußgelder bis zu 25.000 Euro, verworfene Buchführung, im schlimmsten Fall ein Strafverfahren nach § 370 der Abgabenordnung – bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen bis zu zehn.
Die Wirklichkeit sieht anders aus. Der Bundesrechnungshof hat schon 2015 darauf hingewiesen, dass manipulierte Ladenkassen den Staat jährlich bis zu zehn Milliarden Euro kosten. Seither ist die TSE-Pflicht in Kraft getreten – und die Kontrollen, die sie durchsetzen sollen, kommen fast nie. Von 2018 bis 2023 verfehlten die Länder die vom Bund vorgegebene Nachschauquote von 2,4 Prozent aller Betriebe Jahr für Jahr um mehr als 90 Prozent. 2023 lag die tatsächliche Zielerreichung bundesweit bei rund 8 Prozent – das entspricht etwa 15.000 Nachschauen bei 231.840 Gastgewerbebetrieben in Deutschland.
Staatssekretär im Bundesfinanzministerium Michael Schrodi hat das Problem offen benannt: „Wenn aber dann die schwarzen Schafe wissen, ich werde fast nicht entdeckt, weil kein Prüfer kommt, dann läuft das ins Leere." Sein Ministerium zeigte dabei auf die Länder. Die Länder verfügen über die Finanzämter. Die Finanzämter verfügen nicht über das Personal.
Was die Technik schützt – und wo sie endet
Die TSE soll verhindern, dass Kassendaten nachträglich verändert oder gelöscht werden. In der Praxis gibt es mindestens zwei dokumentierte Wege, sie zu umgehen: Manche Systeme lassen sie sich per Klick abschalten, bei anderen genügt es, einen USB-Stick zu ziehen. Daneben existiert Software – sogenannte Zapper –, die Buchungen im Nachhinein löscht, bevorzugt jene Barzahlungen, für die kein Rechnungsbeleg ausgestellt wurde.
Die Bonpflicht, 2020 eingeführt, sollte genau das erschweren: Jeder Vorgang soll quittiert werden, damit der Abgleich möglich bleibt. Doch wer keine Kartenzahlung annimmt, wer handschriftliche Rechnungen ausstellt, wer eine Kasse führt, die formal gemeldet, technisch aber kompromittiert ist – der schafft eine Lücke, die ohne Prüfer vor Ort unsichtbar bleibt.
Die Deutsche Steuergewerkschaft schätzt den jährlichen Schaden in bargeldintensiven Branchen auf 15 bis 20 Milliarden Euro. Der Bundesrechnungshof nennt für manipulierte Kassen allein zehn Milliarden. Andere Berechnungen, die Sozialabgaben und Lohnsteuer einschließen, kommen auf bis zu 70 Milliarden Euro jährlich für den gesamten Bargeldbereich. Diese Zahlen sind Schätzungen mit sehr unterschiedlicher Methodik und Bezugsgröße – addierbar sind sie nicht, aber auch die konservativste davon beschreibt ein strukturelles Versagen.
Lars Klingbeil und das fehlende Werkzeug
Bundesminister der Finanzen Lars Klingbeil hat in diesem Jahr Steuerbetrug zur Priorität erklärt. „Die Ehrlichen in unserer Gesellschaft dürfen nicht die Dummen sein", sagte er vor dem Sommer. Seinen Aktionsplan gegen Steuerhinterziehung stellte er danach vor – ohne die Pflicht, Kartenzahlung anzunehmen.
Das ist die Fähigkeits-Antithese dieses Falls: gut darin, das Problem zu benennen, schwächer darin, das naheliegendste Werkzeug einzusetzen. Nach dem Sommer legte Lars Klingbeil nach: Ein Kabinettsbeschluss vom 23. September 2026 sieht vor, dass Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz ab 2028 eine elektronische Kasse führen und Kartenzahlung anbieten müssen. Geltendes Recht ist das noch nicht; der Gesetzgebungsprozess läuft.
DEHOGA, der Bundesverband des Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes, hat sich gegen eine verpflichtende Kartenzahlung ausgesprochen – mit dem Argument, dass Kleinstumsätze dadurch belastet würden und die Mehrheit der Betriebe ehrlich wirtschafte. Das ist nicht falsch. Und es ändert nichts daran, dass „Cash only" für Prüfer ein strukturelles Problem bleibt: Wo kein digitaler Transaktionspfad existiert, gibt es nichts zu prüfen außer dem, was der Betrieb selbst aufgezeichnet hat.
Zuständigkeit und Preis
Der Bund setzt den Rahmen. Die Länder vollziehen. Die Länder verfehlen die Ziele. Der Bund zeigt auf die Länder. Zwischen 2018 und 2023 hat sich an dieser Konstellation nichts verändert – nicht durch die Bonpflicht, nicht durch die TSE-Pflicht, nicht durch die Meldepflicht.
Steuerhinterziehung nach § 370 AO ist kein Kavaliersdelikt: Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe, in schweren Fällen bis zu zehn. Das Strafrecht ist scharf. Die Entdeckungswahrscheinlichkeit ist es nicht.
Wer in der Gastronomie betrügt, hat 2026 noch immer guten Grund zu der Annahme, dass der Prüfer nicht kommt. Der Kabinettsbeschluss vom September könnte das ab 2028 ändern – wenn er Gesetz wird, wenn die Länder dann prüfen, und wenn die Quote nicht wieder bei 8 Prozent endet.
