Am 58. Verhandlungstag sagte die Hauptermittlerin, die Kinder hätten bei den Befragungen durch die Polizei glaubhaft gewirkt. „Es wirkte glaubhaft, was die Kinder erzählt haben", erklärte die 44-Jährige vor dem Landgericht Hamburg. Sie gab an, die Kinder – einen damals zehnjährigen Jungen und seine 13-jährige Schwester – ausdrücklich darauf hingewiesen zu haben, nur zu schildern, woran sie sich selbst erinnerten. Den Vater und seine neue Ehefrau habe sie darauf hingewiesen, den Kindern keine Lichtbilder aus den Akten zu zeigen.

Die Verteidigung und der Vorwurf der Einseitigkeit

Gut darin, die Entführung zu rekonstruieren – und deutlich schwächer darin, Entlastendes zu suchen: So lautet, verkürzt, der Vorwurf der Verteidigung von Christina Block an die Ermittlungsbehörden. Verteidiger hatten die Kriminalbeamtin gefragt, ob sie sich bei den Vernehmungen im Jahr 2024 bewusst gewesen sei, dass die Kinder in einem Loyalitätskonflikt gesteckt haben könnten. Das sei bei Kinderzeugen immer so, antwortete die Ermittlerin. Die Verteidigung wirft der Polizei und der Staatsanwaltschaft vor, die Ermittlungen seien von der Perspektive des Vaters und seiner neuen Ehefrau geprägt gewesen; nach entlastenden Umständen sei nicht gesucht worden.

Hier liegt die eigentliche Spannung dieses Verhandlungstages. Nicht die Frage, ob das Mädchen glaubwürdig sprach – sondern die Frage, unter welchen Bedingungen diese Aussage entstanden ist und wie sorgfältig das Gegenteil geprüft wurde. Die Ermittlerin räumte ein, die Kinder nicht befragt zu haben, ob sie nach ihrer Rückkehr nach Dänemark durch die Seite des Vaters beeinflusst worden sein könnten. Solche Fragen setzten Kinder „wahnsinnig unter Druck", sagte sie. Das ist eine professionelle Einschätzung – und zugleich eine Lücke, die die Verteidigung nutzen wird.

Der Stand des Verfahrens nach 63 Tagen

Christina Block, 53-jährige Tochter des Gründers der Steakhauskette Block House, steht seit dem 11. Juli 2025 vor dem Landgericht Hamburg. Die Anklage wirft ihr vor, nach einem eskalierten Sorgerechtsstreit einer israelischen Sicherheitsfirma den Auftrag zur Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder vom dänischen Wohnort des früheren Ehemannes Stephan Hensel erteilt zu haben – in der Silvesternacht 2023/24. Mitangeklagt sind unter anderen der frühere Familienanwalt Andreas Costard sowie Blocks Lebensgefährte, der Ex-Sportmoderator Gerhard Delling, dem Beihilfe vorgeworfen wird. Insgesamt stehen sieben Personen vor Gericht.

Sechs der sieben Angeklagten bestreiten die Vorwürfe. Der israelische Staatsbürger Tal S. hat im August 2025 seine Tatbeteiligung eingeräumt, sich bei Vater und Kindern entschuldigt und erklärt, er habe geglaubt, an einer Rettungsaktion teilzunehmen. Er habe „einen Fehler begangen". Sein Geständnis belastet die Verantwortlichen im Hintergrund – beweist ihre Schuld aber nicht.

Christina Block hat im August 2026 eine frühere Aussage teilweise korrigiert: Sie räumte ein, dass es beim ersten Treffen mit dem Chef der israelischen Sicherheitsfirma doch um ihre Kinder gegangen sei; zuvor hatte sie angegeben, es sei zunächst nur um Cybersicherheit gegangen. Die Verteidigung hat Hunderte von Dokumenten im Selbstleseverfahren eingeführt, die sie als entlastend wertet.

Tonaufnahmen und der Streit um Pressefreiheit

Das Verfahren hat seit Oktober 2026 eine weitere Dimension: Das Landgericht Hamburg hat Tonaufnahmen sicherstellen lassen, die einer Journalistin der Wochenzeitung „Die Zeit" im Zusammenhang mit dem Podcast „ZEIT Verbrechen: House of Block" gehörten. Die Gespräche sollen nach Angaben im Podcast etwa zwei Wochen nach der Silvesternacht in einem Safe House in Dänemark geführt worden sein – unter anderem mit Kindern der Familie. Das Gericht misst dem Material eine mögliche Bedeutung für die Beweisaufnahme zu. Der Zeit-Verlag hat Beschwerde eingelegt und spricht von einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Pressefreiheit.

Die Kammer hat rund 100 Prozesstage bis Jahresende angesetzt. Was die Aussage der Ermittlerin vom 24. Juni 2026 im Gesamtbild bedeutet, ist Sache der Beweiswürdigung – nicht der Zeugin, die aussagt, und nicht derjenigen, die zuhören.