Die Zahl ist klein, und sie fällt. Das Bundesverkehrsministerium unter Bundesminister Steffen Bilger (CDU) hat die Fertigstellungen in einer Antwort an die Grünen-Verkehrspolitikerin Swantje Michaelsen genannt. Gezählt werden Teilbauwerke: einzelne Abschnitte eines Brückenbauwerks, die getrennt fertig werden. 2025 waren es 157, 2024 noch 212, im Coronajahr 2021 lediglich 124. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr beträgt 55 Teilbauwerke.
Das Ziel stammt aus Plänen, die noch aus der Zeit der Ampelkoalition (bis Mai 2025) stammen: 400 Teilbauwerke pro Jahr. In keinem der beiden Jahre wurde es erreicht. Das Ministerium führt die Verzögerungen auf Einschränkungen durch die vorläufige Haushaltsführung zurück. Das ist zunächst eine Erklärung über Geld. Bei vorläufiger Haushaltsführung gelten die Ansätze des Vorjahres, neue Vorhaben lassen sich nur eingeschränkt anstoßen. Ein Bauvorhaben, dessen Vergabe sich verschiebt, verschiebt auch seine Fertigstellung. Dieser Zusammenhang trägt das Argument des Ministeriums, und an ihm muss sich die Erklärung messen lassen.
Was 2025 fertig wurde und was 2026 erwartet wird
Für 2026 rechnet das Ministerium mit 170 Fertigstellungen. Im ersten Halbjahr waren 70 Teilbauwerke fertig, etwas mehr als im ersten Halbjahr 2025. Weitere 100 sind im Bau; ihre Fertigstellung bis Ende 2026 ist angekündigt. Das Ministerium erwartet damit weniger als in jedem der Jahre 2022 bis 2024 und weit weniger als das Ziel. Die Zahl ist eng und prüfbar: Sie gilt bis zum Jahresende, und daran misst sich die Erklärung.
Wer entscheidet, ist auf zwei Ebenen verteilt. Der Haushaltsgesetzgeber legt die Mittel fest, das Verkehrsministerium verteilt sie auf Vorhaben, und die Autobahn GmbH des Bundes führt die Sanierungen aus. Daraus folgt, dass eine Zahl im Haushaltsplan und eine Zahl auf der Baustelle nicht dasselbe messen. Ein Ansatz sagt, was der Bund vorsieht; die Fertigstellung sagt, was am Ende steht.
Das Sondervermögen: 500 Milliarden Euro, 2,5 Milliarden für Brücken
Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität wurde im März 2025 beschlossen und hat ein Volumen von 500 Milliarden Euro, eine halbe Billion. Vizekanzler und Bundesminister der Finanzen Lars Klingbeil (SPD) sagte dazu: „Wir haben das Sondervermögen auf den Weg gebracht – mit 500 Milliarden Euro. Das Geld kann jetzt fließen.“ Für Brücken und Tunnel an Bundesautobahnen sind ab dem Haushaltsjahr 2026 jährlich 2,5 Milliarden Euro vorgesehen, für Bundesstraßen 750 Millionen Euro. Im Juli 2025 gab der Haushaltsausschuss 1,1 Milliarden Euro für Maßnahmen der Autobahn GmbH frei, wie das Finanzministerium mitteilte.
Das Geld kann also fließen, und 2025 wurden trotzdem 55 Teilbauwerke weniger fertig als 2024. Ob Mittel abfließen und ob Brücken fertig werden, sind zwei verschiedene Messungen. Der Haushalt 2026 sieht laut Bundesregierung Ausgaben von knapp 525 Milliarden Euro vor, mit 98 Milliarden Euro Neuverschuldung im Kernhaushalt und rund 180 Milliarden Euro mit Sondervermögen. Ein Haushaltsansatz ist ein Plan. Was davon tatsächlich abfließt, zeigt erst die Abrechnung des Haushaltsvollzugs.
Die Schuldenbremse begrenzt die strukturelle Nettokreditaufnahme des Bundes auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Für 2024 rechnete das Bundesfinanzministerium 0,22 Prozent ab; die Obergrenze war also nicht ausgeschöpft. Daraus folgt nicht, dass die Regel die Brücken nicht bremst. Sie gilt für den Kernhaushalt, und das Sondervermögen steht außerhalb dieser Obergrenze. Die Frage ist deshalb weniger, ob der Bund Kredite aufnehmen darf, als in welchem Haushalt die Brückenmittel stehen und wie schnell sie abfließen.
Hinzu kommt ein Plan, der die Zuordnung verschiebt. Nach neuesten Plänen will die Bundesregierung die Brückensanierung teils aus Mitteln finanzieren, die dem Verteidigungsministerium im Rahmen der sogenannten Bereichsausnahme zur Verfügung stehen. Sie sollen in Bauwerke fließen, die für Truppenverlegungen verstärkt werden müssen. Ein Teil der Brückenarbeit läge damit in einem anderen Haushaltsplan als dem des Verkehrsressorts.
Geldfrage oder Reihenfolge: zwei Erklärungen, dieselben Zahlen
Das Ministerium erklärt die Lücke mit dem Geld. Die Grünen-Verkehrspolitikerin Swantje Michaelsen erklärt sie mit der Reihenfolge. Unter dem Titel „Brücken verfallen, Neubau boomt“ wirft sie der Bundesregierung falsche Prioritäten vor und fordert, die Sanierung gegenüber Neubauprojekten vorzuziehen. Sie sagt: „Viele Tausend Autobahnbrücken müssen dringend saniert werden.“ Sie erinnert an Vollsperrungen wie die der Rahmedetalbrücke und der Bonner Nordbrücke, die zu dramatischen Folgen für Nutzer und Regionen geführt hätten.
Das stärkste Argument gegen diese Lesart ist die Haushaltsführung selbst. Wer nur Ausgaben im Vorjahresumfang leisten kann, hat für eine Umschichtung kaum Spielraum. Dann liegt das Problem nicht in der Auswahl der Projekte, sondern in der Menge des Geldes, das zur Verfügung steht. Der Branchenverband BGL hatte im November 2025 gefordert, ab 2026 drei Milliarden Euro für die Straße bereitzustellen; auch er setzt auf mehr Mittel, nicht auf eine andere Reihenfolge.
Beide Erklärungen lassen sich an denselben Zahlen prüfen, und sie schließen einander nicht aus. Wenn Geld fehlt oder spät kommt, entscheidet die Reihenfolge darüber, welche Brücke zuerst fertig wird. Die Zahlen belegen keinen der beiden Befunde allein. Sie belegen nur, dass 2025 weniger fertig wurde als 2024.
Woran sich bis Jahresende entscheidet, ob die Erklärung trägt
Zwei Zahlen entscheiden das. Die erste ist die Zahl der Fertigstellungen bis zum 31. Dezember 2026. Das Ministerium erwartet 170 Teilbauwerke; bleibt das Ergebnis darunter, verfehlt das Jahr auch die eigene Prognose. Dann trägt die Erklärung der vorläufigen Haushaltsführung für 2026 nicht mehr allein. Die zweite ist der Anteil der Brückenmittel, der tatsächlich über die Bereichsausnahme läuft. Bis dahin bleibt er ein Plan.
Liegt die Zahl der Fertigstellungen unter 170 und läuft ein Teil der Mittel über das Verteidigungsressort, hätte der Bund zwei Lücken zugleich: eine im Tempo und eine in der Zuständigkeit. Dann verschiebt sich die Frage von der Höhe der Mittel zur Frage, welcher Haushalt die Brücken bezahlt.
