Der Bundestag hat am 16. Oktober 2026 die Frühstartrente beschlossen, in der Fassung, die der Finanzausschuss geändert hat. CDU/CSU und SPD stimmten dafür, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke dagegen, die AfD enthielt sich. Der Entwurf stammt aus dem Bundesfinanzministerium unter Lars Klingbeil (SPD) und war im August 2026 vom Kabinett beschlossen worden. In Kraft tritt das Gesetz erst nach der Zustimmung des Bundesrats. Einen Termin dafür gibt es nicht, das genaue Inkrafttreten ist offen.
Wer Anspruch hat und ab wann gezahlt wird
Anspruch haben Kinder vom vollendeten sechsten bis zum 18. Lebensjahr, die ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben und eine steuerliche Identifikationsnummer besitzen. Das klingt nach einem Programm für alle Kinder bis zur Volljährigkeit. Gefördert wird im Start aber ein einziger Jahrgang: Für Kinder des Geburtsjahrgangs 2020 greift die Zahlung rückwirkend zum 1. Januar 2026. Ab 2027 kommt jährlich der Jahrgang hinzu, der im jeweiligen Kalenderjahr sechs Jahre alt wird.
Wer früher geboren ist, geht leer aus. Ein Kind des Jahrgangs 2016 erhält keine Förderung, weder rückwirkend noch später. Ältere Minderjährige dürfen zwar Verträge abschließen, bekommen aber keinen staatlichen Zuschuss. Für sie ist die Frühstartrente ein Depot ohne Startkapital.
Was der Staat zahlt und wie das Geld angelegt wird
Der Staat zahlt zehn Euro pro Monat und Kind. Über zwölf Jahre sind das 1.440 Euro: zwölf Jahre, zwölf Monate, zehn Euro. Das Geld fließt nicht auf ein Konto, sondern in ein Depot bei einem Anbieter der reformierten privaten Altersvorsorge. Den Zuschuss überweist der Anbieter automatisch und ohne Antrag, wie die Bundesregierung mitteilt.
Hier liegt der Kernbegriff des Gesetzes. Kapitalgedeckt heißt: Die Beiträge werden angespart und am Kapitalmarkt angelegt. Das Umlageverfahren der gesetzlichen Rente bezahlt die laufenden Renten dagegen aus den laufenden Beiträgen der Erwerbstätigen. Ein kapitalgedecktes Depot wächst oder schrumpft deshalb mit Kursen. Vorgesehen ist, dass die Mittel breit gestreut in globale Aktien oder Aktienfonds fließen. Wenn kein individueller Vertrag abgeschlossen wird, erfolgt eine kollektive Anlage in einem Sondervermögen, verwaltet von der Deutschen Bundesbank.
Die Bundesregierung setzt auf den Zinseszins: Erträge, die wieder angelegt werden, bringen selbst Erträge. Sie rechnet vor, dass aus den 1.440 Euro Förderung bei einer angenommenen nominalen Wertsteigerung von sieben Prozent im Jahr bis zur Volljährigkeit rund 2.200 Euro werden und bis zum Renteneintritt rund 53.000 Euro, ohne eine einzige weitere Einzahlung. Legen Eltern monatlich 50 Euro dazu, sei bis zum Renteneintritt über 300.000 Euro möglich.
Die Rechnung lohnt einen zweiten Blick. Die staatliche Zahlung ist mit 1.440 Euro fest und überschaubar. Der große Rest entsteht aus Eigenzahlungen und Rendite. Sieben Prozent sind eine Annahme über lange Zeit, keine Zusage. In schwachen Börsenjahren fällt das Ergebnis deutlich niedriger aus, und die Rechnung nennt dafür keine Spannbreite.
Woher das Geld kommt – und was es den Staat kostet
Die Förderung trägt der Staat. Für 2027 sind 198 Millionen Euro veranschlagt. Rechnerisch entspricht das dem vollen Jahresbetrag von 120 Euro für rund 1,65 Millionen Kinder. Bis 2030 sollen die Kosten auf 411 Millionen Euro steigen. Der Anstieg folgt aus dem Mechanismus: Solange jedes Jahr ein Jahrgang hinzukommt und niemand vor der Volljährigkeit ausscheidet, wächst die Zahl der Geförderten Jahr für Jahr.
Hinzu kommt der freiwillige Teil. Eltern können zusätzlich einzahlen, bis zu 6.840 Euro im Jahr. An diesem Teil entscheidet sich, ob die Frühstartrente einen Grundstock legt oder mehr. Der staatliche Betrag ist für jedes anspruchsberechtigte Kind gleich hoch. Der Eigenbeitrag hängt davon ab, was eine Familie aufbringt und ob sie überhaupt zahlt.
Streit um Chancengleichheit und das weitere Verfahren
Die Bundesregierung will jungen Menschen früh ein Startkapital geben, Erfahrung mit Geldanlage ermöglichen und die Finanzkompetenz stärken. CDU/CSU und SPD sehen in dem Gesetz den Einstieg in die kapitalgedeckte private Altersvorsorge für Kinder. Die Linke bestreitet, dass das Gesetz zur Chancengleichheit beiträgt, und lehnt es ab, Kinder zum Gang an den Kapitalmarkt zu zwingen. Die Grünen stimmten ebenfalls dagegen. Nach Medienberichten fürchten sie mehr soziale Ungleichheit.
Die Befürworter haben ein gewichtiges Argument: Der Zuschuss ist für jedes berechtigte Kind gleich, er braucht keinen Antrag, und ein früh angelegtes Depot profitiert am stärksten vom Zinseszins. Die Kritik setzt dort an, wo die Gleichheit endet. Ältere Kinder gehen leer aus, und die Eigenbeiträge können bei Familien mit mehr Geld größer ausfallen. Beides steht im Gesetz selbst, nicht nur im Vorwurf. Ob die Ungleichheit wächst, hängt davon ab, wie viele Eltern das Angebot nutzen und wie hoch ihre Zuzahlungen ausfallen. Das lässt sich erst messen, wenn Zahlen vorliegen.
Bis zum ersten Euro sind mehrere Schritte nötig. Das Kabinett hat den Entwurf im August beschlossen, der Bundestag hat ihn am 16. Oktober angenommen. Danach folgt der Bundesrat, dann Verkündung und Inkrafttreten. Erst mit einem eröffneten Depot fließt der Zuschuss über den Anbieter. Der Bundesrat muss zustimmen, ein Termin ist nicht festgelegt. Eine Rückwirkung zum 1. Januar 2026 setzt voraus, dass das Gesetz rückwirkend in Kraft tritt. Ob und wie das geschieht, entscheidet sich im weiteren Verfahren.
Messbar wird die Wirkung an drei Größen: an der Zahl der eröffneten Depots, an den tatsächlichen Eigenzahlungen und an den Ausgaben im Vergleich zu den für 2027 veranschlagten 198 Millionen Euro. Der Staat legt zehn Euro im Monat dazu. Was daraus wird, entscheiden Eltern und Börse.