Ein Konzern mit 10.001 Wohnungen würde nach den Plänen genau eine davon gegen Entschädigung abgeben. Abgeben aber kann ihn nur ein Gesetz, kein Sondierungspapier. Am 17. Oktober 2026 verkündeten Linke, Grüne und SPD eine Einigung; die Rechtsgrundlage dafür liegt nicht vor.

Wie die 10.000-Wohnungen-Grenze wirkt

Der Mechanismus ist eine Restmenge. Ein Unternehmen behält seine ersten 10.000 Wohnungen, und erst der Bestand darüber fiele unter die Vergesellschaftung. Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Akteure sollen ausgenommen bleiben, ebenso Wohnungen, die seit dem 1. Januar 2021 gebaut wurden oder noch entstehen. Die Regel trifft damit den gewachsenen Bestand und verschont den Neubau.

Den Plänen zufolge ginge es um rund 160.000 Wohnungen, die zusätzlich in kommunalen Besitz kämen. Die Entschädigung soll bei 16 Milliarden Euro gedeckelt werden. Teilt man die Summe durch die Wohnungszahl, ergeben sich rechnerisch rund 100.000 Euro je Wohnung. Das ist eine Rechnung aus zwei genannten Zahlen, kein Preis, den jemand genannt hat. Parallel sieht das Papier einen Mietendeckel für landeseigene Wohnungen vor.

Was Artikel 15 verlangt und was das Papier nicht ersetzt

Die Rechtsgrundlage nennen die Pläne selbst. Artikel 15 erlaubt, Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel zum Zweck der Vergesellschaftung in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft zu überführen – „durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt“. Vergesellschaftung heißt also die Überführung in Gemeineigentum durch Gesetz. Nach dem Wortlaut legt das Gesetz die Entschädigung fest, nicht eine Vereinbarung zwischen drei Parteien. Die 16 Milliarden Euro sind damit eine politische Zusage, bis ein Gesetz sie festschreibt.

Die SPD verhandelt in Berlin über eine Vergesellschaftung, gegen die ihre Bundesbauministerin Verena Hubertz ein Gesetz angekündigt hat. Sie tat das am 16. Oktober 2026, einen Tag vor dem Sondierungsabschluss. Zuständig sind damit mehrere Ebenen: die Landesverbände, die über die Koalition beschließen, die Bundesregierung, die ein Gesetz gegen den Plan ankündigt, und der Bundeskanzler, der von außen den Abbruch verlangt. Ob sich die Pläne überhaupt umsetzen lassen, blieb am 17. Oktober 2026 unklar.

Was Merz dagegen einwendet und was die Vereinbarung antwortet

Ausgangspunkt ist die Wahl vom 20. September 2026. Die Linke wurde mit 25,7 Prozent stärkste Kraft, vor der CDU mit 18,8 Prozent, der AfD mit 16,3 Prozent, den Grünen mit 14,3 Prozent und der SPD mit 12,1 Prozent, ihrem historisch schlechtesten Ergebnis. Die bisherige Koalition aus CDU und SPD unter Regierendem Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hat ihre Mehrheit verloren.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) verlangte am 12. Oktober 2026, SPD und Grüne müssten die Gespräche mit „dieser linksradikalen Partei“ sofort beenden. Seine Begründung ist eine Rechnung: Mit der CDU gebe es im Abgeordnetenhaus eine Mehrheit, die eine stabile Regierung ermögliche. Die Rechnung hängt aber an Sitzen, nicht an Prozenten. Sitze entstehen erst nach der Fünf-Prozent-Hürde, und die Stimmen darunter zählen für keine Fraktion.

Die Antwort der drei Parteien ist eine Klausel. Anfang Oktober 2026 stellten sie eine Vereinbarung zum Vorgehen gegen Antisemitismus vor. Darin bekennen sie sich zum Schutz jüdischen Lebens und zum Existenzrecht Israels. Partei- und Fraktionsmitglieder, die gegen diese Grundsätze verstoßen, müssen mit dem Ausschluss rechnen. An der Vereinbarung gibt es scharfe Kritik.

Die Linke verteidigt sich auf zwei Ebenen. Ende September 2026 sprach Spitzenkandidatin Elif Eralp von Vorwürfen, die „keine differenzierte Kritik“ seien und „eine zerstörende Dimension erreicht“ hätten. Die Landesvorsitzende Kerstin Wolter räumte im selben Monat ein: „Auch in unserer Partei wurden Fehler gemacht, wurden Grenzen überschritten, wurden Sätze gesprochen, die Jüdinnen und Juden Angst machen.“ Ob die Klausel trägt, entscheidet ihre Anwendung. Am 16. Oktober 2026 ging die Fraktionsspitze der Linken auf Distanz zu einer besonders umstrittenen Neuköllner Abgeordneten.

Was als Nächstes ansteht

Am Montag, dem 19. Oktober 2026, entscheiden die Grünen auf einem kleinen Parteitag. Die SPD stimmt im Landesvorstand ab. Wegen der Herbstferien hat die Linke ihren Parteitag erst auf den 31. Oktober 2026 gelegt. Stimmen alle drei zu, könnten die Verhandlungen Anfang November beginnen.

Ob die Vergesellschaftung mehr ist als eine Absicht, wird sich im Koalitionsvertrag entscheiden. Steht dort ein Verfahren für die Entschädigung oder nur die Summe von 16 Milliarden Euro?