Unterbrochen wurden die Gespräche zwischenzeitlich nach der Aufnahme der Abgeordneten Vanessa Emde in die Linksfraktion.
Linke, Grüne und SPD haben ihre Sondierungen über eine Regierung in Berlin abgeschlossen, heißt es aus Kreisen aller drei Parteien. Den Gremien soll nun vorgeschlagen werden, Koalitionsverhandlungen aufzunehmen. Die Frage dahinter lautet: Wie kommt eine Koalition zustande, wenn einer der Partner seine eigenen Abgeordneten nicht sicher im Griff hat? Die Antwort beginnt nicht bei Wohnungen oder Haushalt, sondern bei einem Verfahren gegen Antisemitismus, das die drei Parteien vorab festgelegt haben.
Wie die Vereinbarung gegen Antisemitismus funktionieren soll
Die Vereinbarung ist ein Verfahren, kein Verbot. Offenbar sollte jede Partei eine Vertrauensperson benennen, die klärt, ob eine umstrittene Äußerung eines Abgeordneten Antisemitismus ist oder legitime Israelkritik. Angedacht sind außerdem Sanktionen bis hin zum Fraktionsausschluss. Der Mechanismus hängt damit an zwei Stellen: an der Meldung eines Falls und an der Bereitschaft der Fraktion, das Ergebnis anzuerkennen.
Im Fall der Neuköllner Abgeordneten Vanessa Emde wurde diese zweite Stelle sichtbar. Im Mai 2026 sagte Emde: „Es gibt kein Existenzrecht für Staaten – Menschen haben ein Recht zu existieren.“ Sie setzt sich für eine „demokratische Einstaatenlösung“ im Nahostkonflikt ein. Vor der konstituierenden Sitzung der Linksfraktion war unklar, ob sie aufgenommen würde. Dann unterschrieben alle 44 anwesenden Abgeordneten eine Erklärung, die sich zum Kampf gegen Antisemitismus, zum Schutz jüdischen Lebens und zum Existenzrecht Israels bekennt. Auch Emde unterschrieb. Erst damit wurde ihre Mitgliedschaft in der Fraktion nach Angaben offenbar möglich. Im Mai hatte sie Staaten ein Existenzrecht abgesprochen; im Oktober unterschrieb sie ein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels.
Die Linke kann sich auf den Wortlaut berufen. Die Erklärung verlangt ausdrücklich, die Billigung des Terrors der Hamas und Forderungen nach der Auslöschung Israels zu unterbinden. Zugleich soll es möglich bleiben, Anteilnahme mit der „Bevölkerung eines Kriegsgebietes“ zu zeigen und für Frieden zu demonstrieren. SPD und Grüne lesen den Fall anders. Sie erklärten gemeinsam, sie hätten zur Kenntnis genommen, dass die Linke in ihrer Fraktion zu anderen Verabredungen gekommen sei. Der Streit dreht sich damit weniger um einzelne Sätze als um die Frage, was eine Unterschrift wert ist, wenn die öffentliche Aussage der Person ihr widerspricht.
Wie die Gespräche ins Stocken gerieten
Die Wahl am 20. September machte die Linke zur stärksten Kraft. Schon auf der Wahlparty der Linken in Neukölln tauchten nach Berichten der als Clanchef bezeichnete Issa Remmo und ein weiterer Gast auf, der als Unterstützer einer von der EU als Terrororganisation eingestuften Gruppe gilt. Neben diesem Gast posierte auch Emde. Für SPD und Grüne war das der Grund, vor den Sondierungen eine Regel zu verlangen.
Drei mehrstündige Verhandlungsrunden brauchten die Parteien für diese Regel. Am 8. Oktober galt die Einigung über das Maßnahmenpaket als so gut wie sicher. Danach ging es um die Wirtschaft, denn Berlin hat ein Milliardenloch im Haushalt.
Am 13. Oktober unterbrachen SPD und Grüne die Sondierungen, nachdem die Linke Emde in ihre Fraktion aufgenommen hatte. Am Freitag, dem 16. Oktober, ging die Fraktionsspitze der Linken auf Distanz zu ihr. Am 17. Oktober meldeten die Parteien den Abschluss der Sondierungen. Die Regeln für den Umgang mit Vorfällen, einschließlich möglicher Sanktionen, hatten sie zuvor festgelegt.
Was das Sondierungspapier zur Wohnungspolitik vorsieht
Vergesellschaftung heißt: Ein Gesetz überführt Eigentum in Gemeineigentum, und der bisherige Eigentümer bekommt eine Entschädigung. Nach den Plänen soll Berlin das bei großen privaten Wohnungskonzernen tun. Ab einem Bestand von 10.000 Wohnungen sollen sie vergesellschaftet werden; einen Grundbestand von 10.000 Wohnungen dürften sie behalten. Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Akteure bleiben ausgenommen, ebenso Wohnungen, die nach dem 1. Januar 2021 gebaut wurden oder noch gebaut werden.
Insgesamt sollen so 160.000 Wohnungen zusätzlich in kommunalen Besitz kommen. Die Entschädigung soll auf 16 Milliarden Euro begrenzt werden, rechnerisch also höchstens 100.000 Euro je Wohnung. Grundlage wäre nach den Berichten Artikel 15 des Grundgesetzes. Er erlaubt die Überführung in Gemeineigentum „durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt“. Zudem soll ein Mietendeckel für landeseigene Wohnungen eingeführt werden.
Ob sich die Pläne umsetzen lassen, ist offen. Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Verena Hubertz (SPD) hat angekündigt, rasch ein Gesetz gegen die Vergesellschaftung von Wohnraum auf den Weg zu bringen. Dieselbe Partei, deren Berliner Landesvorstand über das Papier noch entscheiden muss, kündigt im Bund also ein Gesetz gegen eine Form an, die sie in Berlin mitverhandelt hat.
Was als Nächstes ansteht
Am Montag, dem 19. Oktober, berät ein kleiner Parteitag der Grünen über mögliche Koalitionsverhandlungen. Der SPD-Landesvorstand entscheidet auf Basis des Papiers; ein Termin wurde nicht genannt. Die Linke tagt am 31. Oktober, so spät wegen der Herbstferien in Berlin. Erst wenn alle drei Parteien zustimmen, könnten die Verhandlungen Anfang November beginnen. Rechnerisch hätte das Bündnis 95 Sitze im Abgeordnetenhaus, deutlich mehr als eine Koalition aus CDU, Grünen und SPD.
Ob die Fraktion Emde ausschließt, ist bis zum 18. Oktober nicht bekannt. Prüfbar wird die Lesart an genau dieser Stelle: ob das vereinbarte Verfahren gegen Emde greift oder die Erklärung bei der Unterschrift bleibt. Verabredet sind die Regeln. Ob sie gelten, entscheidet sich erst, wenn jemand sie anwenden muss.