Wie gehen andere Industrienationen mit staatlich verursachten Strompreisbestandteilen um?
Bundeskanzler Friedrich Merz hat am 12. Oktober 2026 nach einer Klausur des CDU-Präsidiums angekündigt, die Stromsteuer für alle Verbraucherinnen und Verbraucher auf das europäische Mindestmaß absenken zu wollen. Für mehr als 600.000 produzierende Unternehmen sowie die Land- und Forstwirtschaft gilt diese Absenkung bereits seit dem 1. Januar 2026. Die Frage, wie eine Ausweitung auf Privathaushalte finanziert werden soll, ist zwischen Merz und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) offen. Das gibt Anlass, den Blick zu heben: Wie gehen andere Industrienationen mit staatlich veranlassten Strompreisbestandteilen um, und was lässt sich daraus ableiten?
Was die EU-Energiesteuerrichtlinie vorschreibt – und was sie erlaubt
Den gemeinsamen Rahmen setzt die EU-Energiesteuerrichtlinie (Richtlinie 2003/96/EG). Sie legt Mindeststeuerbeträge fest: 0,50 Euro je Megawattstunde (entspricht 0,05 Cent je Kilowattstunde) für gewerblich genutzten Strom und 1,00 Euro je Megawattstunde (0,10 Cent je Kilowattstunde) für privaten Verbrauch. Darüber hinaus dürfen Mitgliedstaaten frei entscheiden – nach oben ebenso wie nach unten bis zur Untergrenze. Sie dürfen bestimmten Verbrauchern Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen gewähren, solange sie die Untergrenze nicht unterschreiten.
Deutschland hat von diesem Spielraum nach oben Gebrauch gemacht: Der reguläre Satz von 2,05 Cent je Kilowattstunde gilt seit 2003 unverändert. Er liegt für private Haushalte rund zwanzigmal über dem EU-Minimum, für gewerbliche Abnehmer rund vierzigmal. Die Stromsteuer brachte dem Bund im Jahr 2024 etwa 5,2 Milliarden Euro ein; ein wesentlicher Teil davon fließt in die gesetzliche Rentenversicherung.
Nach Medienberichten schätzt das Bundesfinanzministerium die jährlichen Kosten einer vollständigen Senkung auf den EU-Mindestsatz für alle Verbraucher auf rund 5,4 Milliarden Euro – nahezu das gesamte bisherige Aufkommen.
Frankreich: niedrige Steuer, günstiges Erzeugungssystem
Frankreich hat die TICFE – die „Taxe Intérieure sur la Consommation Finale d'Electricité" – auf die EU-Mindestsätze gesenkt: 1,00 Euro je Megawattstunde für Haushalte, 0,50 Euro je Megawattstunde für industrielle Abnehmer. Das ist nur der erste Teil des Preisvorteils.
Der zweite liegt in der Erzeugungsstruktur: Frankreich deckt rund 70 Prozent seines Strombedarfs aus Kernkraftwerken, deren Betriebskosten deutlich unter denen von Gas- oder Kohlekraftwerken liegen. Weil der Börsenstrompreis vom jeweils teuersten Kraftwerk am Netz bestimmt wird – dem sogenannten Grenzkraftwerk –, senkt ein hoher Anteil kostengünstiger Grundlastkraftwerke den Großhandelspreis strukturell. Niedrige Steuer plus günstiger Börsenpreis: beides wirkt in dieselbe Richtung.
Das zeigt, dass eine rein steuerliche Betrachtung zu kurz greift. Wer die Gesamtrechnung für den Verbraucher senken will, muss sowohl die Abgabenseite als auch die Erzeugungskosten im Blick haben.
Italien: hohe Preise trotz Subventionen
Italien steht am anderen Ende des europäischen Spektrums. Die Strompreise für Haushalte gehören dort zu den höchsten in Europa – in manchen Zeiträumen höher als in Deutschland. Der Grund liegt nicht allein in der Steuerbelastung, sondern in einer Kombination aus hohen Importabhängigkeiten beim Gas, teurer Netzinfrastruktur und einer Erzeugungsstruktur, die stärker auf fossile Brennstoffe angewiesen ist als der europäische Schnitt.
Die Reaktion der italienischen Regierung waren Subventionen: gezielte Direktzahlungen und Preisdeckel, vor allem in den Jahren hoher Energiepreise. Diese Instrumente haben die Preise kurzfristig gedämpft, aber keine dauerhafte Strukturverschiebung herbeigeführt – und sie wurden mit erheblichem Haushaltsaufwand erkauft, in einem Land mit einer der höchsten Staatsverschuldungsquoten in der EU. Der Kontrast zu Frankreich ist scharf: Subventionen lindern Symptome, günstige Erzeugung verändert den Preis.
EU-Durchschnitt und Deutschlands Position
Im EU-Durchschnitt machten Steuern und Abgaben am Haushaltsstrompreis 2025 rund 27,6 Prozent aus – etwa 7,93 Cent je Kilowattstunde. Deutschland liegt mit seinen Haushaltspreisen rund ein Drittel über dem EU-Schnitt. Nur Irland verzeichnete 2025 noch höhere Preise für Privathaushalte.
Dieser Abstand geht nicht allein auf die Stromsteuer zurück. Hohe Netzentgelte, Umlagen und die historisch hohe Abhängigkeit von teuren Regelenergiekraftwerken tragen erheblich bei. Die Bundesregierung versucht dem mit einem Bundeszuschuss zu den Netzentgelten gegenzusteuern: Im Jahr 2026 beträgt er 6,5 Milliarden Euro, für die Jahre 2027 bis 2029 sind jährlich 5,525 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds vorgesehen. Für einen Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch kann die Entlastung durch das niedrigere Netzentgelt im Jahr 2026 rechnerisch rund 100 Euro betragen.
Das ist ein anderes Instrument als eine Stromsteuersenkung: Der Netzentgeltzuschuss entlastet alle Verbraucher, ohne den Steuersatz zu ändern, erfordert aber dauerhaft Haushaltsmittel.
Was sich aus dem Vergleich lernen lässt
Drei Beobachtungen ziehen sich durch alle Fälle.
Erstens: Steuersenkungen allein genügen nicht. Frankreich kombiniert niedrige Steuern mit einer günstigen Erzeugungsstruktur. Länder, die nur an der Steuer drehen, ohne die Kostenstruktur der Erzeugung zu verändern, erzielen begrenzte Wirkung.
Zweitens: Subventionen sind kein Strukturersatz. Italiens Subventionspolitik hat die Preise temporär gedämpft, die strukturellen Ursachen aber nicht beseitigt. Der deutsche Netzentgeltzuschuss folgt einem ähnlichen Muster: Er wirkt, solange der Haushalt zahlt.
Drittens: Die Gegenfinanzierung ist die eigentliche Entscheidung. Nach Medienberichten schätzt das Bundesfinanzministerium die Kosten einer vollständigen Stromsteuersenkung für alle Verbraucher auf rund 5,4 Milliarden Euro jährlich – nahezu das gesamte bisherige Aufkommen der Steuer. Merz hat dafür Wachstumsspielräume ins Feld geführt; Klingbeil hat das am 12. Oktober 2026 öffentlich bezweifelt. Kein anderes Industrieland hat dieses Problem auf Dauer durch Wachstumsprognosen gelöst. Frankreich hat es strukturell gelöst – durch Investitionen in günstige Stromerzeugung über Jahrzehnte.
Ob ein Gesetzentwurf zur Änderung des Stromsteuergesetzes bereits ausgearbeitet ist, ist nach aktuellem Stand offen. Der nächste belastbare Hinweis auf eine Einigung wird die Herbst-Steuerschätzung liefern, deren Ergebnisse die Koalition im November 2026 als Grundlage für ihre Haushaltsberatungen nutzen wird.
