Für einen Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch könnte eine Senkung auf den EU-Mindestsatz nach Medienberichten rund 81 Euro pro Jahr bringen. Ob und wann es dazu kommt, ist Gegenstand eines ungelösten Koalitionsstreits.
Was seit Januar 2026 gilt
Die Stromsteuer in Deutschland besteht seit 1999 und beträgt für private Haushalte und die meisten Unternehmen unverändert 2,05 Cent pro Kilowattstunde. Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes trat zum 1. Januar 2026 eine dauerhaft abgesenkte Steuer für eine klar abgegrenzte Gruppe in Kraft: Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft zahlen seither 0,05 Cent pro Kilowattstunde – den europarechtlich zulässigen Mindestsatz gemäß der Energiesteuerrichtlinie der EU. Die Entlastung ist unbefristet.
Die Entlastung gilt nicht automatisch. Voraussetzung ist ein Mindestjahresverbrauch von 12.500 Kilowattstunden. Den ermäßigten Satz erhalten Unternehmen nur auf Antrag, den sie jährlich bis zum 31. Dezember des Folgejahres ausschließlich elektronisch über das Zoll-Portal stellen müssen. Da die Vergünstigung als staatliche Beihilfe eingestuft ist, verlangt das Hauptzollamt eine beihilferechtliche Selbsterklärung. Für den Bundeshaushalt schlägt die Verstetigung dieser Entlastung ab 2027 mit rund drei Milliarden Euro pro Jahr zu Buche.
Die Einnahmen aus der Stromsteuer fließen in die gesetzliche Rentenversicherung. 2024 brachte die Steuer dem Bund rund 5,2 Milliarden Euro ein.
Was Merz angekündigt hat – und was davon strittig ist
Nach Medienberichten erklärte Bundeskanzler Merz am 12. Oktober 2026 nach einer Klausur des CDU-Präsidiums, die Stromsteuer solle „in Kürze" auch für private Haushalte auf das EU-Mindestmaß sinken. Er bezifferte die dafür nötigen Mehreinnahmen auf rund fünf Milliarden Euro und nannte als Quelle das Wirtschaftswachstum: Ein Prozent Wachstum generiere rechnerisch rund zehn Milliarden Euro höhere Steuereinnahmen insgesamt, davon etwa fünf Milliarden für den Bund. Die Regierung habe ihre Wachstumserwartung für das kommende Jahr auf 1,3 Prozent angehoben.
Bundesminister der Finanzen Lars Klingbeil widersprach noch am selben Tag. Nach Medienberichten erklärte er, er könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bestätigen, dass sich eine dauerhafte Stromsteuersenkung für alle Verbraucher aus den genannten Wachstumsspielräumen verlässlich finanzieren lasse. Klingbeil nannte keine eigene Zahl, stellte aber die Belastbarkeit der Annahme in Frage.
Das Bundesfinanzministerium hat nach Medienberichten die jährlichen Kosten einer Absenkung um zwei Cent pro Kilowattstunde – das entspräche in etwa der Differenz zwischen dem geltenden Satz und dem EU-Mindestmaß für private Haushalte, das bei 0,10 Cent pro Kilowattstunde liegt – auf rund 5,4 Milliarden Euro geschätzt. Diese Zahl stammt nicht aus einem amtlich bestätigten Haushaltsdokument, sondern aus Berichten vom 12. Oktober 2026.
Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt sprach sich nach Medienberichten ebenfalls für eine rasche Ausweitung aus. Ein Gesetzentwurf zur Änderung des Stromsteuergesetzes war bis zum Stand dieser Einordnung weder ausgearbeitet noch ins parlamentarische Verfahren eingebracht worden.
Welche Entlastungen 2026 bereits wirksam sind
Parallel zur Ankündigung einer weiteren Senkung laufen drei Maßnahmen, die Verbraucher und Unternehmen seit dem 1. Januar 2026 bereits entlasten.
Gasspeicherumlage entfallen. Die Umlage, mit der Gasverbraucher früher die Kosten der Befüllung strategischer Speicher mitfinanziert haben, ist seit Jahresbeginn 2026 abgeschafft. Den Kostenanteil übernimmt nun der Bund. Für einen Haushalt mit 20.000 Kilowattstunden Gasverbrauch ergibt sich daraus nach Angaben der Bundesregierung eine jährliche Entlastung von rund 58 Euro; insgesamt werden durch den Wegfall mehr als drei Milliarden Euro jährlich frei.
Bundeszuschuss zu den Netzentgelten. Das Kabinett hat eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen, die es ermöglicht, den Übertragungsnetzbetreibern einen Bundeszuschuss zu gewähren. Dieser Zuschuss beläuft sich 2026 auf 6,5 Milliarden Euro; für die Jahre 2027 bis 2029 plant die Bundesregierung jährlich 5,525 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds. Die Netzbetreiber berücksichtigen den Zuschuss in ihrer Netzentgeltkalkulation; die Dämpfung erreicht Verbraucher über die Stromrechnung der Lieferanten. Für einen Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch kann die Entlastung durch niedrigere Netzentgelte rechnerisch bis zu 100 Euro betragen, wobei erste Auswertungen auf geringere Werte um 70 Euro hindeuten. Wie hoch die Entlastung im Einzelfall ausfällt, hängt vom Verteilernetz, dem Verbrauchsprofil und der Gebäudesituation ab.
Stromsteuersenkung für das produzierende Gewerbe. Die oben beschriebene Absenkung auf 0,05 Cent pro Kilowattstunde für mehr als 600.000 Unternehmen ist Teil dieses Pakets. Zusammen ergeben diese drei Maßnahmen laut Bundesregierung eine Gesamtentlastung von rund zehn Milliarden Euro im Jahr 2026.
Was als Nächstes ansteht
Ob die Koalition aus CDU/CSU und SPD eine Ausweitung der Stromsteuersenkung auf private Haushalte beschließt, hängt von der Einigung im laufenden Haushaltsverfahren für 2027 ab. Klingbeils Vorbehalt markiert eine offene Frage der Koalitionsarithmetik: Wächst die Wirtschaft 2027 tatsächlich um 1,3 Prozent, könnte das eine Grundlage schaffen – doch Wachstumsprognosen sind keine Haushaltsansätze. Ein konkretes Signal wäre ein Referentenentwurf zur Änderung des Stromsteuergesetzes oder eine Einigung im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes. Beides fehlt zum Stand vom 12. Oktober 2026.
