Die Einigung zwischen Tesla und dem Bundesministerium für Verkehr sieht vor, dass das System bis zu zehn Prozent über dem Tempolimit fahren darf. Verantworten muss das der Mensch am Steuer.
Der neue Name ist richtig, und er kostet Tesla wenig. Seit dem 9. Oktober 2026 steht auf den europäischen Websites des Herstellers „Tesla Assisted Driving“. Bis dahin hieß es dort „Full Self-Driving (Supervised)“, in Deutschland übersetzt als „Voll-Selbstständiges Fahren (Überwacht)“. Seit Jahren lautet der Vorwurf gegen den Namen: Er verspreche autonomes Fahren, während der Fahrer in Wirklichkeit die ganze Zeit bereit sein müsse, das Steuer zu übernehmen.
Die Einigung, zu der auch der Namenswechsel gehört, steht in einer Mitteilung des Bundesministeriums für Verkehr. Bundesminister für Verkehr Steffen Bilger (CDU) unterstützt darin eine europaweite Genehmigung nach einer „konstruktiven Einigung“ mit Tesla zu technischen Dingen und zur Haftung. Dazu gehört laut Ministerium, dass das System die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um maximal zehn Prozent überschreiten darf und dass die Menschen am Steuer „zu 100 Prozent verantwortlich für die sichere Fahrzeugführung“ bleiben. Den Namenswechsel, heißt es in derselben Mitteilung, hat Tesla selbst angeboten.
Entschieden ist damit noch nichts. Eine EU-weite Zulassung braucht im zuständigen EU-Ausschuss eine qualifizierte Mehrheit: mindestens 15 von 27 Mitgliedstaaten, die zusammen mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten. Neun Länder haben das System bis Oktober 2026 national zugelassen: Niederlande, Litauen, Estland, Dänemark, Belgien, Slowenien, Tschechien, Kroatien und die Slowakei. Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien befinden sich in der regulatorischen Prüfung. Österreich wartet die EU-weite Abstimmung ab. Entschieden wird also an drei Stellen: zwischen Konzern und Ministerium, in den Mitgliedstaaten und im EU-Ausschuss. Den Namen konnte Tesla selbst ändern. Über die Zulassung entscheidet der Konzern nicht allein.
Zehn Prozent über dem Limit, 100 Prozent beim Fahrer
Die gängige Lesart lautet: Tesla gibt nach jahrelanger Kritik nach. Die Mitteilung des Bundesministeriums für Verkehr erzählt es anders. Demnach bietet der Konzern den Namenswechsel an, und die Einigung enthält eine Toleranz beim Tempo.
Der Satz, auf den es ankommt, steht in derselben Mitteilung: Der Mensch am Steuer ist „zu 100 Prozent verantwortlich“, und dem System wird zugestanden, das Limit um bis zu zehn Prozent zu überschreiten. Jeder Satz für sich ist vernünftig. Zusammen ergeben sie eine Regel, die Verantwortung und Kontrolle trennt.
Mein Maßstab ist schlicht: Wer die Verantwortung trägt, braucht auch die Kontrolle. Die Einigung dreht das um. Sie gibt dem System einen Spielraum über dem Limit, und dem Menschen am Steuer die Verantwortung dafür. Eine Regel, die so gebaut ist, verteilt das Risiko nach Zuständigkeit auf dem Papier und nicht nach Kontrolle auf der Straße.
Die stärkste Fassung der Gegenposition hat das Bundesministerium für Verkehr selbst geliefert, und sie verdient eine ernsthafte Antwort. Neun EU-Länder lassen das System bereits zu. Eine Regel mit klarer Grenze und klarer Haftung ist besser als ein Zustand, in dem jeder Hersteller seine Grenzen selbst setzt. Und ein Name, der Autonomie verspricht, wo der Mensch haftet, ist ein Fehler, den man korrigieren muss. In beiden Punkten hat das Ministerium recht.
Auf den stärksten Einwand läuft die Verteidigung der Einigung hinaus: Die Zehn-Prozent-Grenze sei keine Erlaubnis, sondern eine technische Realität, mit der jedes Assistenzsystem rechnen müsse. Das ist ein ehrlicher Einwand. Trotzdem gilt: Eine technische Realität, die ein Ministerium ausdrücklich zulässt, ist eine politische Entscheidung. Die sollte man so nennen. Meine These wäre widerlegt, wenn sich die Grenze im Betrieb als Vorsichtsmarge zeigte, die das System gar nicht ausschöpft. Dann wäre die Toleranz eine Reserve und keine Erlaubnis, und die Kritik an der Einigung wäre hinfällig.
Den Preis zahlt nicht der Konzern. Tesla gibt ein Wort auf, das es im Heimatmarkt behält, und erhält dafür eine Toleranz, die auf den Straßen gelten soll, sobald die Zulassung steht. Die Verantwortung dafür trägt der Mensch am Steuer.
Ein Name, den Tesla in den USA behält
In den USA hält Tesla am Namen „Full Self-Driving (Supervised)“ fest, obwohl es auch dort Diskussionen gibt. Ein Name, der im Heimatmarkt bleibt und in Europa verschwindet, ist kein Produktmerkmal. Er ist Verhandlungsmasse. Das ist meine Einschätzung. Sie stützt sich auf die Tatsache, dass der Wechsel im selben Zusammenhang steht wie die Einigung, mit der die Zulassung vorbereitet wird.
Hinter dem Namen steht ein Versprechen. Tesla-Chef Elon Musk stellt autonomes Fahren seit rund einem Jahrzehnt für die nahe Zukunft in Aussicht. Die Gegenwart sieht nüchterner aus. Tesla hat in den USA die Produktion eines Robotaxis ohne Lenkrad und Pedale gestartet. Die US-Straßenverkehrsaufsicht schreibt aber ein physisches Bremspedal vor, und eine Ausnahmeerlaubnis hat Tesla nicht beantragt. Das Versprechen zielt auf die Zukunft, die Regel gilt heute.
Auch die Technik wird infrage gestellt. Musk beharrt darauf, dass selbstfahrende Autos allein auf Kameras setzen sollen. Rivalen wie Waymo nutzen zusätzlich Radar- und Laser-Sensoren. Kritiker sagen, Kameras böten bei schlechter Sicht oder grellem Sonnenlicht nicht genug Sicherheit.
Tesla gibt ein Wort ab und bekommt zehn Prozent Tempo dazu. Verantwortlich bleibt, so das Ministerium, der Mensch am Steuer.
