• Adressat: Oliver Blume, Vorstandsvorsitzender der Volkswagen AG
  • Befund: nicht geliefert

Die Betriebsversammlungen begannen am 25. August 2026 in Wolfsburg — dem Tag, an dem die Frist ablief. Was Blume der Belegschaft bot, war das Gegenteil des geforderten Dokuments: allgemeine Lagebezeichnungen, keine standortspezifischen Kennzahlen, keine offengelegten Entscheidungskriterien für die vier Werke, die er selbst als kritisch benannt hatte — Emden, Hannover, Zwickau, Neckarsulm.

Blume sprach von einer Lage, die „mehr als kritisch" sei. Er nannte eine Zahl — rund 50.000 Stellen, die weltweit abgebaut werden könnten — und qualifizierte sie sofort als „theoretische Rechengröße", abgeleitet von Kosten, die rund 30 Prozent über dem Branchendurchschnitt lägen. Der Betriebsrat schätzt das Gefährdungspotenzial langfristig auf bis zu 140.000 Stellen, sollten Werksschließungen hinzukommen. Welche Kennzahl stimmt, welches Modell taugt, welche Kriterien zählen: Das Dokument, das diese Frage hätte beantworten sollen, existiert nicht — jedenfalls nicht als übergebenes Instrument.

Betriebsratsvorsitzende Daniela Cavallo nannte die Kommunikation des Vorstands „desaströs" und stellte fest, das Vertrauen in den Vorstand sei beschädigt. Der Gesamtbetriebsrat hatte dem Vorstand vorab einen Katalog mit 86 Fragen übermittelt. Die Antworten, die auf den Versammlungen kamen, reichten für die Arbeitnehmervertretung erkennbar nicht aus.

Stattdessen kommunizierte Blume Personalinstrumente: Renteneintritte, einvernehmliche Vereinbarungen, natürliche Fluktuation, Altersteilzeit für weitere Jahrgänge. Das sind Angaben zur Abbau-Mechanik, keine Standort-Kennzahlen. In Emden kündigte er Einschnitte im Management an und den Abbau eines Viertels der dortigen Stellen — eine Zahl ohne nachvollziehbare Herleitung, ohne das Kriterien-Dokument, das sie begründen würde.

Das Dezember-2024-Abkommen „Zukunft Volkswagen" — Lohnkostensenkung um 1,5 Milliarden Euro jährlich, Kapazitätsreduktion um 734.000 Einheiten in deutschen Werken bis 2030, Abbau von mehr als 35.000 Stellen — bildet den Vertragsrahmen. Was die laufenden Betriebsversammlungen hätten klären sollen, ist, wie dieser Rahmen standortscharf umgesetzt wird. Diese Frage blieb offen.

Am 4. September 2026 soll der Aufsichtsrat erneut über Blumes Umbauplan beraten. Arbeitnehmerbank und das Land Niedersachsen wollen dann eigene Vorschläge einbringen. Der Prüfstein dieser Forderung — ein offizielles Dokument mit standortspezifischen Kennzahlen, dem Gesamtbetriebsrat übergeben vor Beginn der Versammlungen — ist bis zu diesem Datum nicht erfüllt worden.

Befund: nicht geliefert.