Am 16. Juli 2026 traten Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig gemeinsam vor die Bundespressekonferenz in Berlin. Der Staat verliere durch Steuerhinterziehung mindestens Dutzende, wahrscheinlich mehr als hundert Milliarden Euro jährlich, sagte Hubig – Geld, das für Kitas und Schulen fehle. „Regeln müssen für alle gelten." Klingbeil kündigte an, die konkrete Gesetzgebung werde im August starten. Die neuen Regeln sollen laut Bundesfinanzministerium 2027 eine Milliarde Euro zusätzlicher Einnahmen erbringen.
Was der Aktionsplan vorsieht
26 Maßnahmen, federführend beim Bundesfinanzministerium und beim Bundesjustizministerium. Die wichtigsten:
Strafrecht. Schwere Steuerhinterziehung soll wieder als Verbrechenstatbestand gelten – Mindeststrafe ein Jahr, Höchststrafe 15 Jahre Freiheitsstrafe. Bisher ist sie ein Vergehen mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zehn Jahren. Die Neuregelung gilt für Fälle organisierter Steuerkriminalität.
Selbstanzeige. Die strafbefreiende Selbstanzeige in ihrer heutigen Form wird abgeschafft. Klingbeil und Hubig argumentieren, sie ermögliche bislang ein Freikaufen. Ob eine Selbstanzeige künftig noch strafmildernd wirken kann, ist im Referentenentwurf noch offen.
Behördenstruktur. Beim Zoll entsteht ein Gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität. Es soll Fahnder der Länder, Ermittler des Bundes, das Bundeskriminalamt und das Bundeszentralamt für Steuern unter einem Dach koordinieren – als Vorbild dient das Gemeinsame Terrorismus-Abwehrzentrum. Dazu wird die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) beim Zoll umgebaut, ein neues Kompetenzzentrum Geldwäsche beim BKA eingerichtet. Der Zoll erhält rund 1.500 zusätzliche Stellen im Jahr 2026.
Registrierkassen. Bargeldintensive Branchen – Friseure, Restaurants, Märkte – sollen eine Pflicht zur elektronischen Registrierkasse mit verpflichtender digitaler Belegausgabe erhalten, voraussichtlich ab 2028. Das Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz, das diese und weitere Maßnahmen umsetzt, soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Datenkauf und Whistleblower. Der Kauf von Steuerdaten – etwa CD-Käufe aus der Schweiz – soll als Ermittlungsinstrument legalisiert werden. Hinweisgebern soll eine anonymere, rechtssicherere Meldemöglichkeit eröffnet werden.
Weiteres. Einführung eines Umsatzsteuermeldesystems in Echtzeit, Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege auf 15 Jahre, Ausbau der Bundesbetriebsprüfung.
CDU/CSU: Koalitionsvertrag ja, Einzelpunkte offen
Programm. Der Koalitionsvertrag trägt die Grundrichtung: Bekämpfung von Steuervermeidung und Steuerhinterziehung, Stärkung der Zollverwaltung, Modernisierung der Kriminalitätsbekämpfung.
Geste. Die CDU/CSU-Fraktion präsentierte sich nach der Aktionsplan-Vorstellung als Mitträgerin: „Koalition verschärft Kampf gegen Schwarzarbeit."
Umsetzungs-Spur. 199 von 208 anwesenden CDU/CSU-Abgeordneten stimmten am 8. Oktober 2026 gegen den Grünen-Antrag 21/226, der eine spezialisierte Bundesermittlungseinheit und härtere Cum-Ex-Verfolgung forderte. Klingbeil selbst hat angekündigt, bei einzelnen Punkten des Aktionsplans sei Dissens mit der Union möglich.
SPD: Aktionsplan als eigenes Projekt, Grünen-Antrag abgelehnt
Programm. Die SPD fordert eine härtere Gangart gegen Steuerbetrug und Schwarzarbeit, stärkere Verfolgung von Missbrauch. Der Vorwärts zitiert die Fraktion mit dem Ziel „mehr Verteilungsgerechtigkeit" durch konsequenter Steuerverfolgung.
Geste. Klingbeil und Hubig haben den Aktionsplan als SPD-Initiative öffentlich profiliert. Die Fraktion sprach von „mehr Konsequenz im Kampf gegen Steuerbetrug."
Umsetzungs-Spur. 110 von 120 anwesenden SPD-Abgeordneten stimmten am 8. Oktober 2026 gegen den Grünen-Antrag 21/226 – mit der Begründung, die eigenen Maßnahmen des Aktionsplans seien ausreichend. Wer die strafbefreiende Selbstanzeige abschafft und gleichzeitig einen Oppositionsantrag zur Cum-Ex-Verfolgung ablehnt, setzt auf den eigenen Plan: Ob er reicht, entscheidet die Gesetzgebung ab August 2026.
AfD: Eigener Gesetzentwurf, schmalere Stoßrichtung
Programm. Die AfD-Fraktion hat im Juli 2026 den Gesetzentwurf 21/7257 eingebracht: Er zielt auf eine Ergänzung im Strafgesetzbuch, die ersparte Steueraufwendungen als geldwäschetauglichen Vorteil erfasst – eine Gesetzeslücke, die Steuerstraftäter nach Auffassung der Fraktion bisher privilegiert.
Geste. Die AfD thematisiert Steuerbetrug und Schutzgeld punktuell in parlamentarischen Statements; eine systematische Gesamtpositionierung zur Steuerstrafverfolgung ist aus den Drucksachen nicht ablesbar.
Umsetzungs-Spur. Der Gesetzentwurf 21/7257 ist eingebracht; ein Abstimmungsergebnis liegt aus dem Material nicht vor. Zu den übrigen Elementen des Aktionsplans – Registrierkassenpflicht, Selbstanzeige, Behördenstruktur – hat die AfD keine eigenständigen Drucksachen vorgelegt.
Grüne: Spezialbehörde gefordert, im Plenum gescheitert
Programm. Die Grünen haben in der 21. Wahlperiode mehrere Initiativen eingebracht: Antrag 21/226 (erstmals beraten 22. Mai 2025) zur Bekämpfung organisierter Steuerhinterziehung einschließlich Cum-Ex, Cum-Cum und Umsatzsteuerkarussellen; Gesetzentwurf 21/8109 zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung, darunter Anhebung von Mindeststrafen und Einführung eines nationalen elektronischen Umsatzsteuermeldesystems.
Geste. In Debatten und öffentlichen Äußerungen pochen die Grünen auf eine spezialisierte Ermittlungseinheit auf Bundesebene für große und internationale Fälle sowie auf bessere Koordination mit europäischen Behörden.
Umsetzungs-Spur. Am 8. Oktober 2026 lehnte der Bundestag den Antrag der Grünen mit 445 Nein-Stimmen zu 132 Ja-Stimmen ab – die Mehrheit der Koalitionsfraktionen votierte gegen ihn. Antrag und Gesetzentwurf stehen damit gegen den Koalitionsplan: Die Forderung nach einer eigenständigen Bundesermittlungseinheit ging weiter als das im Aktionsplan vorgesehene koordinierende Zentrum beim Zoll.
Die Linke: Weitreichende Forderungen, keine Mehrheit
Programm. Die Linke hat den Antrag 21/8391 „Zollreform erweitern – Organisierte Steuerkriminalität wirksam verfolgen" eingebracht. Sie fordert die Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige bei bewusster Steuerhinterziehung – eine Forderung, die der Aktionsplan der Bundesregierung nun aufnimmt. Zudem verlangt die Fraktion eine spezialisierte Bundesbehörde für große und internationale Fälle sowie die Einziehung und gesellschaftliche Rückgabe eingezogenen Vermögens.
Geste. Die Linke kritisiert, Steuerbetrug in Nadelstreifen agiere professionell, international und bisher weitgehend straflos. Eine Pressemitteilung der Fraktion zum Aktionsplan lautet: „Schöne Ankündigungen reichen nicht aus."
Umsetzungs-Spur. Antrag 21/8391 wurde an Ausschüsse überwiesen; ein Abstimmungsergebnis im Plenum liegt aus dem Material nicht vor. Die Forderung nach Abschaffung der Selbstanzeige findet sich nun im Koalitionsplan – als Regierungsinitiative, nicht als Erfolg des Linken-Antrags.
Was verbindet, was trennt
Alle fünf Fraktionen behaupten, Steuerbetrug entschlossen bekämpfen zu wollen. Darin enden die Gemeinsamkeiten weitgehend. Der Streit verläuft entlang zweier Linien: Zuständigkeit und Schärfe.
Bei der Zuständigkeit: CDU/CSU und SPD setzen auf ein koordinierendes Zentrum beim Zoll; Grüne und Linke fordern eine eigenständige Bundesbehörde mit eigenen Ermittlungsbefugnissen. Die AfD hat dazu keine Drucksache vorgelegt.
Bei der Schärfe: Die Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige – bisher Forderung der Linken – ist jetzt Regierungsplan. Den weitergehenden Forderungen nach einer Bundes-Sondereinheit für Cum-Ex verweigerte die Koalition am 8. Oktober 2026 die Mehrheit. Welche Einzelmaßnahmen des Aktionsplans innerhalb der Koalition tatsächlich mehrheitsfähig sind, entscheidet die Gesetzgebungsphase ab August 2026.
