Die Neuregelung verändert das Kassenwesen in Deutschland grundlegend: Sie nimmt dem Kleinhandel Papier-Bürokratie ab und schließt gleichzeitig eine Lücke, durch die dem Fiskus jährlich Milliarden entgehen.

Was die offene Ladenkasse ist – und warum sie ein Problem bleibt

Eine offene Ladenkasse ist keine Maschine, sondern ein Verfahren: Einnahmen und Ausgaben werden ausschließlich manuell in einem Kassenbuch festgehalten, ohne elektronisches System. Sie ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt, solange alle Aufzeichnungspflichten eingehalten werden. Das Bundesfinanzministerium beschreibt das Problem direkt: „Gerade in bargeldintensiven Branchen besteht durch den Einsatz von offenen Ladenkassen die vereinfachte und schwerer aufzuklärende sowie nachzuweisende Möglichkeit, dass Umsätze nicht in voller Höhe erklärt werden."

Wer Umsätze im Kassenbuch schlicht nicht einträgt, hinterlässt kaum digitale Spuren. Prüfer müssen auf Plausibilitätsrechnungen zurückgreifen – Wareneinsatz, Öffnungszeiten, Branchenvergleiche. Der Nachweis ist aufwendig und gelingt nicht immer.

Wie groß der Schaden durch Kassenmanipulation allein ist, lässt sich amtlich nicht beziffern. Die BMF-Statistik weist Steuerstraftaten insgesamt aus, nicht einzelne Methoden. Fest steht: Der Gesamtschaden durch Steuerhinterziehung in Deutschland wird von Fachleuten auf 100 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt, wobei die Spannweite der Schätzungen zwischen 50 und 200 Milliarden Euro liegt – Christoph Trautvetter vom Netzwerk Steuergerechtigkeit spricht von „informiert raten", weil Steuerhinterziehung im Verborgenen stattfindet und das Steuergeheimnis die Nutzung vieler Daten erschwert. Eine amtlich gemessene Steuerlücke, wie Großbritannien, Australien oder Schweden sie führen, erhebt Deutschland nicht.

Was Lars Klingbeil ändern will – und was Gesetzentwurf und Kabinettsbeschluss enthalten

Das Finanzministerium verfolgt seit Frühjahr 2026 eine Doppelstrategie: weniger Papier für Kleinkäufe, mehr Kontrollpflichten für umsatzstarke Betriebe.

Die Bagatellgrenze. „Die papierhafte Belegausgabepflicht wird zeitlich gestuft abgeschafft", heißt es in einem Gesetzentwurf des Finanzministeriums. Zunächst entfällt sie für Käufe bis zu 30 Euro. „Mit dieser Bagatellgrenze kann eine große Anzahl von Belegen im Einzelhandel und beim Straßenverkauf eingespart werden", so das Ministerium. Längerfristig soll der Papierbon vollständig durch digitale Belege ersetzt werden – per E-Mail oder QR-Code. Die Abschaffung des Papierbons war in den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD vereinbart worden.

Die Registrierkassenpflicht. Das Bundeskabinett hat am 23. September 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, der ab 1. Januar 2028 eine allgemeine Pflicht zur elektronischen Registrierkasse für Betriebe mit einem Gesamtumsatz über 100.000 Euro einführt. Wer diesen Schwellenwert überschreitet, darf keine offene Ladenkasse mehr führen. Ausgenommen bleiben Betriebe, deren Barumsätze unter 12.000 Euro im Kalenderjahr liegen. Der Gesetzentwurf muss noch Bundestag und Bundesrat passieren.

Die technische Sicherheitseinrichtung. Die TSE ist kein neues Instrument: Seit dem 1. Januar 2020 müssen elektronische Kassensysteme über eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte TSE verfügen, die Transaktionen mit einer digitalen Signatur schützt und auf einem Speichermedium archiviert. Seit dem 1. Januar 2025 besteht zudem eine Meldepflicht für Kassensysteme über das ELSTER-Portal. Der Regierungsentwurf sieht vor, den Einsatz von Manipulationssoftware für elektronische Kassen künftig als Steuerstraftat mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe zu ahnden.

Was der Handel kritisiert

Der Handelsverband Deutschland (HDE) bezeichnet die geplante digitale Belegpflicht als „Wortbruch der Politik": Wer statt eines Papier-Bons einen digitalen Beleg bereitstellen müsse, sei letztlich weiterhin zur Belegausgabe verpflichtet – eine echte Entlastung sei das nicht. Der Verband fordert die vollständige Abschaffung der Bonpflicht und kritisiert die pauschale Umsatzgrenze für die Registrierkassenpflicht; stattdessen solle der Bargeldanteil des Betriebs als Maßstab dienen. Auch die Umstellungskosten auf neue Kassensysteme beschäftigen die Branche.

Die Bonpflicht selbst war von Anfang an umstritten. Der früheste Ursprung liegt bei einem Gesetzentwurf aus dem Jahr 2016 unter dem damaligen Finanzminister Wolfgang Schäuble; sie trat nach einem langen Übergangszeitraum im Januar 2020 in Kraft. Einzelhändler, Umweltverbände und Verbraucher beklagten unnötige Papiermassen – ein Kassenbon für einen Kaugummi ist das geläufigste Bild.

Die Bundesregierung hält dagegen, dass digitale Systeme mit TSE die Nachvollziehbarkeit von Umsätzen strukturell verbessern und die Manipulationsanfälligkeit senken – und dass die bisherige offene Ladenkasse genau dort eine Schwachstelle lässt, wo Bargeld intensiv fließt.

Was die Statistik über Steuerstraftaten zeigt

Die Steuerfahndung erledigte im Jahr 2024 bundesweit 34.247 Fälle, nach 34.600 Fällen im Jahr 2023. Die dabei erzielten Mehrsteuern lagen 2024 bei 2,6 Milliarden Euro. Strafgerichte sprachen 2024 Freiheitsstrafen von insgesamt 1.345 Jahren aus.

Diese Zahlen stammen aus der jährlichen BMF-Statistik und erfassen Steuerstraftaten insgesamt – Kassenmanipulation ist darin nicht als eigene Kategorie ausgewiesen. Wie viele der rund 50.000 im Jahr 2024 bearbeiteten Strafverfahren auf manipulierte Kassensysteme oder offene Ladenkassen zurückgehen, lässt sich den amtlichen Veröffentlichungen nicht entnehmen.

Die Finanzverwaltung kann Betriebe bereits heute per Kassennachschau kontrollieren: eine unangekündigte Prüfung, ob das eingesetzte System den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die neue Registrierkassenpflicht ab 2028 soll diesen Kontrollweg für umsatzstarke Betriebe zur Regel machen – und die Zahl der Betriebe, die überhaupt noch prüfungsresistente manuelle Systeme nutzen dürfen, erheblich verringern.

Der Gesetzentwurf liegt jetzt im parlamentarischen Verfahren. Ob Bundestag und Bundesrat die Schwellenwerte und Ausnahmen so beschließen, wie das Kabinett sie vorgelegt hat, entscheidet sich in den kommenden Monaten. Erkennbar wird der Erfolg der Neuregelung erst mittelfristig: wenn die BMF-Statistik zeigt, ob die Mehrsteuern der Steuerfahndung in den bargeldintensiven Branchen steigen.