Im Oktober 2015 setzten an einzelnen Tagen 10.000 Menschen von der türkischen Küste auf die griechischen Inseln über. Vier Jahre nach dem Deal zählte die EU-Kommission im Schnitt 105 am Tag (Stand März 2020). Dazwischen liegt die Erklärung EU–Türkei vom 18. März 2016: ein Text mit neun Punkten, den die Staats- und Regierungschefs der EU in Brüssel mit dem damaligen türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoğlu vereinbarten. Es ist eine politische Erklärung, kein völkerrechtlicher Vertrag.

Den Plan zur Rücknahme legte Davutoğlu am 7. März 2016 beim Gipfel in Brüssel vor; die Bundeskanzlerin sagte am Tag danach, er komme eindeutig von der Türkei. Am 16. März warb sie im Bundestag dafür und nannte den türkischen Wunsch nach mehr Geld „völlig nachvollziehbar".

Was im Deal stand – und was davon eingelöst ist

Die Erklärung tauschte Rücknahme gegen Gegenleistungen. Die Türkei sollte ab dem 20. März 2016 alle neu auf den griechischen Inseln ankommenden irregulären Migranten zurücknehmen. Für jeden zurückgebrachten Syrer wollte die EU einen anderen Syrer legal aus der Türkei aufnehmen: eins zu eins. Dafür versprach die EU vier Dinge: die drei Milliarden Euro der schon beschlossenen Flüchtlingsfazilität schneller auszuzahlen und bis Ende 2018 weitere drei Milliarden bereitzustellen; die Visumpflicht für türkische Bürger bis Ende Juni 2016 aufzuheben, sofern Ankara den Fahrplan erfüllt; die Zollunion zu modernisieren; die Beitrittsverhandlungen mit dem Kapitel 33 wiederzubeleben.

Zehn Jahre später sieht die Bilanz so aus:

  • Umsiedlung: Von April 2016 bis Dezember 2025 wurden 44.046 Syrer aus der Türkei in EU-Staaten umgesiedelt. Deutschland hatte bis März 2021 mehr als 10.000 aufgenommen. Seit dem Sturz der Assad-Regierung im Dezember 2024 haben die EU-Staaten die Umsiedlung ausgesetzt.
  • Rücknahme: Von den Inseln in die Türkei zurückgebracht wurden bis heute 2.253 Menschen. Im März 2020 setzte Ankara die Rücknahmen mit Verweis auf die Pandemie aus. Der Beschluss gilt bis heute, trotz wiederholter Aufforderungen aus Brüssel und Athen.
  • Visafreiheit: Sie kam nicht. Sechs Bedingungen sind laut dem Türkei-Bericht der Kommission vom 4. November 2025 weiter offen, darunter das Anti-Terror-Gesetz und der Datenschutz. Im Juli 2025 beschloss die Kommission stattdessen erleichterte Regeln für Schengen-Visa.
  • Zollunion: Die Kommission empfahl im Dezember 2016 Verhandlungen über die Modernisierung. Der Verhandlungsrahmen ist bis heute ein Entwurf.
  • Beitritt: Die Verhandlungen stehen seit 2018 still. 16 Kapitel sind eröffnet, eines ist vorläufig geschlossen.

Wohin die sechs Milliarden Euro geflossen sind

Die Fazilität ist ein Koordinierungsmechanismus der EU-Kommission. Sie bündelt Geld aus dem EU-Haushalt und Beiträge der Mitgliedstaaten und vergibt es projektweise. Es ist kein Konto, von dem Ankara abheben kann.

Die Rechnung hat drei Stufen: zugesagt, vertraglich gebunden, ausgezahlt. Zugesagt waren sechs Milliarden Euro in zwei Tranchen, 2016/17 und 2018/19. Die erste Tranche bestand aus einer Milliarde EU-Haushalt und zwei Milliarden der Mitgliedstaaten, die zweite aus zwei Milliarden EU-Haushalt und einer Milliarde der Staaten. Deutschlands Anteil an der ersten Tranche: 427,5 Millionen Euro. Zum 31. Dezember 2020 war die gesamte Summe vertraglich gebunden. Ausgezahlt waren Ende 2025 knapp 5,9 Milliarden Euro; elf Projekte laufen noch, fünf davon bis Ende 2026, der Rest bis 2029.

Etwa vier von zehn Euro waren humanitäre Hilfe (2,4 Milliarden), sechs von zehn Entwicklungshilfe (3,5 Milliarden). Das größte Einzelprogramm war eine Bankkarte, auf die mehr als 1,6 Millionen Flüchtlinge monatlich Geld für Miete und Essen geladen bekamen. Rechnet man die Fazilität und die Anschlussmittel zusammen, gingen 2,51 Milliarden Euro in die Bildung, darunter 214 neue Schulen. 1,24 Milliarden gingen in die Gesundheit, mit 182 Gesundheitszentren für Migranten. 509 Millionen flossen in Wasser-, Abwasser- und Müllanlagen der Städte, 1,19 Milliarden in die Grenz- und Migrationsverwaltung.

Empfänger waren UN-Organisationen, internationale Hilfswerke, die Weltbank, die französische Entwicklungsagentur, deutsche Durchführer wie KfW und GIZ – und türkische Ministerien. Nach Auskunft der Bundesregierung vom Oktober 2019 gingen in der ersten Phase rund 660 Millionen Euro als Direktzahlungen an die türkischen Familien- und Gesundheitsministerien. In der zweiten Phase flossen 955 Millionen Euro in Projekte, bei denen türkische Ministerien selbst durchführten. Bezahlt wurde nach Projektfortschritt und gegen Kostenabrechnung. Eine Überweisung in den türkischen Haushalt war das nicht; eine Zahlung an türkische Behörden schon.

Was es gebracht hat – und was die Prüfer nicht messen konnten

Der Europäische Rechnungshof hat die Fazilität zweimal geprüft. 2018 fand er: Das Geld war schnell da, die Koordination weniger. Bei der Hälfte der geprüften Projekte waren die erwarteten Wirkungen noch nicht erreicht, neun von zehn mussten verlängert werden. Die türkischen Behörden verweigerten den Zugang zu den Daten der Bargeld-Empfänger. 2024 fand er: Die Projekte trafen den Bedarf, und die Kommission hatte alle Empfehlungen von 2018 umgesetzt. Sie prüfte aber die Kosten nicht systematisch, maß die Wirkung kaum und sicherte die Weiterführung nur bei Bauten. Ob die Gesundheitszentren ohne EU-Geld weiterarbeiten, war offen. Wie sich das Schulgeld auf den Schulerfolg syrischer Kinder auswirkte, konnte der Hof nicht sagen, weil das türkische Bildungsministerium die Daten nicht lieferte.

Die Zahlen, die es gibt: Im Schuljahr 2024/25 waren 938.610 Flüchtlingskinder in der Türkei eingeschult. Zwischen 225.000 und 310.000 gingen nach den Angaben in den Kommissionsberichten nicht zur Schule. Über die östliche Mittelmeerroute kamen 2015 rund 885.000 Menschen irregulär in die EU; 2024 waren es 65.574 aus der Türkei (die beiden Zählungen sind nicht identisch abgegrenzt). In der Ägäis starben in den 20 Monaten vor der Erklärung 1.175 Menschen, in den vier Jahren danach bis März 2020 439. Die Kommission schreibt den Rückgang der Erklärung zu; ihre Berichte zählen Ankünfte, nicht Ursachen.

Zur Rechnung gehört auch die türkische Seite. Präsident Recep Tayyip Erdoğan sagte im Dezember 2019 in Genf, die Türkei habe bisher mehr als 40 Milliarden Dollar „investiert"; wofür genau, sagte er nicht. Die Zahl der Syrer in der Türkei lag Ende 2023 bei über 3,2 Millionen.

Wo es im Oktober 2026 steht

Die Zahl der Syrer unter vorübergehendem Schutz fiel von 2.888.876 im Januar 2025 auf 2.339.543 im Januar 2026. Das sind Angaben der türkischen Regierung, die die Kommission in ihrem Jahresbericht vom 16. Juli 2026 übernimmt. Vorübergehender Schutz ist ein Status eigener Art: Die Türkei wendet die Genfer Flüchtlingskonvention mit Vorbehalt an, die meisten Schutzsuchenden bekommen keinen vollen Flüchtlingsstatus. Nach Angaben der türkischen Behörden sind seit dem 8. Dezember 2024 mehr als 600.000 Syrer heimgekehrt. Das UNHCR, das Rückkehrer an den Grenzübergängen befragt, zählte bis Ende Januar 2026 453.000 aus der Türkei und schätzte bis zum 28. Mai 2026 649.335 – von 1,67 Millionen aus allen Nachbarländern.

Das EU-Geld fließt weiter, mit neuem Zweck. Nach der Fazilität folgten 535 Millionen Euro (2020), drei Milliarden (2021 bis 2023), eine Milliarde (2024) und 1,5 Milliarden für 2025 bis 2027. Mit 345 Millionen aus der Zeit vor 2016 sind es 12,4 Milliarden Euro seit 2011, davon nach Kommissionsangaben rund 9,1 Milliarden ausgezahlt. Im Paket 2025 bis 2027 stehen 839 Millionen für Grundbedarf, Gesundheit und Bildung, 161 Millionen für die Grenze und 150 Millionen für freiwillige Rückkehr nach Syrien. Ein UNHCR-Projekt über 95 Millionen Euro zahlt seit August 2025 Rückkehrern die Fahrt, bis Dezember 2025 an 16.752 Menschen. Die Bargeldhilfe schrumpft mit: von 1,4 Millionen Fällen im Januar 2025 auf 972.000 im Dezember.

Woran sich in den nächsten Monaten zeigt, wie es weitergeht: Die Kommission muss 2026 die letzten 195 Millionen Euro aus dem Haushalt 2027 zuweisen. Ende 2026 laufen fünf der elf Fazilitätsprojekte aus. Im Herbst folgt der nächste Türkei-Bericht der Kommission (2025: 4. November); dort steht, ob Ankara die Rücknahmen von den Inseln wieder aufnimmt und ob die EU-Staaten die Umsiedlung fortsetzen. Die eine Zahl, die der Deal 2016 zum Prinzip erhob – eins zu eins –, steht heute bei 44.046 zu 2.253.