Der Bundestag hat das deutsche Gesetz am 16. Oktober 2026 beschlossen; der Bundesrat muss noch zustimmen.

Staatlich gefördertes Startkapital für Kinder ist kein deutsches Sonderprodukt. Kapitalgedeckt heißt: Die Leistung im Alter stammt aus angespartem Vermögen, nicht aus laufenden Beiträgen der Erwerbstätigen. Die wichtigste Gemeinsamkeit der genannten Modelle ist das Prinzip, dass der Staat Geld in ein Depot für Kinder legt. Der größte Unterschied, den das deutsche Gesetz selbst macht, liegt darin, wer die Anlage bestimmt: die Eltern mit einem eigenen Vertrag oder der Bund. Dafür müssen vier Fragen beantwortet werden. Der Bundestag hat sie am 16. Oktober 2026 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beantwortet. Grüne und Linke stimmten dagegen, die AfD enthielt sich.

Wer zahlt, und wie viel

Der Staat überweist zehn Euro im Monat je Kind, vom vollendeten sechsten Lebensjahr bis zur Volljährigkeit. Voraussetzung sind ein erster Wohnsitz in Deutschland und eine Steuer-Identifikationsnummer. Über zwölf Jahre summiert sich das auf 1.440 Euro. Den Anfang macht der Geburtsjahrgang 2020: Für diese Kinder greift die Zahlung rückwirkend zum 1. Januar 2026. Ab 2027 rückt jedes Jahr der Jahrgang der dann Sechsjährigen nach. Ältere Minderjährige können ein Depot eröffnen, erhalten aber keine staatliche Förderung.

Hinzu kommt, was andere einzahlen. Eltern, Großeltern und andere Förderer dürfen bis zu 6.840 Euro im Jahr beisteuern, also 570 Euro im Monat. Die Staatsleistung ist damit der Grundstock des Depots, nicht das ganze Depot. Wie groß der Rest wird, entscheidet die Familie.

Wer verwaltet, prüft und legt an

Das Gesetz kennt zwei Wege. Wählen Eltern einen zertifizierten Standardvertrag bei einem privaten Anbieter, überweist der Staat die zehn Euro direkt auf das Depot des Kindes. Schließen Eltern keinen Vertrag ab, sammelt der Bund das Geld in einem Sondervermögen, das die Deutsche Bundesbank verwaltet. Dieses Sondervermögen „Frühstartrente“ soll zum 1. Januar 2028 errichtet werden. Der Finanzausschuss hat die Anlage festgelegt: Die Mittel dürfen nur breit gestreut in globale Aktien oder Aktienfonds fließen. Eine bestimmte Rendite ist nicht garantiert. Verluste gleicht der Bund nicht aus.

Die Auffanglösung hatte das Kabinett bereits im Dezember 2025 als Eckpunkte beschlossen. Danach sollen nicht abgerufene Mittel jahrgangsweise angelegt und später nachträglich in individuelle Verträge übertragen werden. Das Sondervermögen ist also als Zwischenstation angelegt, nicht als Endzustand des Geldes.

Die Anspruchsprüfung läuft digital. Die Verwaltung gleicht die Steuer-Identifikationsnummer mit dem Bundeszentralamt für Steuern ab. Für die Verträge gilt eine Kostenobergrenze von einem Prozent. Abschluss- und Vertriebskosten dürfen für den staatlich geförderten Teil des Depots bis zum Beginn der Auszahlungsphase nicht anfallen. Der Finanzausschuss hat dieses Verbot ausgeweitet.

Zuständig ist das Bundesfinanzministerium, das Lars Klingbeil (SPD) als Stellvertreter des Bundeskanzlers und Bundesminister der Finanzen führt. Laut Ministerium erfolgt die Förderung vierteljährlich und rückwirkend direkt auf den Vertrag.

Wann das Geld herauskommt

Das angesparte Kapital soll grundsätzlich erst nach Vollendung des 65. Lebensjahres ausgezahlt werden. Für den Jahrgang 2020 heißt das: frühestens im Jahr 2085. Bis dahin sind die Erträge in der Ansparphase steuerfrei. Guthaben aus dem Sondervermögen lassen sich laut Gesetzentwurf bis spätestens zum 25. Lebensjahr in einen eigenen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen.

Die Zahlen liegen weit auseinander. Der Staat zahlt in zwölf Jahren 1.440 Euro ein. Das Finanzministerium rechnet auf Grundlage zurückliegender Renditen vor, dass bis zum Rentenbeginn etwa 53.000 Euro zusammenkommen können. Der Unterschied von gut 48.000 Euro entsteht nicht durch Staatsgeld, sondern durch Erträge, deren Höhe niemand garantiert. Der Mechanismus heißt Zinseszins: Erträge werden mitverzinst, sodass die späten Jahre den größten Teil des Wachstums tragen. Wer früh einzahlt, gewinnt deshalb mehr Zeit als Geld.

Welche Staaten zum Vergleich gehören

Nach Medienberichten zählen Frankreich, Großbritannien, Israel, Kanada, Singapur, Südkorea und die USA zu den Staaten mit staatlich geförderten Kinderdepots. Die Liste nennt Staaten, nicht Regeln. Die Einzelheiten dieser Systeme gehören in einen eigenen Vergleich. Hier dient die Liste als Rahmen, und der Maßstab bleibt das deutsche Gesetz.

Was sich daraus lernen lässt

Drei Stellschrauben entscheiden, wie ein solches Depot wirkt.

Die erste ist das Risiko. Im Sondervermögen trägt das Guthaben die Kursschwankungen, nicht der Bund. Auf die Frage, wer den Verlust trägt, gibt das Gesetz eine klare Antwort: das Guthaben selbst, zunächst das Sondervermögen, später der Vertrag, in den es übertragen wird.

Die zweite ist der Kostenhebel. Die Obergrenze von einem Prozent und das Kostenverbot begrenzen, was zwischen Einzahlung und Auszahlung abfließt. Welche Rendite der Markt liefert, bestimmt das Gesetz nicht.

Die dritte ist der Standardfall. Wer aktiv wird, bestimmt den Anbieter. Wer es unterlässt, überlässt die Anlage dem Bund. Die Auffanglösung macht den Staat so zum Standardanleger.

Die Bundesregierung begründet die Auffanglösung damit, dass alle anspruchsberechtigten Kinder profitieren sollen, auch ohne Vertrag. Das ist das stärkste Argument für das Sondervermögen: Die Förderung hängt dann nicht an der Unterschrift der Eltern. Die Gegenposition setzt an einer anderen Stelle an. Die Staatsförderung ist für alle Kinder gleich, die Aufstockung durch Eltern nicht. Nach Medienberichten befürchten die Grünen deshalb mehr soziale Ungleichheit. Die Linke lehnt die Frühstartrente ab, weil sie aus ihrer Sicht keinen Beitrag zur Chancengleichheit leistet und Familien nicht an den Kapitalmarkt drängen dürfe. CDU/CSU und SPD sehen darin den Einstieg in die kapitalgedeckte Altersvorsorge für Kinder. Der Streit betrifft also weniger die zehn Euro als die Frage, wer zusätzlich einzahlen kann.

Als Nächstes steht der Bundesrat an. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die Kosten sind für 2027 mit 198 Millionen Euro angegeben und sollen bis 2030 auf 411 Millionen Euro steigen. Ob die Ausgaben diese Marke treffen, zeigen die Haushalte der kommenden Jahre. Ob die 50.000 Euro am Ende halten, entscheiden die Kapitalmärkte. Nachrechnen lässt sich das erst 2085.