Ekrem İmamoğlu hat die Wahl zum Oberbürgermeister von Istanbul dreimal gewonnen. Im März 2019 annullierte die Wahlbehörde YSK seinen ersten, knappen Sieg; bei der Wiederholung am 23. Juni 2019 erhielt der Kandidat der CHP 4.742.082 Stimmen, 54,22 Prozent, gegen 45,00 Prozent für Binali Yıldırım von der AKP. Am 31. März 2024 wurde er mit 51,2 Prozent wiedergewählt, Murat Kurum (AKP) kam auf 39,6 Prozent. Am 23. März 2025 kürte ihn die CHP in einer Vorwahl zum Präsidentschaftskandidaten für 2028; nach Angaben der Partei, die die Parlamentarische Versammlung des Europarats übernimmt, beteiligten sich mehr als 15 Millionen Menschen. An diesem Tag saß er bereits in Haft. Das Rathaus führt seither der CHP-Stadtrat Nuri Aslan, den der Stadtrat am 26. März 2025 zum amtierenden Oberbürgermeister wählte.
Die Chronik seit dem 18. März 2025
Einen Tag vor der Festnahme erklärte die Universität Istanbul am 18. März 2025 İmamoğlus Diplom für nichtig, zusammen mit 27 weiteren; als Grund nannte sie einen „offenen Fehler" beim Hochschulwechsel von einer nordzyprischen Universität im Jahr 1990. Ein Hochschulabschluss ist nach der türkischen Verfassung Voraussetzung für eine Präsidentschaftskandidatur. İmamoğlus Anwalt hielt den Universitätsvorstand für unzuständig. Das 5. Verwaltungsgericht Istanbul wies die Klage am 23. Januar 2026 einstimmig ab, das Regionalverwaltungsgericht bestätigte das im Mai 2026; offen bleibt der Weg zum Staatsrat. Daneben läuft ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung (Anklage vom 4. Juli 2025, Strafforderung zweieinhalb bis acht Jahre neun Monate); das Gericht vertagte am 6. Juli 2026 auf den 25. Dezember 2026, weil es die Rechtskraft der Verwaltungsentscheidung abwartet.
Am 19. März 2025 ließ die Staatsanwaltschaft Istanbul İmamoğlu und rund hundert weitere Personen festnehmen, in zwei Ermittlungen: Korruption und Unterstützung der PKK. Am 23. März ordnete das 10. Friedensstrafgericht Istanbul Untersuchungshaft im Korruptionsverfahren an; im PKK-Verfahren lehnte es Haft ab. Am selben Tag enthob ihn das Innenministerium „als vorläufige Maßnahme" des Amtes, gestützt auf Artikel 127 der Verfassung und Artikel 47 des Gemeindegesetzes. Das Gouverneursamt Istanbul hatte ab dem 19. März für vier Tage alle Versammlungen verboten und verlängerte das Verbot bis zum 26. März. Innenminister Ali Yerlikaya nannte am 27. März 1.879 Festnahmen bei den Protesten, 260 davon in Haft, dazu 150 verletzte Polizisten. Fast zwei Tage lang waren nach Feststellung der Parlamentarischen Versammlung des Europarats soziale Netzwerke und Messenger in Istanbul gedrosselt.
Die Anklage im Hauptverfahren legte die Staatsanwaltschaft am 11. November 2025 vor: 402 Beschuldigte, davon 105 in Haft, 143 Vorgänge, rund 3.900 Seiten. Für İmamoğlu fordert sie 828 bis 2.352 Jahre Haft – das Vielfache einer Lebenszeit – wegen Gründung und Leitung einer kriminellen Vereinigung, Bestechung, Erpressung im Amt, Betrug, Ausschreibungsmanipulation, Geldwäsche und unrechtmäßiger Erlangung persönlicher Daten; den Schaden beziffert die Anklage auf 160 Milliarden Lira und 24 Millionen Dollar. Zugleich zeigte die Staatsanwaltschaft den Fall der Generalstaatsanwaltschaft am Kassationshof an, die über ein Verbotsverfahren gegen die CHP befinden kann. Die 40. Große Strafkammer Istanbul nahm die Anklage am 25. November 2025 an. Dazwischen, am 27. Oktober 2025, kam ein zweiter Haftbefehl wegen „politischer Spionage"; angeklagt sind seit dem 4. Februar 2026 neben İmamoğlu sein Wahlkampfmanager Necati Özkan, der Journalist Merdan Yanardağ und der Unternehmer Hüseyin Gün, Strafforderung je 15 bis 20 Jahre.
Der Hauptprozess begann am 9. März 2026 im Gefängniskomplex Silivri. Am 30. Juni 2026 löste der Richterrat HSK die 40. Kammer auf; das Verfahren läuft seither unter der Nummer der 33. Großen Strafkammer, mit denselben Richtern. Die erste Sitzungsperiode endete am 8. Juli 2026, ohne dass İmamoğlu sich verteidigt hatte: Der Vorsitzende verwies ihn des Saals, das Protokoll vermerkte „Schweigerecht", seine Anwälte widersprachen. Am 21. Mai 2026 hatte das Berufungsgericht Ankara den CHP-Parteitag von 2023 für nichtig erklärt, Parteichef Özgür Özel vorläufig abgesetzt und Kemal Kılıçdaroğlu wieder eingesetzt; der Kassationshof prüft das Rechtsmittel seit Juli 2026, Özel führt inzwischen eine neue Partei. Seit dem 17. August 2026 läuft die zweite Sitzungsperiode des Hauptprozesses; eine Nachtragsanklage vom September 2026 gegen 29 Personen hob die Zahl der Angeklagten auf 436 und der Vorgänge auf 155. Am 11. September 2026 verhängte ein Strafgericht in Istanbul zwei Jahre und einen Monat Haft wegen Beleidigung eines früheren AKP-Bezirksbürgermeisters, nach zwei Freisprüchen in derselben Sache; Berufung ist eingelegt. Am 29. September 2026 hielt die 25. Große Strafkammer die Haft im Spionageverfahren aufrecht und vertagte auf den 23. Dezember 2026.
Festgestellt, bestritten, offen
Festgestellt sind Verfahrensschritte, keine Taten. Gerichtlich entschieden ist: die Untersuchungshaft, am 14. Oktober 2026 seit 570 Tagen; die Amtsenthebung; die Aberkennung des Diploms in zwei Instanzen; drei nicht rechtskräftige Freiheitsstrafen wegen Beleidigung – 2 Jahre 7 Monate 15 Tage samt Ämtersperre nach Artikel 53 des Strafgesetzbuchs (Dezember 2022, in der Berufung im September 2025 bestätigt, Kassationshof anhängig), rund 1 Jahr 7 Monate wegen Beleidigung und Bedrohung des damaligen Generalstaatsanwalts Akın Gürlek (Juli 2025), 2 Jahre 1 Monat (September 2026). Gürlek, der die Ermittlungen als Generalstaatsanwalt führte, ist seit dem 11. Februar 2026 Justizminister.
Bestritten ist der Kern. İmamoğlu sagt, er habe keine Straftat begangen, die Akte enthalte keine Beweise, und ernannte Richter könnten nicht über sein Schicksal entscheiden. Die Mitangeklagten im Spionageverfahren bestreiten jeden Kontakt zu einem fremden Dienst.
Offen ist, ob die Vorwürfe vor Gericht Bestand haben: Zeugen hört die Kammer erst in der dritten Sitzungsperiode, ein Urteil hat kein Datum. Offen ist auch Straßburg: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Beschwerde am 13. April 2026 der Regierung zugestellt und fragt, ob die Haft einem anderen Zweck diente als dem Strafverfahren – Artikel 18 der Konvention – und ob sie sein Recht berührt, zur Präsidentenwahl anzutreten. Eine Zustellung ist keine Entscheidung.
Wer das Verfahren politisch nennt – und wer nicht
Die Parlamentarische Versammlung des Europarats befand am 9. April 2025, die Entscheidungen „erscheinen politisch motiviert", und forderte die Freilassung. Der Menschenrechtskommissar des Europarats, Michael O'Flaherty, verlangte am 10. Juli 2026 ein Verfahren nach den Artikeln 3, 5 und 6 der Konvention und eine unabhängige Untersuchung von Misshandlungsvorwürfen. Das Europäische Parlament forderte am 17. Juni 2026 mit 381 zu 107 Stimmen, Sanktionen gegen Justizminister Gürlek zu prüfen. Das Auswärtige Amt nannte die Inhaftierung am 23. März 2025 einen „schweren Rückschlag für die Demokratie in der Türkei": „Politischer Wettbewerb darf nicht mit Gerichten und Gefängnissen geführt werden." Das UN-Menschenrechtsbüro zählte am 25. März 2025 mindestens 92 Festnahmen in einer Woche und mehr als 1.000 bei den Protesten. Human Rights Watch spricht von einer „politisch motivierten Massenanklage", Amnesty International von einer „massiven Eskalation".
Die Regierung in Ankara hält dagegen. Justizminister Yılmaz Tunç erklärte am 23. März 2025, es sei falsch, das Ermittlungsverfahren als „politische Ermittlung" zu bezeichnen; Richter entschieden nach Anklage, Verteidigung und Beweisen. Präsident Recep Tayyip Erdoğan sagte am 26. März 2025, die Belege stammten aus den Reihen der CHP selbst. Das Außenministerium wies die Entschließung des EU-Parlaments am 17. Juni 2026 zurück: Die türkische Justiz sei keiner Einmischung von außen zugänglich. Gürlek nannte Entschließungen des EU-Parlaments „beratende politische Texte".
Wirtschaftlich belegt ist eine Zahl: Die Zentralbank hob den Leitzins am 17. April 2025 von 42,5 auf 46 Prozent an und begründete zusätzliche Schritte mit „den jüngsten Entwicklungen an den Finanzmärkten".
Woran sich die nächsten Wochen entscheiden
Vom 14. bis 17. Oktober 2026 spricht İmamoğlu erstmals im Hauptverfahren; am 17. Oktober prüft die Kammer die Haft der 53 Inhaftierten. Am 23. Dezember folgt der Spionageprozess, am 25. Dezember das Diplom-Strafverfahren. Beim Kassationshof liegen die Ämtersperre von 2022 und die Führung der CHP. Woran sich der Gang des Verfahrens ablesen lässt: an der Haftentscheidung vom 17. Oktober, an einem Termin für die Zeugen der dritten Sitzungsperiode – und daran, ob Ankara die Fragen aus Straßburg beantwortet, bevor das Gericht in Silivri urteilt.
