Am 16. Oktober sagte der stellvertretende Vorsitzende der Jungen Union, Pascal Reddig, in einem Fernsehauftritt, die Rente mit 63 sei „ziemlich teuer“ und komme nur einer „sehr, sehr kleinen und begrenzten Gruppe“ zugute. Den Kurswechsel der SPD, so Reddig sinngemäß, habe die SPD selbst zu klären. Das ist die bequeme Lesart. Die Union zeigt auf die SPD und drückt aufs Tempo. Dabei verdeckt sie das größte Risiko dieser Reform: die Frist, mit der sie kommen soll.
Worum es geht, ist schnell erklärt. Wer 45 Versicherungsjahre hat, kann ohne Abschläge in Rente gehen, auch wenn das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht ist. Die Rentenkommission, der Reddig angehörte, schlägt vor, diese Regel zu streichen und das Rentenalter an die Lebenserwartung zu koppeln. Die Koalition hat im Juli angekündigt, die Vorschläge in einem Gesetzespaket umzusetzen, und wollte es bis Ende 2026 durch den Bundestag bringen. Die SPD will über die Abschaffung nun noch einmal sprechen. Die Kommission hält eine Übergangsfrist aus verfassungsrechtlichen Gründen für nötig. Wie lang sie sein soll, hat sie nicht mitgeteilt.
Fünf oder zehn Jahre: der Streit um die Frist
Reddig hält fünf Jahre für zu lang und will eine möglichst kurze Frist. Das sagte er Ende Juni. Er saß in der Kommission, die die Übergangsfrist für nötig erklärt, aber nicht beziffert hat.
Einige in der SPD halten fünf Jahre für zu kurz. Annika Klose, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, sagte: „Wenn Menschen ihr Leben danach ausgerichtet haben, kann man ihnen nicht kurz vor knapp die Tür vor der Nase zumachen.“ Bernd Rützel, Vorsitzender des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Bundestag, verlangt zehn Jahre. Wer 55 ist, so Rützel, soll sich darauf verlassen können, mit 65 ohne Abschläge in Rente zu gehen, wenn er 45 Versicherungsjahre voll hat. Zwischen fünf und zehn Jahren liegen also keine Nuancen, sondern zwei verschiedene Lebensplanungen.
Das Argument der Gegenseite verdient mehr als einen Halbsatz. Vertrauensschutz ist kein Gefühl: Wer seine Rente nach einer geltenden Regel plant, darf erwarten, nicht über Nacht umgeplant zu werden. Reddigs stärkstes Argument ist die Gerechtigkeit. Die Frühverrentung komme einer kleinen Gruppe zugute und sei teuer für alle, die noch einzahlen. Bundeskanzler Friedrich Merz hat beim Arbeitgebertag denselben Gedanken ausgesprochen: „Das Ende der abschlagsfreien Frühverrentung macht die Rente gerechter.“ Ein Argument ist das, und es wiegt schwer. Es erklärt nur nicht, warum die Frist kurz sein muss.
Gleicher Maßstab für beide Seiten. Jedes Jahr Übergang lässt eine Regel länger laufen, die Reddig selbst „ziemlich teuer“ nennt. Zehn Jahre kosten also mehr als fünf, und die SPD muss sagen, was ihr die Zeit wert ist. Reddig muss ebenso sagen, was ihm die Eile wert ist. Tempo ohne Begründung ist nur Lautstärke. Wer die Frage nur an die SPD richtet, hat sie noch nicht beantwortet.
Was Karlsruhe zur Frist sagt
Hier wird es eng für Reddig. Constanze Janda, die Vorsitzende der Rentenkommission, verweist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2004 zur Anhebung des Frauenrentenalters. Damals sei eine Übergangsfrist von fünf Jahren als Maßstab genannt worden. Ob Karlsruhe eine kürzere Frist zulassen würde, sei schwer zu sagen. Ehrlich ist das. Für jemanden, der aufs Tempo drückt, ist es ziemlich wenig.
Der Einwand liegt auf der Hand: Schwer zu sagen heißt nicht verboten. Stimmt. Die Verfassung verlangt einen Übergang, keine Ewigkeit, und niemand hat nachgewiesen, dass eine kürzere Frist scheitert. Gebilligt hat sie aber auch niemand. Wer eine Reform auf eine Frist baut, die kein Gericht bestätigt hat, wettet darauf, dass Karlsruhe nicht nachrechnet.
Stellen Sie sich einen Versicherten des Jahrgangs 1971 vor, der seine Rente nach einer Regel plant, die das Gericht später für zu kurz befindet. Dann trägt er den Preis einer Wette, die er nie abgeschlossen hat.
Dazu kommt der Zeitplan. Im Juli wollte die Koalition das Paket bis Ende 2026 durch den Bundestag bringen; im Oktober rechnet Bundeskanzler Friedrich Merz einem Medienbericht zufolge nicht mehr damit. Bis Jahresende solle nur noch das Kabinett den Gesetzentwurf beschließen, das Paket solle im Frühjahr stehen. Als einen Grund nennt der Bericht den anhaltenden Streit um die Rente mit 63. Wenige Tage vorher hatte Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche (CDU) die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas (SPD) öffentlich gedrängt, rasch einen Entwurf vorzulegen. Die Union drängt also zuerst die SPD.
Das Datum hat Bundeskanzler Friedrich Merz nach diesem Bericht verschoben. Die Frist hat kein Gericht gebilligt. Gedrängt wird trotzdem. Reddig muss deshalb sagen, welche Frist er für tragfähig hält und warum Karlsruhe sie akzeptieren sollte. Ein Tempo ohne haltbare Frist ist nur eine Forderung.
