Am Samstag in Bonn forderte ein Delegierter Friedrich Merz auf, seinen Rücktritt beim Bundespräsidenten einzureichen. Der Bundeskanzler ging darauf nicht direkt ein. Nach Berichten vom Wochenende sprach er stattdessen davon, dass die Reformen das Land und die CDU aufwühlen, aber nötig seien, und dass er den Erfolg der Koalition nicht über jede politische Leistung stelle. Einig war der Saal vor allem in einem Punkt: der Abgrenzung von der SPD.
Für den Leser zählt eine andere Frage als die nach der Stimmung im Saal: Was ändert sich für ihn, in Euro, in Jahren, ab wann? Die Antwort fällt kürzer aus als der Streit, und sie beginnt bei einem Geburtsjahr.
Was die Rente mit 63 ist und wer sie streichen will
Rente mit 63 heißt umgangssprachlich die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren. Wer sie bezieht, geht ohne Rentenabschlag in den Ruhestand, sobald er die dafür geltende Altersgrenze erreicht. Diese Grenze steigt schrittweise mit dem Geburtsjahr; für den Jahrgang 1962 liegt sie bei 64 Jahren und acht Monaten.
Im Juni legte die Kommission 33 Vorschläge für eine umfassende Rentenreform vor, darunter die Abschaffung genau dieser Regel. Merz hatte damals angekündigt, die Vorschläge vollständig umzusetzen. Dass die Koalition die Streichung vereinbart hat, sagt Pascal Reddig, Vorsitzender der Jungen Gruppe in der Unionsfraktion. Er verlangt, dass die Koalition liefert: „Dass die SPD auf dem Weg ihre Position geändert hat, ist ja nicht unser Problem. Das muss die SPD intern besprechen.“
Wo die SPD bremst
Der Widerstand gilt nicht nur dem Zeitpunkt, sondern der Regel selbst. Die SPD nennt die abschlagsfreie Rente eine Frührente, und das ist ihr stärkstes Argument: Wer 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, soll früher ohne Abschlag gehen dürfen. Die Union hält dagegen, die Regel komme einer kleinen Gruppe zugute. Reddig sagt, die Rente mit 63 sei „ziemlich teuer und kommt dafür nur einer sehr, sehr kleinen und begrenzten Gruppe zugute“. Beide Sätze treffen zu, und sie beantworten einander nicht. Die Frage, ob lange Beitragszeiten einen eigenen Ausgang verdienen, bleibt in Reddigs Argument unbeantwortet.
Alexander Schweitzer (SPD) hat nun einen „guten Kompromiss“ bei der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren angekündigt. Im Juni war noch von allen Vorschlägen die Rede, im Oktober von einem Kompromiss.
Der Streit ist kein Herbstphänomen. Im November 2025 sagte Vizekanzler Lars Klingbeil, es gebe in der Spitze der Koalition keinen Dissens in der Rentenfrage, während die Junge Union Änderungen an dem vom Kabinett beschlossenen Entwurf verlangte. Auch Merz musste den Rentenkompromiss im Vorjahr gegen den Unmut der Parteijugend verteidigen.
Was der Einzelne in Euro und Jahren hat
Die Rente ergibt sich vereinfacht aus den Entgeltpunkten, die ein Versicherter gesammelt hat, multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert. Entgeltpunkte bilden Beitragsjahre und Einkommen ab. Der Rentenwert lag bis Ende Juni 2026 bei 40,79 Euro je Punkt und Monat, seit dem 1. Juli bei 42,52 Euro, brutto. Die Renten stiegen zu diesem Termin um 4,24 Prozent.
Wie viel ein Jahrgang durch das Ende der Regel verliert oder gewinnt, hängt also an zwei Größen: an seiner Punktzahl und an dem Gesetz, das noch nicht beschlossen ist. Ohne beides bleibt die Euro-Rechnung für den Einzelnen offen.
Zwei Zahlen rahmen die Lage. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt 2026 bei 18,6 Prozent des Bruttolohns. Das Rentenniveau vor Steuern soll bis 2031 bei mindestens 48 Prozent bleiben; dafür sorgt der Gesetzentwurf zur Sicherung des Rentenniveaus, den das Kabinett 2025 beschlossen hat.
Was als Nächstes ansteht
Anfang Juli nannte die Koalition als Ziel, das Reformpaket bis Ende 2026 im Bundestag zu verabschieden. Entschieden wird die Frage an einer einzigen Stelle, im Gesetzestext. Streicht er die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren, hat die Union ihren Punkt. Verschiebt er nur die Altersgrenze, hat die SPD ihren. Die Ankündigung steht. Das Gesetz noch nicht.
