Am Morgen des 6. Oktober 2026 begann der neu gewählte Landtag von Sachsen-Anhalt mit seiner konstituierenden Sitzung in Magdeburg. Was folgte, war rechnerisch absehbar: Die AfD, stärkste Fraktion mit 39 Sitzen, hatte das Vorschlagsrecht für den Vorsitz des Präsidiums beansprucht. Das BSW, fünf Sitze, hatte vorab angekündigt, diesen Kandidaten zu wählen. Rausch erhielt 48 Ja-Stimmen, 29 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen.
Was der Präsident eines Landtags darf – und was nicht
Das Amt des Landtagspräsidenten ist nach dem protokollarischen Rang das höchste im Bundesland. Es ist kein Ehrentitel. Wer es innehat, leitet die Plenarsitzungen und entscheidet dabei über Ordnungsrufe, die Reihenfolge der Wortmeldungen und die Handhabung der Tagesordnung. Er vertritt das Parlament nach außen – gegenüber der Landesregierung, gegenüber dem Bund, gegenüber der Öffentlichkeit. Und er prüft, ob vom Landtag verabschiedete Gesetze mit der Landesverfassung vereinbar sind, bevor er sie ausfertigt; hält er ein Gesetz für verfassungswidrig, kann er die Ausfertigung verweigern und den Vorgang dem Verfassungsgericht vorlegen.
Das ist der Rahmen, der mit Rausch nun erstmals von einem AfD-Mitglied ausgefüllt wird – in einem Bundesland, dessen Verfassungsschutzbehörde seine Partei als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung" einstuft.
Rausch selbst kündigte eine überparteiliche Amtsführung an. Das Amt verlangt sie formal: Der Präsident hat die Interessen aller Abgeordneten zu wahren, nicht seiner Fraktion. Wie weit diese Selbstverpflichtung trägt, lässt sich aus einer Antrittsrede nicht ableiten; das zeigt sich in der Praxis der Sitzungsleitung.
Die Gepflogenheit und wann sie gilt
Parlamentarische Gepflogenheit ist eine ungeschriebene Regel: Die stärkste Fraktion besetzt den Präsidentenstuhl. In den Landtagen der Bundesrepublik ist diese Praxis lang etabliert. Sie beruht nicht auf einer Rechtsnorm, sondern auf einer stillschweigenden Übereinkunft, dass das höchste Amt im Parlament der stärksten politischen Kraft zukommt – als Zeichen institutioneller Anerkennung und als praktische Arbeitsgrundlage.
Das BSW hat diese Gepflogenheit zur Begründung seiner Entscheidung gemacht. Fraktionsvorsitzende anderer Parteien haben ihr widersprochen – nicht der Gepflogenheit als Regel, sondern ihrer Anwendung auf die AfD. Der Verfassungsschutz-Status der Partei, so das Argument, schließe sie aus dem Kreis ein, dem parlamentarische Normalität zukomme.
In Thüringen hatten die demokratischen Parteien 2024 genau diesen Schritt vollzogen: Sie änderten kurzfristig die Geschäftsordnung, um das Vorschlagsrecht der stärksten Fraktion für die Präsidentschaft zu beschränken – und wählten einen CDU-Kandidaten. Das Thüringer Verfassungsgericht billigte die Änderung in einem Eilbeschluss. Das war die eine Reaktion auf dieselbe Ausgangslage: Geschäftsordnung ändern, Gepflogenheit außer Kraft setzen, AfD vom Amt fernhalten.
Sachsen-Anhalt ist den anderen Weg gegangen – ohne Regeländerung, mit dem Ergebnis, das die Gepflogenheit produziert hat.
Vier Stimmen mehr, Herkunft unbekannt
Die Arithmetik des 6. Oktober hinterlässt eine ungeklärte Stelle. AfD und BSW kommen zusammen auf 44 Sitze. Rausch erhielt 48 Stimmen. Mindestens vier Stimmen müssen von Abgeordneten anderer Fraktionen stammen – wessen, weiß niemand, weil die Wahl geheim war.
CDU-Fraktionsvorsitzender Sven Schulze hatte seinen Abgeordneten Enthaltung empfohlen. Nicht alle folgten dieser Empfehlung, wie das Ergebnis nahelegt. Die AfD-Bundesvorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla erklärten umgehend, die „Brandmauer in Magdeburg" sei „endgültig gefallen". Die SPD forderte Aufklärung über das Abstimmungsverhalten. Die Frage, wie viele CDU-Abgeordnete statt der Enthaltung mit Ja stimmten, ist bei geheimer Wahl nicht auflösbar.
Für den Vizepräsidentenposten wurde Hans-Thomas Tillschneider (AfD) mit 44 Stimmen gewählt – fünf mehr, als die AfD-Fraktion Mitglieder hat; das BSW hatte dessen Kandidatur nicht unterstützt. Carsten Borchert (CDU) wurde ebenfalls zum Vizepräsidenten gewählt. Der von der SPD vorgeschlagene Armin Willingmann fiel durch.
Was die Reaktionen zeigen – und was nicht
Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) nannte die Wahl öffentlich „keine Normalität" und mahnte, sie dürfe keine für Deutschland werden. Die Grünen und die Linke sprachen von einem „Dammbruch". Die Frage, die alle diese Reaktionen umkreisen, ohne sie zu beantworten: Was tun demokratische Parteien, wenn das nächste Mal dieselbe Ausgangslage entsteht?
Die Thüringer Lösung – Geschäftsordnung ändern, Gepflogenheit aussetzen – hat einen Preis: Sie erschüttert das Prinzip, auf das sich die Kritiker berufen, selbst. Wer die Regel außer Kraft setzt, wenn ihr Ergebnis nicht passt, hat die Regel bereits aufgegeben. Die sachsen-anhaltinische Lösung – Gepflogenheit anwenden, Ergebnis hinnehmen – übergibt das Amt einer Partei, deren Einstufung durch den Verfassungsschutz dem Anspruch auf institutionelle Normalität widerspricht.
Beide Wege stellen parlamentarische Gepflogenheiten in Frage – nur auf unterschiedliche Weise. Woran man in den nächsten Monaten erkennen wird, welcher Weg im Ergebnis mehr trägt: daran, wie Rausch die Sitzungsleitung führt, ob er das Präsidium als neutrales Leitungsgremium des Parlaments behandelt, und ob andere Landtage in vergleichbarer Lage der thüringischen oder der sachsen-anhaltinischen Entscheidung folgen.
