Witten, Ende März 2026, ein Samstagvormittag. Mutter und Kinder sitzen abfahrbereit im Auto. Der Vater geht noch einmal in die Wohnung, um – so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft – Fährtickets für den gemeinsam geplanten Osterurlaub an der Nordsee zu holen. Als er wenig später wieder nach draußen tritt, hat er sich laut Anklage mit Tuch und Kapuze vermummt. In seiner Hand: ein Küchenmesser.
Das, was folgte, trägt die Staatsanwaltschaft Bochum seit Mittwoch vor dem Bochumer Schwurgericht vor. Der Tatvorwurf: Mord und zweifacher Mordversuch. Der Angeklagte ist ein 40-jähriger Deutscher, der nach seiner Festnahme Ende März in Untersuchungshaft sitzt. Zu den Vorwürfen äußert er sich nicht.
Was die Anklage dem Gericht beschreibt
Laut Staatsanwaltschaft stach der Mann nacheinander auf seine 38-jährige Frau und seinen 13-jährigen Sohn ein. Die neunjährige Tochter flüchtete zurück in das Haus; vor der Wohnungstür holte der Angreifer sie nach Darstellung der Ankläger ein und verletzte auch sie mit dem Messer. Der Sohn starb noch am Tatort. Mutter und Tochter wurden schwer verletzt und zunächst intensivmedizinisch behandelt; beide überlebten.
Die Anklage benennt zwei Beweggründe. Einerseits habe der Mann das Gefühl gehabt, von seiner Frau wiederholt schlecht behandelt worden zu sein. Die Tat sollte sie nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft „für vermeintlich schwerwiegende Demütigungen und Kränkungen" bestrafen – durch die Tötung der Kinder sollte dieser Schlag besonders hart treffen. Andererseits habe der Angeklagte seine Familie als „Kostenfaktor und finanzielle Belastung" empfunden und die Tat als Befreiungsschlag begriffen.
Es handelt sich um Tatvorwürfe der Anklagebehörde, die das Gericht zu bewerten hat. Der Angeklagte gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil als unschuldig.
Die Aussage der Mutter am ersten Verhandlungstag
Weil der Angeklagte schweigt, wurde am ersten Verhandlungstag seine inzwischen geschiedene Frau als Zeugin vernommen. Die 39-Jährige beschrieb den Mann als „liebevollen Vater, unfassbar charmant und witzig". Noch im Krankenhaus, schwer verletzt, sei sie überzeugt gewesen, dass nicht ihr Mann, sondern ein Fremder die Attacke verübt habe. „Ich habe gedacht, ich sterbe hier", sagte sie vor Gericht. Und: „Ich habe eine der Ersthelferinnen gefragt, ob wir vielleicht Freunde sein können, damit ich nicht alleine sterben muss."
Anteilnahme und Verfahrensstand
Der Fall löste in Witten und darüber hinaus Betroffenheit aus. Rund 80 Menschen kamen vier Tage nach der Tat in der Johanniskirche zu einer Gedenkveranstaltung zusammen, die Kirchengemeinden gemeinsam mit Polizei und Notfallseelsorgern organisierten. Eine Spendenkampagne für Mutter und Tochter brachte nach Medienberichten in den ersten neun Tagen knapp 200.000 Euro von rund 9.000 Spendern ein.
Das Verfahren vor dem Bochumer Schwurgericht läuft. Ein Urteil ist nach Angaben aus dem Verfahren frühestens im November 2026 zu erwarten. Der Angeklagte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Straßengewalt – ein politisches oder religiöses Motiv ist in diesem Fall nicht festgestellt. Die Staatsanwaltschaft ordnet die Tat als innerfamiliäre Gewalt ein.
